Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Daueraufenthalt EG (Gelesen: 1.369 mal)
Nira
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Bangladesch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Daueraufenthalt EG
06.10.2016 um 18:19:19
 
Liebe Leute,

Ich bin seit September 2010 in Deutschland. Bis Februar 2016 nach §16 abs.1. Studium abgebrochen. Von März 2016 besitze ich §18 abs.3 mit BeschV §37. Es ist gültig bis April 2019.

Deutschkentnisse C1. Einbürgerungstest auch bestanden.
Brutto Einkommen 1780. Warm miete 300

Frage:

Wann kann ich Daueraufenthalt EG beantragen?
Mit dieses Einkommen ist mein Lebensunterhalt gesichert?
Darf ich nach 7 Jahres Aufenthalt Einbürgerungsantrag stellen? Hab ich Chance?
Da ich Schwanger bin, hab ich Anspruch auf Kindergeld? (Kind Vater Aufenthalt nach §16 abs.1) wir sind nicht verheiratet.

Es wird sehr hilfreich wann jemand mich antworten kann

Danke

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt EG
Antwort #1 - 06.10.2016 um 18:50:50
 
Wenn du 5 Jahre rechtmäßig hier mit AE gelebt hast kannst du DA-EU beantragen. Problem könnte nur die geforderte Rentenversicherung sein, du arbeitest offenbar erst seit kurzen oder auch schon länger?

mit ca. 1200 Netto dürfte dein eigener LU als gesichert angesehen werden. Mit Kind könnte das ggf. aber anders aussehen (größere Wohnung? 300 Warm Klingt nach WG oder 1 Zimmer)  Du wist ja vermutlich erstmal Elterngeld beziehen. Ist deine Arbeitsstelle sicher und unbefristet?

Einbürgerungsantrag darfst du stellen bzw. dich bei der EBH beraten lassen. Ob "nur" gute Deutschkenntnisse für eine Verkürzung reichen hängt von der EBH ab. In z.b. Bayern sind die wohl sehr streng. Und die geforderte Rentenversicherung siehe oben.

Wenn das Kind geboren ist hast du Anspruch auf Kindergeld solange dein Aufenthalt hier rechtmäßig ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nira
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Bangladesch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt EG
Antwort #2 - 06.10.2016 um 19:29:17
 
Erstmal Vielen dank.

Ich habe bis jetz 31 PflichtrentenV bezahlt. Ich habe was gegoogelt nach § 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG muss mann nicht 60 PflichtrentenV zahlen, ist das richtig?

C1 hab ich von Universität erworben.
300 warm miete (inkl. alles) ist fur 90 qm 3 zimmer Wohnung. Ist das wohnung ausrichen für 3 leute?
Mein arbeit vetrag ist unbefristet und arbeitstelle ist sicher.
Mein Wohnsitz ist in NRW.
Und was noch was... was meinst du mit rechtmäßig aufenthalt?
Ist Aufenthalt wegen Arbeit rechtmäßig Aufenthalt oder gewöhnlichen aufenthalt ?

Grüß
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 893

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt EG
Antwort #3 - 06.10.2016 um 19:50:46
 
Nira schrieb am 06.10.2016 um 18:19:19:
Wann kann ich Daueraufenthalt EG beantragen?

Grundsätzlich jederzeit. Allerdings das macht Sinn nur dan zu machen, wenn alle Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Nira schrieb am 06.10.2016 um 18:19:19:
Darf ich nach 7 Jahres Aufenthalt Einbürgerungsantrag stellen?

Siehe oben.
Nira schrieb am 06.10.2016 um 18:19:19:
Hab ich Chance?

Nein, da die Aufenthaltszeiten von 09/2010 bis 02/2016 nur zur Hälfte angerechnet werden. Wenn alles mit Deinem Job auch weiterhin gut läuft, würdest Du die zeitlichen Voraussetzungen erst Anfang 2019 erfüllen.
Nira schrieb am 06.10.2016 um 19:29:17:
Ich habe was gegoogelt nach § 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG muss mann nicht 60 PflichtrentenV zahlen, ist das richtig?

Es kommt auf das Bundesland an. Nach aktueller deutschen Rechtsprechung dürfen die 60 Monate RV auch für die EzDA-EU verlangt werden.
Nira schrieb am 06.10.2016 um 19:29:17:
Ist Aufenthalt wegen Arbeit rechtmäßig Aufenthalt oder gewöhnlichen aufenthalt ?

Beides.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nira
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Bangladesch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt EG
Antwort #4 - 06.10.2016 um 20:21:02
 
Danke

wird mein Studium Zeit direkt auf meine gesetzliche Rente angerechnet?
Wann ja , ist das denn anerkannt für Dauer Aufenthalt EG?

Ich habe heute Familienkasse Hotline nummer angerufen und gefragt über Kinder Geld Anspruch..mir wurde gesagt dass ich habe keine Anspruch  unentschlossen... ich habe über mein Aufenthalt status gesagt §18 abs.2 und §37 beschV.

Aber Nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) :

"Keinen Anspruch auf Kindergeld sollen nach der Weisung weiterhin Personen mit einer AE nach § 18 AufenthG besitzen, die als Entsandte Arbeitnehmer_in (§ 10 bzw. 19 Abs. 2 BeschV), Saisonbeschäftigte (§ 15a BeschV) sowie Au-Pair (§ 12 BeschV) besitzen.
Für alle übrigen Personen mit § 18, deren maximale Geltungsdauer verlängerbar ist (das kann auch bei befristeten Verträgen der Fall sein!), besteht ohnehin ein Anspruch auf Kindergeld"

Ich habe BeschV §37. Normalerweise das musste gehen oder? Oder bin ich falsch informiert?

Danke


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt EG
Antwort #5 - 06.10.2016 um 21:12:00
 
Du wurdest falsch informiert. Du hast kindergeldanspruch.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 893

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt EG
Antwort #6 - 07.10.2016 um 11:02:34
 
Nira schrieb am 06.10.2016 um 20:21:02:
wird mein Studium Zeit direkt auf meine gesetzliche Rente angerechnet?

Ja, wenn Du neben dem Studium gearbeitet und die RV Beiträge entrichtet hast.

Nira schrieb am 06.10.2016 um 20:21:02:
Wann ja , ist das denn anerkannt für Dauer Aufenthalt EG?

Ja.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema