Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Lebensunterhalt (Gelesen: 1.231 mal)
Themen Beschreibung: Nachweis des Lebensunterhaltes - Rentenversicherung
jaquie
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Lebensunterhalt
24.09.2016 um 15:32:44
 
Liebe Forumer,

ich habe vor kurzem einen Einbürgerungsantrag gestellt (ich bin Russisch) und da ich selbständig bin, habe ich die vorherigen Steuerbescheide sowie vorläufige Bilanz und GuV für das laufende Jahr vorgelegt - das war in Ordnung.
Allerdings reichte mein Rentennachweis mit 300 EUR garantierter Rente/Monat nicht aus. Dieser Betrag kommt aus den gesetzlichen Rentenbeiträge, die ich vorher als Angestellte eines Unternehmens im Laufe von angeforderten 60 Monaten bezahlt habe (bis 2009 angestellt, danach selbständig und keine Rentenverträge). Laut unserer Einbürgerungsbehörde (Mittelfranken) muss ich einen Nachweis von mind. 410 EUR garantierter Rente/Monat  vorlegen und zwar nicht nur für mich, sondern auch für meinen Mann, der z. Z allerdings keinen Einbürgerungsantrag stellt!
Gibt es tatsächlich Mindestbeträge, was die Rente angeht? Ich bin immer davon ausgegangen, dass man laut Gesetz 60 Monate gesetzliche Rente zahlen muss, damit die Rentenanforderungen erfüllt sind.
Eine ähnliche Frage in Sachsen (unser Freund) ergab keine Mindestbeiträge.
Alle anderen Anforderungen sind bei mir erfüllt.

Und wie sieht es mit meinem Mann aus? Da er (auch Russisch) im Moment keinen EB Antrag stellt (Niederlassungserlaubnis) wäre es für uns günstiger eine Scheidung zu beantragen Smiley)))!
und danach wieder heiraten Smiley) ;
was eigentlich ein purer Unsinn wäre...

Vorab vielen Dank für Ihre Kommentare!

Liebe Grüße,
jaquie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.218

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Lebensunterhalt
Antwort #1 - 25.09.2016 um 08:32:05
 
jaquie schrieb am 24.09.2016 um 15:32:44:
zwar nicht nur für mich, sondern auch für meinen Mann


Als Ehepartner seid ihr gegeneinander Unterhaltspflichtig, also müsst ihr genug Einkommen für Euch 2 nachweisen!
§ 10 StaG
Ein Ausländer [...] ist auf Antrag einzubürgern, wenn er [...]
3.
den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann

jaquie schrieb am 24.09.2016 um 15:32:44:
Und wie sieht es mit meinem Mann aus? Da er (auch Russisch) im Moment keinen EB Antrag stellt (Niederlassungserlaubnis) wäre es für uns günstiger eine Scheidung zu beantragen Smiley)))!
und danach wieder heiraten Smiley) ;
was eigentlich ein purer Unsinn wäre... 



Auch dann könntest du u.U. Unterhaltspflichtig sein
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.810

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Lebensunterhalt
Antwort #2 - 25.09.2016 um 19:22:25
 
Manche Bundesländer interpretieren bei der Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhaltes auch eine ausreichende(!) Altersvorsorge. Andere Bundesländer verlangen das nicht.

Der Punkt wurde zunehmend durch Gerichte und Verwaltungspraxis umgedeutet.

Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema