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Ehegattennachzug (Gelesen: 7.713 mal)
myra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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05.04.2012 um 17:40:11
 
Hab mal ne Frage? Ich habe im März in Marokko geheiratet und auch gleich dort bei der AV in Rabat den Antrag für Familiennachzug für meinen Mann dort gestellt. Ich bin jetzt so nervös und alles was ich so lese macht mich noch mehr unsicher. Ich kenne meinen Mann schon 2,5 Jahre und habe vorrab nachgeforscht. Also das Problem ist wie folgt: Ich arbeite aber beziehe einen Teil AlgII weil ich nicht genug verdiene. Es ist auch nicht so einfach in meinem Ort oder Umgebung einen guten Vollzeitjob zu bekommen. Wie auch immer, aus meiner Recherche fand ich heraus, dass es nicht zu einer Absage zwecks Visa kommt nur weil ich AlgII beziehe, nun nachdem ich geheiratet habe lese ich immer wieder, dass es wohl ein Grund sein kann das Visum zu verweigern. Mein Gott ich werde bald verrückt.
Ich lese viel hier und auch anderswo und möchte vorrab erklären, dass es mir nicht wohl bei der Sache ist und ich nicht mit meinem Mann in Deutschland auf Kosten der Steuerzahler leben will. Wenn er dann mal kommen kann, so hoffe ich, werden wir umziehen, wo es etwas besser mit Arbeit aussieht. Wer hat Erfahrung damit und wie sieht es aus mit AlgII, mein Mann ist ja noch nicht hier und ist auch nicht in der Lage mir Geld zu schicken. Wird er jetzt trotzdem auf meinen Bedarf angerechnet, nicht in dem Sinn das ich mehr Geld bekomme aber insofern, dass sein einkommen, welches nicht vorhanden ist mit angerechnet wird. Ich bedanke mich im Vorraus für seriöse Antworten.
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reinhard
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Antwort #1 - 05.04.2012 um 17:44:18
 
Bist Du denn nur Deutsche? Oder bist Du Deutsche und Marokkanerin?

Sind Vater oder Mutter Marokkaner?
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myra
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Antwort #2 - 05.04.2012 um 17:51:11
 
Oh das hab ich wohl vergessen, bin deutsche

...

ohne ausländischen Hintergrund


fons' Änderung:
Folgepost eingefügt
^^^^^^^^ lesen
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« Zuletzt geändert: 05.04.2012 um 19:40:55 von N/V »  
 
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Antwort #3 - 05.04.2012 um 18:11:04
 
und wenn man dir objektiv nicht zumuten kann in Marokko zu leben, spielt dein Einkommen überhaupt keine Rolle.
Eine Rolle spielt es nur dann, wenn die sogenannte Regelausnahme Anwendung findet.
Und das ist dann der Fall, wenn man einem Detuschen zumuten kann im Ausland zu leben, das ist dann der Fall, wenn er Doppelstaatler war, die Sprache des Landes spricht, sich dort integrieren kann etc....
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reinhard
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Antwort #4 - 05.04.2012 um 18:14:41
 
Dass Du Deutsche bist, steht ja schon in Deinem Profil, das hatte ich schon gesehen.

Die REGEL ist: Beim Visum zur Familienzusammenführung kommt es nicht darauf an, ob Du Leistungen wie ALG II beziehst. Es muss nur eine "Unterkunft" für den zuziehenden Ehemann geben, allerdings ohne Mindestgröße: Sofa auf dem Flur reicht notfalls auch.

Die Regelausnahme wäre, wenn Dir ein Leben in Marokko zumutbar wäre (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, perfekte Arabisch und Französisch-Kenntnisse, lange dort gelebt...): Dann könnte die Behörde das Visum wegen Bezugs von Sozialleistungen ablehnen.

Aber so bedeutet das: Du musst Geduld haben. Die Unterlagen werden von der Botschaft geprüft, dann an das Auswärtige Amt in Berlin geschickt. Von Berlin werden sie an das Bundesverwaltungsamt in Köln geschickt. Dort werden sie nochmal geprüft. Dann werden sie an Deine Ausländerbehörde geschickt, und die lädt Dich ein und fragt nach fehlenden Unterlagen.
Gleichzeitig fragt die Ausländerbehörde auch bei Polizei etc., ob gegen Deinen Mann etwas vorliegt. Hier kann es wieder ein, zwei Monate dauern, bis eine Antwort da ist.

