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Flitterwochen in Italien als Deutscher mit jordanischer Ehefrau (Gelesen: 6.199 mal)
Roubianer
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17.09.2016 um 23:36:29
 
Hallo zusammen,

nachdem meine Geliebte und ich im März diesen Jahres in Jordanien die islamische Eheschließung durchgeführt haben, möchte wir im Oktober (ebenfalls in Jordanien) feierlich heiraten und im Anschluss an die Hochzeit nach Italien reisen um unsere Flitterwochen dort zu verbringen. Ich habe das Hotel auch schon gebucht, und diese Woche auch die Reisetickets gebucht. Leider war ich ein wenig voreilig denn wie ich mittlerweile weiß ist es für sie nicht ohne weiteres möglich in Italien einzureisen. Natürlich braucht sie ein Visum, und mit dem Antrag sind (lt. dieser Seite http://vistoperitalia.esteri.it/home/en#BMQuestionario) folgende Dinge zu erledigen:

Documents and forms :
- Entry visa application form
- recent passport-size photograph
- valid travel document whose expiry date is three months longer than that of the visa requested
- return ticket (or booking) or evidence that the applicant has their own means of transport
- proof that the applicant has sufficient means of subsistence as required by the Directive of the Ministry of the Interior dated 1st March 2000
- supporting documentation in relation to the applicant's social and professional status
- health insurance covering a minimum of €30,000 for emergency hospitalisation and repatriation expenses, valid throughout the Schengen area
- proof of accommodation (hotel booking, Declaration of hospitality, declaration whereby accommodation costs shall be borne by the person inviting)


Die ersten vier genannten Bedingungen (ausgefüllter Visaantrag, Passfoto, gültiger Reisepass, Reiseticketbeleg)  sollten erstmal kein Problem darstellen denke ich. Aber der Nachweis das der Antragsteller genug Geldmittel für den Lebensunterhalt (26,33€ täglich pro Person) wirft bei mir ein paar Fragen auf. Es ist nämlich so dass sie bereits beim italienischen Vista Antragszentrum in Amman angerufen hat und dort hat ihr eine Dame ebenfalls diese Bedingungen genannt, meinte jedoch dass meine Kontoauszüge der letzten 6 Monate nötig wären, was mich ein wenig stutzig macht. Würde ein Kontoauszug von ihr nicht ausreichen in dem nachgewiesen werden kann dass sie über diese Geldmittel verfügt?
Was die nächste Bedingung angeht: Verstehe ich das richtig dass sie lediglich einen Nachweis möchten was sie gerade arbeitet bzw. in ihrem Fall studiert?
Die nächste Bedingung dürfte mir außerdem wohl eine größere Hürde darstellen. Ich war nämlich so schlau und habe die Reise ohne Krankenversicherung abgeschlossen, die ja dann uns beide wohl abgedeckt hätte. Welche Optionen gibt es jetzt? Kann ich eine beim Fluganbieter eine Krankenversicherung nachbuchen, oder kann sie in Jordanien für sich eine abschließen obwohl ich die Reise gebucht habe?

LG
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Antwort #1 - 17.09.2016 um 23:54:53
 
Hallo

Als deutscher Staatsangehöriger kriegt deine Frau gemäß RL 2004/38/EG ein einfaches kostenloses Einreisevisum. Statt Einkommensnachweise darf nur die Eheurkunde verlangt werden. Fragen nach dem Einkommen und so dürfen nicht gestellt werden.

Aber die Frage ist ob ihr nach Deutschland übersiedeln wollt oder nicht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 18.09.2016 um 00:14:30
 
Hallo Aras,

selbst wenn wir noch nicht standesamtlich in Deutschland geheiratet haben?

Sie möchte auf jeden Fall nach ihrem Studium (frühestens Februar nächsten Jahres) nach Deutschland einreisen nachdem sie ihren Deutschkurs fertig hat und dann beim deutschen Konsulat die Familienzusammenführung beantragt hat. Oder war deine Frage ob sie direkt im Anschluss an die Flitterwochen nach Deutschland übersiedeln möchte? Das nicht, nach den Flitterwochen reisen wir nach Amman zurück.
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Aras
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Antwort #3 - 18.09.2016 um 00:27:31
 
Ok gut! Weil man mit dem Schengenvisum ohne nachhaltigen Gebrauch der Unionsrechtlichen Freizügig nicht in deutschland reisen und bleiben kann.

Standesamtlich nochmal in Deutschland heiraten geht nicht wenn ihr bereits in Jordanien geheiratet habt. Der jordanische Ehevertrag ist dann auch im deutschen Rechtskreis gültig. Wenn dann müsstest du die Ehe Nachbeurkunden.

Schau auf dem Formular für das Schengenvisum nach. Da gibt es mit * markierte Fragen. Diese müssen durch Familienangehörige von Unionsbürgern nicht beantwortet werden. Die Frage zur Referenzperson und die Beziehung zur Referenzperson müssen beantwortet werden..

Also Fragen die ihr nicht beantworten müsst, müssen nicht indirekt durch Nachweise beantwortet werden. Genauso müssen keine Krankenversicherung nachgewiesen werden (Besitz ist aber natürlich empfehlenswert).

3 Fragen müssen beantwortet werden.

Gibt es einen Unionsbürger, zu dem sich der Ausländer berufen kann?
Ja, du. Also Kopie deines deutschen Passes deiner Frau für den Antrag geben

Gibt es einen Umstand, dass sie zu deinem privilegierten Familienangehörigen eines Unionsbürgers wird?
Ja, ihr seid verheiratet. Also Ehevertrag/Eheurkunde ggf. übersetzen  und/oder Ehertrag/Eheurkunde vorbeglaubigen und dem Antrag beilegen (Am Besten eine Kopie davon beilegen und Original zeigen und Kopie abgeben, kann ja nochmal für die Deutsche Botschaft sinnvoll werden)

Reist der Ausländer mit dem Unionsbürger oder zum Unionsbürger nach?
Ja Flug- und ggf.Hotelbuchungen vorlegen

Ihr dürft auch direkt bei der Botschaft Vorsprechen.das Visum muss zeitnah gegeben werden.
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Antwort #4 - 18.09.2016 um 00:55:15
 
Hallo Aras,

vielen Dank für die prompten Antworten. Welche 3 Fragen wären das denn genau auf dem Antrag (Nr.)? Oder muss ich diese als freitext beantworten? Das heißt jetzt konkret sie geht zur deutschen Botschaft lässt sich den Ehevertrag übersetzen und/oder vorbeglaubigen und geht damit und dem Antrag zur italienischen Botschaft und beantragt dort das Visum?

Auf dieser Webseite geben sie eine Bearbeitungszeit von mindestens 21 Tagen an: http://www.vfsglobal.com/italy/jordan/tourist.html

Zählt das auch im Falle da ich eine deutsche Staatsangehörigkeit besitze?
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Antwort #5 - 18.09.2016 um 01:19:17
 
Hallo

Schengenvisum-Formular
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/350386/publicationFile/21...

Zitat:
Die  mit  *  gekennzeichneten  Fragen  müssen  von  Familienangehörigen  von  EU-  oder  EWR-Bürgern  (Ehegatte,  Kind  oder  abhängiger  Verwandter  in  aufsteigender  Linie) nicht  beantwortet  werden.  Familienangehörige  von  EU-  oder  EWR-Bürgern  müssen  diese  Verwandtschaftsbeziehung  anhand  von  Dokumenten  nachweisen.


Die für euch wichtige Frage auf dem Formular ist Nr. 43.

http://www.info4alien.de/gesetze/eu/Visa-Handbuch-de.pdf

Im Visumhandbuch TEIL III findest du die drei Fragen


21 Tage darf das nicht dauern (glaub Artikel 23 der VO (EG) 810/2009). Sie muss als Frau eines Unionsbürgers, die nicht mit ihm in sein Heimatland reisen will) bevorzugt behandelt werden, sprich: gleich Vorsprechen und quasi ohne Termin Antrag stellen. Das Visum dauert aber in der Regel trotzdem mind. 10 Tage, da solange die Abfrage der Datenbanken läuft ob es Einreisebedenken von anderen Schengenstaaten besteht.

D.h. deine Frau könnte erst bei rechtskräftiger Eheschließung das Visum bevorzugt beantragen. Ich muss mich dahingehend korrigieren: Ich weiß nicht wie das jordanische Eherecht ist. Also ob der Ehevertrag ausreicht, ob man die Ehe vor einem Schariagericht anerkennen lassen muss oder durch einen Standesbeamten registriert werden muss.

