Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Heiratvisum (Gelesen: 2.857 mal)
Themen Beschreibung: Hiratsurkunde aus der Vorehe fehlt noch
Rainer Kesting
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heiratvisum
28.09.2016 um 12:46:57
 
Hallo Leute,
Ich will mich kurz fassen, meine Verlobte hat mich hier in Deutschland für drei Monate besucht, Wir haben die Gelegenheit genutzt um unsere Dokumente für die geplante Eheschließung zu besorgen. Nunmehr haben wir bis auf meine ausländische Heiratsurkunde (Ich hatte vor über 9 Jahren in Russland geheiratet und bin im April 2016 geschieden worden alle Unterlagen zusammen) Meine Ex Frau weigert sich diese Urkunde an mich auszuhändigen und verweigert auch jegliche Kontaktaufnahme. Alle Unterlagen bis auf die Heiratsurkunde liegen meinem Standesamt vor. Bei der Ausländerbehörde waren wir ebenfalls schon vorstellig und haben die Verpflichtungserklärung abgegeben. Ausreichendes Einkommen wurde nachgewiesen. Meine Verlobte hat am 24.10. einen Termin bei der Botschaft in Kiewum das Heiratsvisum zu beantragen. Allerdings kann ich beim Standesamt den Antrag auf Eheschließung noch nicht stellen bevor ich die Urkunde nicht habe. Kann das Visum zur Eheschließung deshalb bei der Botschaft verweigert werden ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.242

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratvisum
Antwort #1 - 28.09.2016 um 12:50:46
 
Rainer Kesting schrieb am 28.09.2016 um 12:46:57:
Kann das Visum zur Eheschließung deshalb bei der Botschaft verweigert werden ?

Ja. Die Eheschließung muss unmittelbar bevorstehen, d.h. dass die Ehehindernisse geprüft wurden.

Und wie habt ihr euch ohne Heiratsurkunde scheiden lassen? Hast du keine Kopie?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Rainer Kesting
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratvisum
Antwort #2 - 28.09.2016 um 13:53:45
 
Die Heiratsurkunde befindet sich im Besitz meiner EX Frau sie wurde von ihr beim Gericht im Original vorgelegt, ich habe nur eine unbeglaubigte Kopie.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.242

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratvisum
Antwort #3 - 28.09.2016 um 14:00:18
 
Und wer besteht auf die Originalurkunde der geschiedenen Ehe?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratvisum
Antwort #4 - 28.09.2016 um 14:09:27
 
Rainer Kesting schrieb am 28.09.2016 um 13:53:45:
Die Heiratsurkunde befindet sich im Besitz meiner EX Frau sie wurde von ihr beim Gericht im Original vorgelegt, ich habe nur eine unbeglaubigte Kopie.

Kannst Du Dir nicht beim Standesamt, wo die Eheschließung stattgefunden hat, eine Urkunde ausstellen lassen ?
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Rainer Kesting
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratvisum
Antwort #5 - 28.09.2016 um 17:10:18
 
Ich habe keine Verwandten oder Bekannte die Deutsch sprechen können in Russland , die Ehe wurde ja in Perm Russland geschlossen. meine Ex Frau lebt in Deutschland aber sie gibt die Heiratsurkunde nicht raus.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.242

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratvisum
Antwort #6 - 28.09.2016 um 17:16:24
 
Ich würde einfach die Kopie und den Scheidungsbeschluss geben. Das sollte doch ausreichen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema