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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Asylverfahren eingestellt - Post konnte nicht zugestellt werden
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Beitrag begonnen von Krokus am 04.10.2016 um 20:30:44

Titel: Asylverfahren eingestellt - Post konnte nicht zugestellt werden
Beitrag von Krokus am 04.10.2016 um 20:30:44
Hallo,

ich bin der Flüchtlingshilfe tätig und bräuchte mal Hilfe..

ein junger Mann aus Syrien hat Post bekommen vom BAMF, dass sein Asylverfahren eingestellt worden ist, weil er als untergetaucht gilt. Er ist nicht zum Anhörungstermin erschienen, und deswegen wurde sein Verfahren nun eingestellt. Der Bescheid ist schon im Juni erlassen worden.

Der junge Mann sagt, aber er hat keine Post bekommen und konnte deswegen nicht zum Termin kommen...

Wie kann er jetzt vorgehen.. kann er nochmal einen Asylantrag stellen? Ich hatte beim BAMF angerufen, aber die konnten mir auch nicht helfen..


Titel: Re: Asylverfahren eingestellt - Post konnte nicht zugestellt werden
Beitrag von reinhard am 04.10.2016 um 21:02:59
Es steht eine Klagefrist auf dem Bescheid. Er müsste innerhalb der Frist klagen (Begründung kann er nachliefern). Er müsste dort aber schlüssig erklären, dass er immer einen Briefkasten hatte, immer sein Name deutlich drauf stand etc.

"Noch ein Asylantrag" kann nicht mehr zur Anerkennung führen, weil er die "alten" Gründe nicht nochmal anbringen darf. Deshalb sollte er die Einstellung angreifen, aber innerhalb der Frist, und sich danach auch täglich um sein Verfahren kümmern.

Titel: Re: Asylverfahren eingestellt - Post konnte nicht zugestellt werden
Beitrag von Krokus am 04.10.2016 um 21:43:30
die Frist beträgt doch immer nur eine Woche oder? die ist schon abgelaufen, der Bescheid ist schon von Juni, wurde aber Ende September nochmal zugestellt..
gibt es noch eine andere Möglichkeit abgesehen von Widerspruch?

Titel: Re: Asylverfahren eingestellt - Post konnte nicht zugestellt werden
Beitrag von reinhard am 04.10.2016 um 21:45:47
Einen Widerspruch gibt es überhaupt nicht. Davon war doch bisher auch nicht die Rede.

Die Frist beginnt mit der Zustellung.

Nein, wenn er gegen den Bescheid nicht klagt, dann wird der Bescheid rechtskräftig.

Titel: Re: Asylverfahren eingestellt - Post konnte nicht zugestellt werden
Beitrag von Krokus am 04.10.2016 um 22:04:08
vielen Dank für eure Antworten..

ich meine natürlich auch Klagefrist und nicht Widerspruch, allerdings steht auf dem Bescheid keine Klagefrist...

könnte man nach 33 AsylG unter Darlegung der Gründe das Asylverfahren auch nochmal weiterführen lassen?

Titel: Re: Asylverfahren eingestellt - Post konnte nicht zugestellt werden
Beitrag von Aras am 04.10.2016 um 23:25:21
Wiedereinsetzung beantragen/klagen.

Titel: Re: Asylverfahren eingestellt - Post konnte nicht zugestellt werden
Beitrag von Antuan am 10.10.2016 um 11:51:25
Das nächste Mal an Briefkasten und Klingel gut deutlich Namensschild desjenigen anbringen. Es gibt keine Zustellung auf Verdacht.

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