Sicherlich muss eine Urkundenprüfung, auch durch einen Vertauensanwalt, nicht zwingend Monate dauern. Daher mein Einwand bzgl. Prioritätensetzung durch die
AV / Anwalt. Eine UP kann innerhalb von Tagen erfolgen.
Sicherlich muss eine UP auch nicht immer maximal intensiv durchgeführt werden, sondern kann sich auf einem weniger detailierten Niveau befinden, als es bei Standardfällen der Fall ist.
Sicherlich müssen ggf. vorgebrachte Zweifel auch plausibel genug sein, um eine UP in der o.a. Form zu begründen und im Zweifelsfall einem wie immer geartetem Beschwerdeverfahren standzuhalten.
Genau so sicher bleibt aber, dass auch eine EU-Richtlinie nicht goutiert, dass falsche oder zweifelhafte Urkunden Rechte erwirken, nur weil sie von einem Angehörigen eines EU-Bürgers vorgelegt werden.
Das genau geht eben, logischerweise, nicht aus der Richtlinie oder aus der Definition für "erleichtern" hervor.
Ich behaupte allerdings auch nicht, dass eine UP durch Vertrauensanwalt bei Visa für EU-Angehörige der Normalfall sein kann und wird.
Aber die gewagte Behauptung, dass eine UP in begründeten Zweifelsfällen per se nicht "rechtskonform" sein soll, nur weil der Urkundenvorleger Angehöriger eines EU-Bürgers ist, halte ich schlicht für falsch.
Zitat:(während der Antragsteller an der Grenze wartet!?)
Wohl kaum. Wir sprechen doch hier von einer UP im Rahmen der Visumbeantragung in einer
AV...
Nein, würde es nicht, falls die Zweifel stark genug und sachlich begründbar sind.
Doch, passiert genau dies: An der Grenze Einreiseverweigerung, an der
AV Nichterteilung Visum, falls die Urkunde als "falsch" beurteilt und dem Vorleger damit seine Eigenschaft "Familienmitglied eines EU-Bürgers" nicht zuerkannt werden kann.
Genau so, wie es bei anderen einreise- / visumligitimierenden Dokumenten (Pass. Visum. Einladung. etc.) auch der Fall ist. Business as usual.
Wie gesagt - es muss natürlich objektiv nachvollziehbar sein.
Gruß