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Auslandstätigkeit - steht sie Einbürgerung entgegen? (Gelesen: 1.031 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit - Auslandstätigkeit?
Guessikatze
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17491 Greifswald, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Auslandstätigkeit - steht sie Einbürgerung entgegen?
16.10.2016 um 15:01:56
 
Liebe Forenmitglieder,
ich habe mal eine Frage. Mein Mann (Südsudan) ist soweit, dass er sich eventuell mit doppelter Staatsbürgerschaft einbürgern lassen könnte, er hat seinen ständigen Aufenthalt seit einigen Jahren und er ist frischgebackener Elektrotechnik - Ingenieur und zu Besuch bei seiner Familie im Südsudan.
Die Ausländerbehörde möchte bis zum 28.10. von ihm einen Nachweis, dass er einen Arbeitsvertrag bekommen hat, damit der Antrag auf Einbürgerung abgeschlossen werden kann, damit soll er einen Nachweis erbringen, d. ass er sich selbst ernähren kann.
Mein Mann ist aber noch in diversen Verhandlungen mit Firmen, bei denen er sich beworben hat, darunter auch eine chinesische Firma im Südsudan und auch eine andere, die ihn im Südsudan beschäftigen würde. Glaubt Ihr, dass ein solcher Arbeitsvertrag für eine Einbürgerung in Deutschland geltend gemacht werden kann?? Oder sagen die dann, dass er dann ja keine Einbürgerung benötigt?

Bin mal gespannt auf Eure Meinung!

LIebe Grüße
von der lange Forum-abstinenten Guessikatze
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Düssel
 
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grisu1000
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Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Auslandstätigkeit - steht sie Einbürgerung entgegen?
Antwort #1 - 16.10.2016 um 17:06:09
 
Guessikatze schrieb am 16.10.2016 um 15:01:56:
Die Ausländerbehörde möchte bis zum 28.10. von ihm einen Nachweis, dass er einen Arbeitsvertrag bekommen hat,


Verdienst du genug für euch beide und lebt ihr in ehelicher Gemeinschaft? Wenn ja ist sein Einkommen irrelevant.

Eine Auslandstätigkeit ohne jeglichen deutschen Bezug (chinesische Firma in Südsudan) ist IMHO eine Rückkehr in sein Heimatland und damit ein Enbürgerungshinderniss. Er hat ja offensichtlich keinen Bezug zu Deutsschland, der über seine Ehefrau hinausgeht. Je nachdem welchen AT er hat, wird er diesen sofort oder nach einer gewissen Zeit verlieren.
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