Vielleicht kann man trotzdem mit der Botschaft sprechen ob man den Antrag nicht abgeben kann und die Sicherheitsüberprüfung machen und man nach der standesamtlichen Prozedur die Eheurkunde vorlegt und den Pass mit Visum bekommt.
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Antwort #6 - 18.09.2016 um 01:51:36
 
Achja, wegen der Legalisation


http://www.amman.diplo.de/contentblob/2564734/Daten/976851/LegBeg_D.pdf

Ich kann kein Italienisch und weiß somit nicht wie die das legalisiert haben wollen.
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Antwort #7 - 18.09.2016 um 01:56:53
 
Hallo nochmal,

muss eben noch mal doof fragen. Du schriebst Frage Nr. 43. Ist damit Frage 34 gemeint (und evtl. Frage 35?). Wären dann die drei Fragen aus dem Visumhandbuch (S.97,98,99) mit den Fragen 34 und 35 aus dem Formular beantwortet? Zumindest die Frage auf Seite 99 eher nicht oder?

Und wie kann ich in Erfahrung bringen ob das jordanische Eherecht rechtskräftig ist? Ich bin in solchen Angelegenheiten leider sehr unwissend   Traurig
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Antwort #8 - 18.09.2016 um 02:25:10
 
Ja Frage 34, nicht 43.

Genau die Fragen auf Seite 97,98,99

Die drei Fragen werden durch die Frage 34 abgedeckt und auch mir der Frage nach dem Reisezweck (21). Also Sonstiges und die Angabe dass man Flitterwochen begehen möchte.
Und wie schon geschrieben entsprechende Nachweise einreichen (Kopie deines Reisepasses, Eheurkunde, Flugbuchung aus denen ersichtlich ist dass ihr gemeinsam fliegt)

Was habt ihr denn genau in Oktober vor? Normalerweise reicht im islamischen Eherecht der Ehevertrag aus. Manche Staaten verlangen dir Registrierung des Eheverträgen zur Rechtswirksamkeit. Vielleicht bist du oder ihr nicht Muslime, dann sieht das anders aus.

Ich kann ja mal morgen in die Unibibliothek gehen und jordanisches Eherecht nachschauen.
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Antwort #9 - 18.09.2016 um 12:06:23
 
Hallo,

vielen lieben Dank soweit.

Wir möchten am 21. Oktober lediglich die Hochzeitsfeier durchführen und zwei Tage später von Amman aus nach Rom in die Flitterwochen reisen und danach kehren wir von Rom nach Amman zurück. Sie bleibt dann vorerst in Amman bis frühestens Februar nächsten Jahres (leider  Traurig) .  Ist die Registrierung des Ehevertrags das gleiche wie die Legalisation, und wie lange würde diese in etwa dauern.

LG
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Edit: Und doch, wir sind beides Muslime
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Antwort #10 - 18.09.2016 um 12:55:07
 
Die hiesige Unibibliothek ist Sonntags geschlossen. Ich kann es dir erst morgen Abend sagen was Phase ist.

Ich habe nur folgenden Leitsatz gefunden

AG Bremen: Entscheidung vom 27.04.1990 - 63 III 21/89

Zitat:
Durch ein in Jordanien erfolgte Bestätigung einer Ehe zwischen einem Jordanier und einer Deutschen durch ein Sharia-Gericht kommt eine wirksame Ehe zustande.


Aber das Urteil ist uralt.
Komm morgen Abend wieder, dann kann ich es dir genauer sagen.
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Antwort #11 - 18.09.2016 um 13:11:38
 
Hallo,

oki, schaue morgen Abend wieder hier rein. Danke soweit  Smiley
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Antwort #12 - 19.09.2016 um 22:22:39
 
Artikel  36 des jordanischen Personenstandsgesetz besagt:

Zitat:
Artikel 36
a) Der Verlobte hat sich bei dem Richter oder seinem Stellvertreter vor dem Abschluss des Ehevertrages zu melden.
b) Der Richter oder dessen Bevollmächtigter beurkundet den Ehevertrag in einer offiziellen Urkunde
[...]


Quelle Bergmann/Ferid

Habt ihr eine offizielle Urkunde vom Scharia-Gericht(?) für eure Eheschließung oder war das jetzt nur ein "Vorvertrag"?

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Antwort #13 - 20.09.2016 um 10:08:16
 
Hallo,

wir haben zum einen ein Ehezertifikat/Ehezeugnis vom jordanischen Innenministerium das auch gestempelt ist, und wir haben ein Ehevertrag vom Scharia-Gericht (auch gestempelt). Beide sind allerdings in arabischer Schrift verfasst. Lediglich beim Ehezertifikat steht oben in englisch geschrieben "Hashemite Kingdom of Jordan" "Ministry of Interior Civil Status & Passport Dept."
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Antwort #14 - 20.09.2016 um 10:29:51
 
Für ein Visum für den Familienangehörigen eines EU-Bürgers müsste das reichen.
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