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Terminprobleme mit NE (Gelesen: 809 mal)
Frank123
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i4a rocks!


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Terminprobleme mit NE
05.10.2016 um 23:27:48
 
Guten Tag,

meine Frau ist eine nicht EU Ausländerin und ihre 3 jährige AE im Reisepass endet am 04.02.17.
Wir haben für sie ein Flug zu ihren Eltern von 26.11.16 - 28.01.17 gebucht.
Wir wollten uns jetzt um die NE kümmern und sie beantragen. Leider musste ich gestern mit entsetzen feststellen, dass in meiner Stadt die Terminvergabe bei der Ausländerbehörde geändert wurde.
Früher war es so, dass wenn man morgens kam, man ein Termin bekommen hat. jetzt kann man nur online Termine buchen und alles ist Überbucht.
(Der nächstmögliche Termin ist am 02.01.17, also in 3 monaten Schockiert/Erstaunt )

Meine Frau ist am 28.01. wieder in Deutschland und ich habe bei der Ausländerbehörde den nächstmöglichen Termin  am 30.01 für NE Beantragung reserviert. Wie gesagt ihre AE endet 6 Tage später am 04.02 .

1. Ist das für die Ausländerbehörde nicht alles zu kurzfristig, werden wir damit Probleme bekommen?
2. Wird es bei der Einreise Probleme geben, weil ihr Visum am 28.01 nur 7 Tage gültig ist und kein neues beantragt wurde?

Wir wissen nicht was wir machen sollen.

Liebe Grüße
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Jojo2015I
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i4a rocks!


Beiträge: 289

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: 🇩🇪
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Antwort #1 - 06.10.2016 um 04:39:06
 
Deine Frau wird zur Überbrückung eine Fiktionsbescheinigung erhalten, wenn der Aufenthalt am Termin nicht verlängert bzw. die NE noch nicht erteilt werden kann. Also soweit kein Problem. Es gibt auch ABHs die für Termine 'vorarbeiten', das heißt, notwendige Anfragen etc. werden vorher erledigt, so dass sie zum Termin bereits beantwortet sind.

Auch für die Einreise dürfte alles unproblematisch verlaufen. Deine Frau hat dann im Einreisezeitpunkt eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Mit dieser kann sie natürlich legal wieder einreisen. Eine Mindestgültigkeit oder ähnliches gibt es nicht.
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Frank123
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i4a rocks!


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 06.10.2016 um 05:54:38
 
Da bin ich beruhigt.

Vielen Dank für deine Hilfe Smiley
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