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Rein Informative Frage zum EFZ (Gelesen: 1.694 mal)
NicoTse
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rein Informative Frage zum EFZ
06.09.2016 um 22:15:17
 
Guten Abend allerseits-

Vermutlich wird der Beitrag verschoben, da er vielleicht nicht hier rein gehört, aber ich hab keinen Plan , wo er rein gehört, daher poste ich es erstmal hier   Zwinkernd

Ich stelle mir ernsthaft folgende Frage- rein der Information und des Verständnisses her :

Als ich im letzten Jahr mein EFZ beantragte wurde ein Riesenwirbel darum gemacht, daß die Ehe keine "hinkende" oder "doppelte" Ehe ist.
Ich mußte die Scheidung meiner damaligen Verlobten (jetzigen Frau) in Deutschland anerkennen lassen. Ist auch alles gut gelaufen und mittlerweile sind wir verheiratet. Wir haben im Ausland (Indonesien) geheiratet und die Ehe wurde auch von der Deutschen Botschaft "legalisiert".

Soweit so gut   :

Laut meiner Meldebescheinigung bin ich noch immer "ledig", da ich keinen Antrag auf Änderung gestellt habe.

Ich stelle mir nur folgende Frage-  bekäme ich nun ein weiteres EFZ , da ich ja hier noch immer als "ledig" gemeldet bin ? Das Standesamt, welches das EFZ ausstellt , hat ja ohne mein Mitwirken gar nicht die Information, ob die Heirat im Ausland "erfolgreich" war , oder wie sieht das aus ?  Augenrollen

Keine Sorge- ich versuche nicht- nochmals zu heiraten, oder ein EFZ zu erschleichen- ich stelle mir nur die Frage in wie weit die Behörden da zusammenarbeiten ? (Bezüglich EFZ wurde ausgestellt- Ehe geschlossen und durch Auslandvertretung legalisiert- aber noch immer Status ledig beim Einwohnermeldeamt- es sei denn, ich beantrage die Änderung)  Cool
  Zwinkernd
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.09.2016 um 02:49:28
 
NicoTse schrieb am 06.09.2016 um 22:15:17:
Keine Sorge- ich versuche nicht- nochmals zu heiraten, oder ein EFZ zu erschleichen- ich stelle mir nur die Frage in wie weit die Behörden da zusammenarbeiten ? (Bezüglich EFZ wurde ausgestellt- Ehe geschlossen und durch Auslandvertretung legalisiert- aber noch immer Status ledig beim Einwohnermeldeamt- es sei denn, ich beantrage die Änderung)Cool


Deine in indonesien geschlossene Ehe gilt grundsätzlich auch in Deutschland, obwohl die Behörden ggf. davon nichts wissen. Eine Nachregistrierung beim deutschen Standesamt bedraf es dazu nicht, ist aber meist sinnvoll. Eine Legalsierung bei der deutschen AV ist keine Registrierung der Ehe, da geht es nur um die Verwendung der Urkunde in Deutschland.

Um die Richtigstelleung des Meldeamtes und sonstiger Behörden musst du dich kümmern. Vorsätzliche Falschangeben, um sich irgendwas zu erschleichen, können empfindliche Strafen nach sich ziehen.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 07.09.2016 um 06:39:06
 
NicoTse schrieb am 06.09.2016 um 22:15:17:
Ich stelle mir nur folgende Frage-  bekäme ich nun ein weiteres EFZ , da ich ja hier noch immer als "ledig" gemeldet bin ?

Wenn das Standesamt von deiner im Ausland geschlossenen Ehe nichts weiß, wird es dir wieder ein EFZ ausstellen, mit dem du dann auch heiraten könntest. Der damit verbundene Straftatbestand wurde dir von meinem Vorschreiber bereits erklärt.

Wenn dir das Standesamt bereits für die jetzige Ehe ein EFZ ausgestellt hat, wird man ggf. bei dir nachfragen, was aus diesem denn geworden ist, bzw. ob es nicht zur Eheschließung kam, denn ein EFZ läßt man sich ja nicht einfach so ausstellen.
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