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Eidesstatliche Versicherung und Einbürgerung? (Gelesen: 2.364 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung
Glsh52
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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15.10.2016 um 16:55:56
 
Hallo zusammen,
zu meiner Situation:
ich bin Türkische Staatsbürgerin 25 Jahre alt in Deutschland geboren habe eine Niederlassungserlaubnis bin verheiratet und habe einen Sohn 2 Jahre alt  Deutscher Staatsbürger.
İch lebe in Deutschland bei meinen Eltern muss keine Miete bezahlen mein Mann arbeitet in der Türkei.
Ich befinde mich in der Elternzeit bekomme Kindergeld und Betreuungsgeld. Ich beziehe KEINE Sozialleistungen
İch war schon 3 'mal bei der Ausländerbehörde um einen Antrag zur Einbürgerung zu holen der Herr der dort gesessen ist hat mir den Antrag nicht geben wollen mit der begründung dass ich ja nochmal kommen kann wenn ich wieder Arbeite und ich es nicht eilig haben soll da ich ja die Niederlassungserlaubnis habe.  3x war ich dort und jedesmal war er da gewesen Laut lachend
Darf man mir den Antrag verweigern nur weil ich in Elternzeit bin?
Es geht mir nicht darum dass ich Angst habe nicht mehr in Deutschland sein zu dürfen sondern darum dass ich mitwählen darf.
Letzte Woche war ich nocheinmal dort und zu meinem Glück war eine andere Person da die mir den Antrag zum Ausfüllen gegeben hat.
Ich habe vor 3 Jahren die Eidesstatliche Versicherung abgegeben steht dass mir jetzt im Wege?
Mein Mann unterstützt uns finanziell allerdings zahlt er kein Geld aufs Konto ein sondern ich habe eine Kreditkarte die ich nutze.
Reicht es wenn er mir schriftlich bestätigt dass er uns unterstützt?

Ist etwas lang geworden aber würde mich trotzdem über antworten freuen  Laut lachend Augenrollen
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reinhard
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.10.2016 um 17:32:14
 
Ist schwer zu sagen. Bei uns würde die Einbürgerungsbehörde auch zögern und sagen, wer jung ist und ein zweijähriges Kind hat, müsste arbeiten können und ihr Geld selbst verdienen können.

Das Antragsformular verweigern dürfen sie eigentlich nicht, aber das bekommst Du auch im Internet. Sie müssen den Antrag auch annehmen.

Es ist eher umgekehrt: Wenn Du den Antrag einreichst, musst Du zwei Drittel der Gebühren bezahlen. Und wenn der Antrag später abgelehnt wird, bekommst Du nichts zurück und das Geld ist weg.

Insofern kann es sein, dass ein "Kommen Sie später, wenn Sie Arbeit haben" nett gemeint ist in dem Sinne, dass Du Dein Geld nicht verschwenden sollst. Sie wollen den Antrag haben, wenn einigermaßen sicher ist, dass Du auch eingebürgert wirst.

Die anderen Bedingungen (8 Jahre hier leben, keine Vorstrafen, Deutsch sprechen) erfüllst Du bestimmt alle, da gibt es keine Fragen. Aber ohne Einkommen nehmen sie entweder Anträge von Ehepaaren, wo beide zusammen leben und zumindest eine Gehaltsabrechnung kommt (eine arbeitet, der andere nicht, eingebürgert werden beide), oder eben Anträge von Rentnern, die nicht mehr arbeiten können.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 15.10.2016 um 17:47:46
 
Das Ehepaar muss nicht zusammenleben damit Unterhaltszahlungen akzeptiert werden. Das mit der "Kreditkarte" ist insofern schlecht, da man nicht einfach die Unterhaltszahlungen der letzten Monate nachweisen kann. Besser wäre es ja gewesen, wenn die Frau ihr eigenes Konto gehabt hätte und der Mann überweist das Geld auf das Konto. Dann hätte ein Kontoauszug ausgereicht um die laufenden Zahlungen nachweisen zu können.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mojo Jojo
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Antwort #3 - 15.10.2016 um 17:51:06
 
Dass war auch mein erster Gedanke, dass der Herr Dir den Antrag nicht ausgehändigt hat, damit Du Dein Geld nicht riskierst. Hätte er vielleicht zwar etwas deutlicher machen können, aber auch ich denke, dass er die Absicht hatte, zu Deinem Vorteil zu handeln. I.d.R. scheitert ein Einbürgerungsantrag auch nicht daran, dass das Formular vor Ort nicht ausgehändigt wird. Die Antragsannahme darf jedenfalls nicht verweigert werden, genau so wenig, wie Dir die eidesstattliche Versicherung per se im Weg stehen sollte.

Hast Du keinen Anspruch auf Sozialleistungen, oder hast Du Dich lediglich dazu entschieden, keine in Anspruch zu nehmen?

Wie sieht ansonsten Deine finanzielle Situation aus?
Schulden, die vorraussichtlich bald abbezahlt sind?
Die Höhe Deines vorraussichtlich zukünftigen Einkommens? Vergangene Bildungs- und Erwerbshistorie, etc.

Natürlich steht es Dir frei, den Antrag jetzt schon zu stellen. Jedoch wäre Deine Position durchaus gesicherter, wenn Du wieder in Lohn und Brot stehst.

Bis dahin sollte Dir Dein Mann so bald wie möglich festen Unterhalt auf Dein Konto zahlen (zwecks besserer Nachweisbarkeit).


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Glsh52
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Antwort #4 - 15.10.2016 um 18:02:23
 
Ich denke schon dass ich Anspruch auf Sozialleistungen habe allerdings habe ich mich dafür entschieden keine in Anspruch zu nehmen.
Ich habe einen ganz kleinen Betrag an Schulden gehabt 300€ die letzte Rate ist nächsten Monat.
Wenn es nach mir ginge hàtte ich den Antrag erst gestellt wenn ich wieder Arbeit habe eine Freundin hat sich während der Elternzeit eingebürgert sie ist alleinerziehend,deshalb dachte ich es würde bei mir auch klappen Laut lachend
Mein Papa unterstützt mich ja auch aber ob dass erwähnenswert ist weiß ich nicht weil ich ja schon 25 und verheiratet bin Smiley
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Antwort #5 - 15.10.2016 um 18:12:05
 
Glsh52 schrieb am 15.10.2016 um 18:02:23:
deshalb dachte ich es würde bei mir auch klappen 


Es hat auch niemand gesagt, dass es nicht im Bereich des Möglichen ist. Jedoch hast Du auch noch 'Luft nach oben', um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass Dein Antrag positiv beschieden wird. Probieren geht über studieren, wenn Du jedoch in naher ferne planst, wieder Arbeiten zu gehen, dann könnstest Du mit Deinem Antrag ja auch noch ein bisschen warten. Musst Du, aber wie gesagt, nicht. Könnte auch so klappen. Das mit dem Unterhalt fix aufs Konto sollte meiner Ansicht nach jedoch wirklich umgesetzt werden.
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Glsh52
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 15.10.2016 um 18:30:38
 
Danke für die schnellen Antworten.
Ich wollte keinen Antrag auf Sozialleistungen stellen weil mein Mann recht gut verdient und uns unterstützt.
Bin mal gespannt ob es klappt.
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reinhard
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Antwort #7 - 16.10.2016 um 12:18:09
 
Glsh52 schrieb am 15.10.2016 um 18:30:38:
Danke für die schnellen Antworten.
Ich wollte keinen Antrag auf Sozialleistungen stellen weil mein Mann recht gut verdient und uns unterstützt.
Bin mal gespannt ob es klappt.


Das Problem ist tatsächlich, die "Unterhaltszahlungen" nachzuweisen.

Bei Zahlungen Deines Vaters ist vermutlich das Problem, dass er ja nicht zahlen muss. Die Einbürgerungsbehörde kennt Euch beide nicht – sie müssen also überlegen: Du könntest Dich morgen mit Deinem Vater zerstreiten, er könnte aus Trotz sofort alle Zahlungen einstellen, und dieses "Einkommen" wäre weg.

Ich würde an Deiner Stelle die Zahlungen Deines Mannes klarer machen (Konto, monatliche Überweisungen) und über den Einbürgerungsantrag mit der Behörde sprechen, bevor Du ihn einreichst und bezahlst.
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