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Geboren in Deutschland, zurück als Flüchtling (Gelesen: 1.171 mal)
Eos74
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: DE
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25.08.2016 um 09:46:43
 
Eine syrische Staatsbürgerin wurde vor 34 Jahren in Deutschland als Tochter eines in DE promovierenden Arztes geboren und hat hier auch die ersten 4 Jahre ihres Lebens verbracht. Sie ist nun als Flüchtling zurück gekehrt.

Hat die Frau - aufgrund des Geburtsortes - nicht etwa einen Anspruch auf Einbürgerung? (Ihre Eltern haben 2 Jahre vor ihrer Geburt in Deutschland gelebt)

Vielen Dank für jede Antwort!
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okatomy
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i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 25.08.2016 um 10:07:13
 
Nein, der Geburtsort Deutschland bestimmt nur die deutsche  Staatsangehörigkeit von Kindern ausländischer Eltern wenn sich ein Elternteil bereits seit mindestens 8 Jahren bei Geburt rechtmäßig in Deutschland aufhält.
Und dieses Geburtsortprinzip gibt es in Deutschland auch nur seit ca. 2000, trifft also auf deinen Fall eh nicht zu.

Die Frau kann also aus Ihrer Geburt in Deutschland keinerlei Rechte ableiten.
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Odysseus
Experte
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.08.2016 um 08:57:43
 
Die EB setzt natürlich in erster Linie einmal voraus, dass die Vorschriften des § 10 StAG - insbesondere LU-Sicherung und eine zur EB berechtigende AE - erfüllt sind.

Die ersten vier Lebensjahre könnten eventuell als Aufenthaltszeit i.S.d. §12b StAG angerechnet werden, wenn die seinerzeit vermutlich erworbenen Sprachkenntnisse eine heute noch anzuerkennende integrationsfördernde Wirkung haben.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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