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Asylverfahren eingestellt - Post konnte nicht zugestellt werden (Gelesen: 2.687 mal)
Krokus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Asylverfahren eingestellt - Post konnte nicht zugestellt werden
04.10.2016 um 20:30:44
 
Hallo,

ich bin der Flüchtlingshilfe tätig und bräuchte mal Hilfe..

ein junger Mann aus Syrien hat Post bekommen vom BAMF, dass sein Asylverfahren eingestellt worden ist, weil er als untergetaucht gilt. Er ist nicht zum Anhörungstermin erschienen, und deswegen wurde sein Verfahren nun eingestellt. Der Bescheid ist schon im Juni erlassen worden.

Der junge Mann sagt, aber er hat keine Post bekommen und konnte deswegen nicht zum Termin kommen...

Wie kann er jetzt vorgehen.. kann er nochmal einen Asylantrag stellen? Ich hatte beim BAMF angerufen, aber die konnten mir auch nicht helfen..

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 04.10.2016 um 21:02:59
 
Es steht eine Klagefrist auf dem Bescheid. Er müsste innerhalb der Frist klagen (Begründung kann er nachliefern). Er müsste dort aber schlüssig erklären, dass er immer einen Briefkasten hatte, immer sein Name deutlich drauf stand etc.

"Noch ein Asylantrag" kann nicht mehr zur Anerkennung führen, weil er die "alten" Gründe nicht nochmal anbringen darf. Deshalb sollte er die Einstellung angreifen, aber innerhalb der Frist, und sich danach auch täglich um sein Verfahren kümmern.
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Krokus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 04.10.2016 um 21:43:30
 
die Frist beträgt doch immer nur eine Woche oder? die ist schon abgelaufen, der Bescheid ist schon von Juni, wurde aber Ende September nochmal zugestellt..
gibt es noch eine andere Möglichkeit abgesehen von Widerspruch?
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reinhard
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Antwort #3 - 04.10.2016 um 21:45:47
 
Einen Widerspruch gibt es überhaupt nicht. Davon war doch bisher auch nicht die Rede.

Die Frist beginnt mit der Zustellung.

Nein, wenn er gegen den Bescheid nicht klagt, dann wird der Bescheid rechtskräftig.
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Krokus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 04.10.2016 um 22:04:08
 
vielen Dank für eure Antworten..

ich meine natürlich auch Klagefrist und nicht Widerspruch, allerdings steht auf dem Bescheid keine Klagefrist...

könnte man nach 33 AsylG unter Darlegung der Gründe das Asylverfahren auch nochmal weiterführen lassen?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 04.10.2016 um 23:25:21
 
Wiedereinsetzung beantragen/klagen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antuan
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: turkisch
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Antwort #6 - 10.10.2016 um 11:51:25
 
Das nächste Mal an Briefkasten und Klingel gut deutlich Namensschild desjenigen anbringen. Es gibt keine Zustellung auf Verdacht.
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