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Orientierungskurs (mit Begründung) absagen? (Gelesen: 5.144 mal)
Creasy
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13.08.2016 um 14:20:55
 
Hallo zusammen,

meine Frau, die russische Staatsbürgerin ist und ich haben im April geheiratet. Nun im Juli haben wir/sie die Aufenthaltsgenehmigung beantragt, die sie Anfang August auch erhalten hat.

Beim Abholen meinte die Dame vom Amt dann plötzlich, dass meine Frau nun verpflichtet sei, einen Orientierungskurs zu machen (Also keinen Sprachkurs o.ä., da Sie gute Deutschkentnisse nachweisen konnte).
Auf dem Zettel dazu, den wir innerhalb von zwei Wochen mit Antwort zurückschicken müssen, steht allerdings nirgends etwas von "verpflichtend". Es ist irgendwie alles sehr "schwammig" ausgedrückt. Man bzw. zumindest ich weiss nicht so recht, wie sehr man das "muss" oder es nur "empfohlen" wird.

Anscheinend "kann" (?) es zu Problemen in einem Jahr bei der Verlängerung kommen, wenn man diesen Kurs nicht besucht?

Weiss jemand hier, was als Begründung für ein "nein" für das Amt ausreicht? Meine Frau war schon öfters (auch mehrere Wochen) in Deutschland, hat in Russland deutsch studiert, und wird hier in Deutschland ab Oktober nochmal studieren. Das wären für mich zumindest Gründe, nicht die Zeit (60 Stunden) für eben diesen Kurs zu verschwenden - zumal meine Frau bereits jetzt den Test bestehen würde (Der ja am Ende des Kurses vorgesehen ist).

Gäbe es wirklich Probleme, wenn man nun "nein" ankreuzt mit genannten Begründungen?

Vielen Dank schonmal im Voraus für Erfahrungen!
Simon
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Antwort #1 - 13.08.2016 um 14:26:26
 
Schreib einen Brief, leg deine Argumente und Nachweise vor und frag ob es in einem Jahr Probleme geben würde. Zumal es keine Sanktionmöglichkeit mMn gibt. Was will man machen? Die Aufenthaltserlaubnis wieder nur auf ein Jahr beschränken?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 13.08.2016 um 15:25:54
 
Ja, genau das könnte passieren. Wollte man bei meiner Frau auch machen, obwohl sie Sprachkurse und den Orientierungskurs mit Bravour bestanden hatte. Erst nach einem Gespräch mit dem Abteilungsleiter wurde die AE dann bis zum Ende der drei Jahre verlängert.

Ich würde Deiner Frau raten, den Kurs zu besuchen. Sie bricht sich keinen Zacken aus der Krone, und der Aufwand ist am Ende wahrscheinlich geringer, als eine Ausnahme zu erreichen. Man muß nicht jeden Krieg führen.

Versuchen würde ich aber die Ausnahme auf jeden Fall, zu verlieren habt ihr ja nichts. Nur bei Ablehnung würde ich nicht mehr allzuviel Arbeit da reinstecken.
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Antwort #3 - 13.08.2016 um 15:32:50
 
Sie hat null Vorteile vom Kurs. Warum dann sinnlos die Bank drücken?

Sie hat sich Sprachkenntnisse und Einbürgerungstest.
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Antwort #4 - 13.08.2016 um 16:33:40
 
Creasy schrieb am 13.08.2016 um 14:20:55:
Man bzw. zumindest ich weiss nicht so recht, wie sehr man das "muss" oder es nur "empfohlen" wird.


Das ist ein Problem.
Wenn du es nicht verstehen kannst, solltest du jemanden zu Rate ziehen, der es kann.
Wurde sie zu einem Integrationskurs (und dazu gehört der Orientierungskurs nebst Sprachkurs) verpflichtet, muss sie daran teilnehmen. Ohne ein Zertifikat wird ihre AE in Zukunft nur um ein Jahr verlängert.
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Antwort #5 - 13.08.2016 um 16:49:58
 
Hallo,

da der TE von 60 Stunden schreibt, handelt es sich wohl um den reinen Orientierungskurs.

Der wird halt wichtig (bzw. dessen erfolgreicher Abschluss als Test „Leben in Deutschland“), falls mal die Einbürgerung geplant sein sollte. Den Test sollte sie dann eben erfolgreich schnell ablegen, dann hat die ABH m.E. auch keine Handhabung, bei einer Verlängerung der AE Probleme zu bereiten.

Gruß
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« Zuletzt geändert: 13.08.2016 um 17:02:28 von T.P.2013 »  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Creasy
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Antwort #6 - 13.08.2016 um 20:29:09
 
erne schrieb am 13.08.2016 um 16:33:40:
Das ist ein Problem.
Wenn du es nicht verstehen kannst, solltest du jemanden zu Rate ziehen, der es kann.
Wurde sie zu einem Integrationskurs (und dazu gehört der Orientierungskurs nebst Sprachkurs) verpflichtet, muss sie daran teilnehmen. Ohne ein Zertifikat wird ihre AE in Zukunft nur um ein Jahr verlängert.

Und wer kann das? Die Beamten hat es halt einfach gesagt - wird wohl immer so gesagt. Im dargereichten Zettel steht dann aber wie gesagt plötzlich nichts mehr  von "müssen". Da steht "Mir wurde mitgeteilt, dass ich X gemäß blahblah zur Teilnahme am Orientierungskurs berechtigt werde". Und in den Fussnoten steht schwammiges Geschwafel von "Es KANN zu Problemen führen" wenn man nicht teilnimmt etc. Können, könnte, mag sein.

Danke für die Antworten bisher. Hauptfrage war eh, ob die erstmalige Ablehnung erstmal Probleme bereiten würde.
Wenn das nicht so ist (und man dann nur eine Nachricht erhält: "Ihre Ablehnung wurde nicht akzeptiert, sie müssen den Kurs machen"), dann wärs ja gut.
Geht nur darum, ob man jetzt "absagt" (mit Begründung) und dann sofort Probleme bekommt, die man nicht mehr nachträglich lösen kann.
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Antwort #7 - 13.08.2016 um 21:31:23
 
T.P.2013 schrieb am 13.08.2016 um 16:49:58:
Den Test sollte sie dann eben erfolgreich schnell ablegen, dann hat die ABH m.E. auch keine Handhabung, bei einer Verlängerung der AE Probleme zu bereiten.


Sie macht nur den Test. Da sie studiere will, hat sie sicherlich einen Sprachnachweis der über B1 hinausgeht. Beides schickt sie zum BAMF. Damit bekommt sie den Zertifikat über den erfolgreichen Integrationskurs. Eine Kopie sendet sie davon an die ABH. Wahrscheinlich ist es dann gut.
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Antwort #8 - 13.08.2016 um 21:46:21
 
grisu1000 schrieb am 13.08.2016 um 21:31:23:
Sie macht nur den Test.


Ja. Deshalb habe ich genau dies geschrieben.

Creasy schrieb am 13.08.2016 um 20:29:09:
Geht nur darum, ob man jetzt "absagt" (mit Begründung) und dann sofort Probleme bekommt, die man nicht mehr nachträglich lösen kann. 


Definitiv nicht. Selbst im worst case wäre jedes Problem im Nachhinein mit Bestehen des Tests "Leben in DEU" zu heilen.

Gruß
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Antwort #9 - 14.08.2016 um 09:47:53
 
Danke für die Auskunft!
Was allerdings heisst "macht nur den Test"? Eben das geht ja nicht, sondern nur mit vorherigem 60 Stunden Kurs. Oder doch?
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Antwort #10 - 14.08.2016 um 10:09:26
 
Wenn sie nur den Test macht weist sie ja die nötigen Kenntnisse nach.   Zumal der Orientierungskurs und der Sprachkurs dazu dienen Ausländer, die kaum andere Integrationsmöglichkeiten haben (z.B. Hausfrau/Hausmann) zur Integration zu bewegen. Wenn die Integration auf anderem Wege erfolgen kann, also hauptsächlich Integration in den regulären deutschen Arbeitsmarkt oder Schul- oder Universitätsbesuch, dann ist das ganze eben nicht mehr nötig und soll auch nicht durch die ABH verhängt werden.

Sie kann auch folgendes schreiben:

Es besteht keine Berechtigung auf einen vollständigen Integrationskurs, da ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sind(§ 44 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 AufenthG), jedoch ggf. eine Berechtigung auf den Orientierungskurs § 44 Abs. 3 Satz 2 AufenthG.

Da ein Germanistik-Studium abgeschlossen wurde, kann man von einem erkennbar geringem Integrationsbedarf ausgehen, wodurch auch keine Berechtigung gemäß § 44 Abs. 3 Satz 2 AufenthG besteht.

Da ab Oktober d.J. ein Studium aufgenommen wird entfällt sogar die Verpflichtungsmöglichkeit durch die Ausländerbehörde gemäß § 44a Abs. 2 Nr. 1 AufenthG.

Es ist also nicht zweckdienlich auf irgendeinen Orientierungskurs zu bestehen.
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Antwort #11 - 14.08.2016 um 15:07:44
 
Creasy schrieb am 14.08.2016 um 09:47:53:
Was allerdings heisst "macht nur den Test"? Eben das geht ja nicht, sondern nur mit vorherigem 60 Stunden Kurs. Oder doch? 


Doch, geht auch ohne vorherigen Kurs.

Gruß
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Antwort #12 - 14.08.2016 um 16:34:11
 
T.P.2013 schrieb am 14.08.2016 um 15:07:44:
Doch, geht auch ohne vorherigen Kurs.

Gruß


Danke, aber wie, wo genau gibt es dazu Informationen? Bei allen Links, die ich besucht habe, steht überall, dass der Test nur mit vorherigem Kurs abschließbar ist..

@Aras Danke!
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Antwort #13 - 14.08.2016 um 16:51:43
 
Sie soll einfach den Einbürgerungstest ablegen. Der ist identisch mit der Orienterungstestprüfung. Kostet nur nen Taschengeld (glaub 25 €).

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Antwort #14 - 14.08.2016 um 19:22:21
 
Creasy schrieb am 13.08.2016 um 20:29:09:
wird wohl immer so gesagt.


was *gesagt* wird ist unerheblich

Creasy schrieb am 13.08.2016 um 20:29:09:
dass ich X gemäß blahblah zur Teilnahme am Orientierungskurs berechtigt werde".


na also. es ist eine Berechtigung, keine Verpflichtung.
Sie muss somit gar nichts, ohne konsequenzen.

Sie *kann* aber den Kurs machen, der Staat übernimmt bis auf einen Selbsbehalt die Kosten.
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