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Vaterschaft anerkennen (Gelesen: 3.023 mal)
Uwe971
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25.08.2016 um 17:21:21
 
Hallo, ich habe vermutlich (zeit Passt, Kind sieht europäisch aus, hatte mit der Mutter eine Beziehung) eine Tochter auf den Philipinen.

Die Mutter (ledig) hat für sie bisher keine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Es könnte relativ Problemlos eine Philipinische Geburtsurkunde  mit mir als Vater ausgestellt werden.  Das Kind ist 3 Jahre alt.

Gäbe es evtl auch die Möglichkeit, die Geburt in Deutschland  registrieren zu lassen? Ich bin deutscher von Geburt, Wohnsitz in Deutschland.  Bein einem Deutschen Kind wäre es ja einfach. Aber wie sieht es mit einer Tochter auf dem Philipinen aus.

Viele Grüße

Uwe

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Antwort #1 - 25.08.2016 um 18:37:45
 
Uwe971 schrieb am 25.08.2016 um 17:21:21:
Gäbe es evtl auch die Möglichkeit, die Geburt in Deutschlandregistrieren zu lassen?


ja, die Möglichkeit gibt es,
Genaures erfährst du beim Standesamt

Uwe971 schrieb am 25.08.2016 um 17:21:21:
Bein einem Deutschen Kind wäre es ja einfach.


wenn du der Vater bist (auch rechtlich), ist es ein deutsches Kind
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Antwort #2 - 25.08.2016 um 18:40:37
 
Welchen Sinn verfolgst du damit?
Das Kind ist noch nicht registriert??
Wenn du eine Vaterschaftsanerkennung machen willst, mit allen Rechten und Pflichten musst du dich beim Jugendamt darüber erkundigen. Dazu muss dann die Mutter dieses auf der DBM bestätigen und alle "Ihre" Papierer vorlegen. Diese Papiere werden dann geprüft (Urkundenprüfung), weil die Philippinen ein unsicheres Urkundenwesen haben. Dieses dauert momentan ca. 6 Monate und kostet dich ca. 250 €!
Sind alle Angaben von dir und der Mutter (sie ist nicht verheiratet) richtig, kannst du als Vater anerkannt werden. Hast dann auch alle Pflichten!
Frage ist welchen Zweck du verfolgst?
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Antwort #3 - 26.08.2016 um 00:25:42
 
deerhunter schrieb am 25.08.2016 um 18:40:37:
Frage ist welchen Zweck du verfolgst? 


Ist unerheblich.
1. Die Vaterschaftsanerkennung kann man in Deutschland  beim Standesamt, Jugendamt oder Notar machen. Anschließend wird das ganze zum deutschen Konsulat gesendet und die Kindesmutter muss zustimmen, wird also vorgeladen.

2. Mit der phillipinischen Geburtsurkunde und der Vaterschaftsanerkennung, gehst du zum örtlichen Standesamt und beantragst die Eintragung in das örtliche Geburtsrgister. Man wird dir eine Liste der beizubringendn Urkunden geben und spätestens jetzt eine Urkundenüberprüfung beantragen, die du bezahlem musst. Das ganze kann sich wie vorher gesagt etwas hinziehen.

3. Ist das ganze durch lässt du dir eine beurkundeten Auszug aus dem deutschen Geburtsregister geben. Mit diesem kann nun die Kindesmutter einen deutschen Pass für das Kind beim Kosulat beantragen.
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Antwort #4 - 26.08.2016 um 05:53:01
 
Ein bemerkenswerter Satz:
grisu1000 schrieb am 26.08.2016 um 00:25:42:
Anschließend wird das ganze zum deutschen Konsulat gesendet und die Kindesmutter muss zustimmen, wird also vorgeladen.

Die deutsche AV ist kein Empfänger für solche Dokumente und auch keine Poststelle. Adressat also: die Kindesmutter.
Sie muss nicht zustimmen.
Niemand wird vorgeladen.

Es geht hier um eine persönliche Erklärung von zwei Personen.
Ebensowenig wie das in Deutschland geschähe, wird die AV dort selbst aktiv. Kommt die Kindesmutter mit der Vaterschaftsanerkennung eines Deutschen, dann wird sie in der Regel einen Termin vereinbaren und selbst kommen. Sie wird ihr Anliegen vortragen und die entsprechende Gebühr zahlen.

Ich weiß, dass der zitierte Satz richtig gemeint war. Jedoch habe ich tagtäglich damit zu tun, dass richtig gemeinte Sätze wörtlich genommen wurden und der vor mir Stehende viel zu hohe oder auch völlig falsche Erwartungen hat hinsichtlich unserer Verpflichtungen und Möglichkeiten.
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Antwort #5 - 30.08.2016 um 17:21:15
 
grisu1000 schrieb am 26.08.2016 um 00:25:42:
Ist unerheblich.



Wieso unerheblich?

1 ) steht offenbar noch ein Fragezeichen hinter der Vaterschaft  ("ich habe vermutlich eine Tochter..")

2 ) würde die Anerkennung der Vaterschaft mit sich bringen, dass die Mutter auch nach D einreisen kann; wenn sie dann will.

Daher würde ich mir zunächst mal über 1 ) Gewissheit verschaffen, bevor über 2 ) entschieden wird.
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Antwort #6 - 31.08.2016 um 01:40:47
 
hge2001 schrieb am 30.08.2016 um 17:21:15:
steht offenbar noch ein Fragezeichen hinter der Vaterschaft("ich habe vermutlich eine Tochter..")


Der Gesetzgeber hat vor Jahren die Frage rechtlicher und biologischer Vater bewußt etwas getrennt. Macht er eine Anerkennung der Vaterschaft übernimmt der die rechtliche Vaterschaft.

hge2001 schrieb am 30.08.2016 um 17:21:15:
ürde die Anerkennung der Vaterschaft mit sich bringen, dass die Mutter auch nach D einreisen kann; wenn sie dann will.


Es muss dem Vater klar sein, das die Mutter mit dem Kind, nach der Anerkennung der Vaterschaft, jederzeit:
a) in Deutschland oder aus den Phillipinen aus Unterhalt verlangen kann
b) Solange das Kind minderjährig ist, mit diesem nach Deutschland umsiedeln kann.

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Antwort #7 - 31.08.2016 um 04:01:33
 
grisu1000 schrieb am 31.08.2016 um 01:40:47:
Der Gesetzgeber hat vor Jahren die Frage rechtlicher und biologischer Vater bewußt etwas getrennt. Macht er eine Anerkennung der Vaterschaft übernimmt der die rechtliche Vaterschaft.


Ist klar..

Es ging mir weniger darum, was die rechtliche Situation ist, sondern dass der TS sich nicht recht im Klaren ist, ob er denn auch der biologische Vater ist.

Ob der TS auch die Vaterschaftsanerkennung machen will, wenn er definitiv weiss, dass er nicht der biologische Vater ist, dass muss er für sich selbst beantworten.
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Antwort #8 - 31.08.2016 um 20:08:52
 
hge2001 schrieb am 31.08.2016 um 04:01:33:
ob er denn auch der biologische Vater ist. 

das ist unerheblich

Wenn er die Vaterschaft anerkennt und dei Mutter der Anerkennung zustimmt, wird er der rechtliche Vater (auch wenn er nicht der biologische Vater ist)

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Uwe971
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Antwort #9 - 04.09.2016 um 23:59:51
 
Hallo, Danke für die die Infos. Das mit den Rechtsfolgen ist mir weit klarer als der Prozess  mit der Vaterschaft.

Vielen Dank für die infos.

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