Wegen Ostern wird jetzt vermutlich wenig passieren, aber ab Mitte April musst Du mit Post von der Ausländerbehörde rechnen. Das kann ein Formbrief sein (Du solltest 20 verschiedene Unterlagen mitbringen), es kann auch ein Brief sein, wo nur die drei Unterlagen drin stehen, die wirklich gebraucht werden. Egal - geh dann einfach zum Termin hin und melde Dich hinterher hier.
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myra
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Antwort #5 - 05.04.2012 um 18:29:37
 
danke für die Antworten, hört sich ja doch noch an als ob es eine Chance gibt.
Hab da noch ne Frage? Wie is das eigentlich mit der Anerkennung der Hochzeitsurkunde beim Standesamt, muss das passiert sein bevor ich zum ABH Termin gehe.
Is schon ein ganz schönens wirr warr wenn man sich nicht auskennt.
Ich werde mich melden um den Progress mitzuteilen, danke
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Antwort #6 - 05.04.2012 um 22:00:06
 
myra schrieb am 05.04.2012 um 18:29:37:
Wie is das eigentlich mit der Anerkennung der Hochzeitsurkunde beim Standesamt, muss das passiert sein bevor ich zum ABH Termin gehe.

Nein, es reicht die marokkanische Eheurkunde, die dein Mann ja beim Visaantrag abgegeben hat.

Eine Registrierung, Genehmigung einer ausländischen Ehe ist in Deutschland grundsätzlich nicht nötig. Sie gilt auch so. Das einzige was man machen kann ist die Ehe in Deutschland bei deinem Standesamt im Eheregister zu registrieren. Was man dazu braucht kann dir das örtlich zuständige Standesamt sagen. Der Vorteil ist es gibt eine deutsche Urkunde und man muss bei benötigten Eheurkunden später nicht immer diese aus dem Ausland anfordern und beglaubigen lassen. Das hat aber mit dem Visaverfahren absolut nichts zu tun.
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myra
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Antwort #7 - 14.04.2012 um 09:25:03
 
so jetzt bin ich aber baff.
Ist denn sowas überhaupt möglich? Gestern hat mich mein Mann angerufen und mir gesagt das er sein Visum nächste Woche abholen kann. Ich musste nie zur AB und die Hochzeit is noch nicht mal ein Monat her. Kann das sein oder is hier vielleicht was falsch gelaufen. Ich freue mich riesig, hab halt nur Angst das er mich anruft und sagt, oh sorry ich komm doch nicht so schnell die haben ein Fehler gemacht.
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Antwort #8 - 14.04.2012 um 09:50:24
 
myra schrieb am 14.04.2012 um 09:25:03:
Ist denn sowas überhaupt möglich?


ja, kann auch sein .... hier liest man üblicherweise die kritischen Fälle, die Tausende, bei denen alles glatt läuft, fragen nicht nach.
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Antwort #9 - 14.04.2012 um 09:56:50
 
Aber ist es denn nicht so, dass sie von der zustaendigen ABH ein Votum erhalten müssen. Machen die das dann einfach ohne den Ehegatten zu einem Gespraech einzuladen?
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Antwort #10 - 14.04.2012 um 10:34:34
 
matezori schrieb am 14.04.2012 um 09:56:50:
ABH ein Votum erhalten müssen.


ja

matezori schrieb am 14.04.2012 um 09:56:50:
Machen die das dann einfach ohne den Ehegatten zu einem Gespraech einzuladen? 


ja, kann man auch
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Antwort #11 - 14.04.2012 um 11:46:45
 
hab jetzt nix verstanden. Kann das möglich sein oder is wohl doch eher ein Missverständnis? Hat jemand damit Erfahrung, würde schon gern wissen ob ich mich weiterhin freuen kann. Danke
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Antwort #12 - 14.04.2012 um 11:52:05
 
Es kann so sein, natürlich.

Ob Dein Mann alles richtig oder alles falsch verstanden hat, weiß ich nicht. Da musst Du ihn schon selbst fragen, am besten Ende April.
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Antwort #13 - 14.04.2012 um 12:02:33
 
Danke, war mir halt nicht sicher das es so einfach sein kann, weil ja nichts geprüft worden is. Könnte ja sein das ich im Hühnerstall wohne oder so.
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Antwort #14 - 14.04.2012 um 21:10:27
 
myra schrieb am 14.04.2012 um 12:02:33:
Könnte ja sein das ich im Hühnerstall wohne oder so


Die ABH hat Zugriff auf deine Meldedaten, die wissen ganz genau, wo du gemeldet bist ... (du kannst natürlich trotzdem im Hühnerstall wohnen, aber zumindest gibt es einen Platz, wo dein Mann schlafen kann)
myra schrieb am 14.04.2012 um 11:46:45:
hab jetzt nix verstanden

sorry, ----  ja: die ABH muss zustimmen, und ja: die ABH kann zustimmen, ohne dich zu einem Termin einzuladen.
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