Hallo,
ich möchte hier einmal meinen Fall schildern. Obwohl das eher ein Forum für Aufenthaltsrecht ist. Vielleicht kann mir dennoch jemand helfen, da der Fall - mit meiner Frau und mir - auch irgendwie zusammenhängt und in Deutschland zum Teil eine Krankenversicherung Pflicht ist.
Es ist geplant, dass ich (Deutscher) nach mehrjährigem Auslandsaufenthalten wieder nach Deutschland komme.
Mein größtes Problem: Aktuell habe ich gar keine Krankenversicherung mehr und bin (noch) im Ausland selbstständig tätig.
Für die Rückkehr gibt es darum verschiedne Optionen: Selbstständig, Privatier, Studium, Praktika, Arbeitnehmer, Sonstiges (Künstler GKV)?.
Auf gar keinen Fall Arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger, denn dafür erfülle ich die Voraussetzungen nicht
Meines Wissens kann die GKV nur dann zur Aufnahme verpflichtet werden, wenn ich a) eine nichtselbstständige Tätigkeit nachweise und b) vor meiner Ausreise in Deutschland GKV versichert war?
Punkt b) trifft zu, da meine letzte GKV, mit Wohnsitz in Deutschland, war ein Familientarif, mit meiner Mutter, als Student.
Zu a) zählt zur Aufnahmepflicht auch, dass ich bspw. meine aktuelle Selbstständigkeit aufgebe und mich als Privatier niederlasse (freiwillige Versicherung). Denn die Beitragssätze für Selbstständige, die von einem unrealistisch hohen Verdienst ausgehen, kann ich mir gar nicht leisten.
Aktuell verdiene ich mit meiner Selbstständigkeit nur rund 1.000 €/mtl.
Das könnte ich aber auch in Richtung 0 schrauben und ein paar Monate - bis ich in Deutschland Arbeit oder neue Einnahmen gefunden habe - von Ersparnissen leben.
Nachweis der Versicherungszeiten im Ausland
Der nächste große Brocken, ist dann die fehlende Versicherungszeit in Deutschland. Seit 2005 war ich nicht mehr in DE GKV versichert.
Von 2005-2010 hatte ich eine private
KV des EG-Staates Schweiz.
2010 war ich kurzzeitig für ein Jahr bei einer (deutschen) Expat Versicherung, die 2011 aber auslief und nicht verlängert wurde.
Diese deckte meinen Wohnsitz ausserhalb der EU ab und Reisen nach Deutschland.
Nach kurzem Auslandsaufenthalt <12 Monate, bin ich wieder in die EU eingereist, habe dort meinen Wohnsitz (nicht in Deutschland) angemeldet, jedoch keine
KV mehr angeschlossen.
Seither (5 Jahre) war ich nicht mehr
KV versichert.
Kann und darf die GKV, bei einer Rückkehr nach Deutschland, einen Nachweis für die Versicherung der letzten Jahre verlangen?
Falls keine
KV existierte, muss mich die GKV (bei nichtselbstständiger Tätigkeit auch als Privatier) dann trotzdem aufnehmen und ist es möglich, dass die GKV rückwirkend Beiträge verlangt?
Wahrscheinlich muss ich meinen aktuellen Gesundheitszustand irgendwie nachweisen?
Wie geht das, kann man dies bspw. beim Amtsarzt tun?
Danke und Gruß