Haroon
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45665 Nordrhein-Westfalen Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Großbritannien
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Hallo,
also ich habe mich inzwischen mit dem Auswärtigenamt in Verbindung gesetzt und die sagen mir, es ist möglich, dass ich meine Ehefrau mit einem Schengen Visum nach Deutschland hole.
Die haben mich jedoch auf mein Lokales Ausländeramt verwiesen im Bezug auf die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung. Ich bin dann los zum Ausländeramt und habe da eine Nummer gezogen ( Gut das ich Urlaub genommen hatte ). Das Ausländeramt hat mir dann auch noch einmal bestätigt, das ich meine Frau mit Schengen Visum nach Deutschland holen kann. Jedoch haben die mir erzählt, dass die Aufenthaltskarte nur erteilt wird, wenn ich für den Lebensunterhalt aufkommen kann bzw. ich nicht in die Sozialhilfe komme. Ich werde mit großer Wahrscheinichkeit in die Sozialhilfe kommen, mit meinem Azubi Gehalt.
Darauf hin habe ich nach den Richtlinien gefragt, wo diese Regelungen festgehalten wurde, damit ich mich selbst auch informieren kann. Er konnte mich jedoch auf nichts konkretes verweisen lediglich "Das ist im Freizügigkeitsgesetz so geschrieben". Als ich Ihm gesagt habe ich hätte bitte gerne genaue Aussagen, da ich nicht möchte, das meine Frau wieder zurück muss, wenn die hier ankommt hat Er mir nur gesagt "Hol die hier hin, wir finden schon eine Lösung."
Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll. Ich möchte schon das meine Frau sobald wie möglich nach Deutschland kommen kann, damit wir unser Leben hier aufbauen können. Ich möchte jedoch nicht das Risiko eingehen, dass Sie wieder zurück geschickt wird.
Hat jemand Informationen welche mir Helfen könnten bzw. gibt es einen Katalog, wie den Visakatalog wo ich mich durch arbeiten kann.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Grüße
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