Liebe Forumer,
ich habe vor kurzem einen Einbürgerungsantrag gestellt (ich bin Russisch) und da ich selbständig bin, habe ich die vorherigen Steuerbescheide sowie vorläufige Bilanz und GuV für das laufende Jahr vorgelegt - das war in Ordnung.
Allerdings reichte mein Rentennachweis mit 300 EUR garantierter Rente/Monat nicht aus. Dieser Betrag kommt aus den gesetzlichen Rentenbeiträge, die ich vorher als Angestellte eines Unternehmens im Laufe von angeforderten 60 Monaten bezahlt habe (bis 2009 angestellt, danach selbständig und keine Rentenverträge). Laut unserer Einbürgerungsbehörde (Mittelfranken) muss ich einen Nachweis von mind. 410 EUR garantierter Rente/Monat vorlegen und zwar nicht nur für mich, sondern auch für meinen Mann, der z. Z allerdings keinen Einbürgerungsantrag stellt!
Gibt es tatsächlich Mindestbeträge, was die Rente angeht? Ich bin immer davon ausgegangen, dass man laut Gesetz 60 Monate gesetzliche Rente zahlen muss, damit die Rentenanforderungen erfüllt sind.
Eine ähnliche Frage in Sachsen (unser Freund) ergab keine Mindestbeiträge.
Alle anderen Anforderungen sind bei mir erfüllt.
Und wie sieht es mit meinem Mann aus? Da er (auch Russisch) im Moment keinen EB Antrag stellt (Niederlassungserlaubnis) wäre es für uns günstiger eine Scheidung zu beantragen
)))!
und danach wieder heiraten
) ;
was eigentlich ein purer Unsinn wäre...
Vorab vielen Dank für Ihre Kommentare!
Liebe Grüße,
jaquie