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Eheschließung in Bosnien Herzegowina (Gelesen: 1.194 mal)
diddelchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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13.08.2016 um 16:35:55
 
Hallo ihr lieben, ich bin Deutsche und möchte meinen Verlobten (Bosnier) in Bosnien Heiraten, weiß jemand welche Papiere ich da alles brauche? Eine Ehefähigkeit und Geburtsurkunde habe ich schon, ich habe keinen Reisepass sondern nur meinen Personalausweis, reicht der aus oder was brauche ich noch alles?
l.g und Danke für die Antworten
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Aras
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.08.2016 um 16:48:01
 
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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diddelchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 13.08.2016 um 18:13:34
 
Ich bin ja schon in Bosnien, einreise war kein Problem, aber die Standesbeamtin hier meinte jetzt das mein Personalausweis nicht reicht, und das das ehefähigkeitszeugniss nicht reicht weil da kein kroatisch /bosnisch oder serbisch drauf ist , es ist ein normales Internationales Ehef. zeugniss mit englisch usw... das sollte doch eigentlich ausreichen ?
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Aras
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Antwort #3 - 13.08.2016 um 19:30:29
 
http://www.personenstandsrecht.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/uebe...

BiH ist nicht dabei. Also musst du es wohl noch übersetzen und ggf. in Deutschland legalisieren.

Was die Bosnier für Personenstandsfälle brauchen, also Perso oder Reisepass, kann ich dir adhoc nicht schreiben. Da musst du dort mit deren Fachaufsichtsstelle sprechen. Vielleicht reicht ja ein vorläufiger Reisepass.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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