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Heiraten in Deutschland- aber wie? (Gelesen: 2.948 mal)
hannahbanana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.05.2016 um 08:02:12
 
Hallo liebe Leute,

ich habe schon das ganze Forum durchforstet, und bin jetzt noch verwirrter. Falls ich was übersehen habe - sorry.  Smiley

Ich (Deutsche) möchte in Deutschland einen Peruaner (visafreie Einreise seit März) heiraten. Er möchte anschließend hier bleiben.

Laut Informationen auf der Webseite der peruanischen Botschaft braucht mein Verlobter:
Einladungsschreiben Verlobte
legalisierte und übersetzte Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung (mit Apostille)
A1 Deutsch Zertifikat.

Den Rest, so verstehe ich, regeln wir dann hier vor Ort wenn er da ist. Das Heiratsvisum ist ja i.d.R. für 3 Monate.

Nun lese ich hier von Verpflichtungserklärung, vorab Bescheinigung Hochzeitstermin --> bedeutet Ehefähigkeitszeugnisbefreiung über OLG, Beitrittserklärung, vorsprechen ABH, etc.. Um überhaupt das Visum zu bekommen?  Schockiert/Erstaunt

Oder liegt das daran, dass es sich hier im Forum um andere Nationalitäten (Russen, Thailänder, Vietnamesen) handelt?

Da bei einem letzten Versuch ein Arbeitsvisum zu erhalten, sich die Botschaft/ABH/Arbeitsamt quer gestellt hat und sich gegenseitig die "Schuld" zugewiesen hat, möchte ich gerne Überraschungen und Zeitverzögerungen vermeiden. Es dauert ja schließlich einige Zeit die Unterlagen zu besorgen.

Wie "geht" heiraten?

Vielen Dank euch.

LG Hannah
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Eins
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Eins, Zimbabwe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.05.2016 um 08:35:17
 
geh zum Standesamt, lass Dir erklären welche Dokumente für die Heirat benötigt werden. Im best case schafft ihr das noch während des jetzigen Aufenthaltes im Rahmen der visafreien Einreise aufzutreiben. Dann könnt ihr direkt hier und während des jetzigen Besuches heiraten. Damit habt ihr einige Hürden weniger, wenn ihr den Visaprozess anschließend durchlaufen möchtet.

Alternativ informier Dich in Dänemark bei Standesämtern, die wollen wesentlich weniger Dokumente haben. Die Heirat wäre in Deutschland vollständig anerkannt.

Für die Botschaft gibt's dann 2 Wege:
- Nachzug als Ehemann eines Deutschen (Dir). Dann ist das Einladungsschreiben als Verlobte überflüssig, ihr seit ja verheiratet. Verpflichtungserklärung entfällt dann ebenfalls. Auch Abstimmung mit Standesamt bzgl Termin und Ehefähigkeitszeugnisbefreiung und auch die Versicherung braucht ihr nicht.
- Nachzug zum Zwecke der Heirat in Deutschland. Dann müsst ihr die Dokumente und Vorarbeiten beim Standesamt vorlegen. Auch eine Versicherung braucht ihr dann für den Zeitraum der Einreise bis zur Eheschließung; es könnte ja etwas passieren ...

Ansonsten geht's grob gesagt so im Ablauf:
- Antrag auf FZF bei Botschaft stellen
- Unterlagen werden durch die Botschaft nach Deutschland geschickt
- Unterlagen kommen bei der zuständigen ABH an
- die prüft, bewertet und kommt bei offenen Punkten auf Dich als Partner zu
- ABH gibt Bewertung elektronisch ab und informiert somit die Botschaft
- Botschaft kontaktiert Antragsteller über Ergebnis und gibt Visa aus, falls positive Entscheidung
- Einreise, fertig

Die Liste an notwendigen Dokumenten findest Du auf der Seite der Botschaft. Aber ja, A1 ist notwendig für Deinen Mann in beiden Fällen (ausser Peru ist auf so einer Positivliste von Staaten, wo drauf verzichtet wird. Das hab ich so nicht im Kopf). Der Rest ist abhängig davon, ob ihr vorher heiratet und nachträglich das Verfahren durchlaufen wollt oder eben ein Visum zur Heirat haben möchtet.

Falls Du fragen solltest: Ja, Heiraten mit der jetzigem visafreien Einreise ist legal und kein Problem.
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hannahbanana
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.05.2016 um 09:13:19
 
Hallo Nonjo,

danke für deine Antwort. Vielleicht war es ein bisschen missverständlich, mein Partner ist derzeit in Peru.

Eins schrieb am 20.05.2016 um 08:35:17:
Falls Du fragen solltest: Ja, Heiraten mit der jetzigem visafreien Einreise ist legal und kein Problem. 


Ich weiß, er könnte als Tourist kommen und heiraten, aber dann muss er ja zurück und von Peru aus das FZV beantragen.

Also müssen wir für ein Heiratsvisum dann wohl doch die Dokumente und Vorbereitungen vom Standesamt bei Visabeantragung vorlegen? Auch wenn diese laut Merkblatt der Botschaft  nicht gefordert sind?

Es klingt so einfach, aber die Erfahrungsberichte hier im Forum lassen es kompliziert klingen.....
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erne
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Antwort #3 - 20.05.2016 um 09:35:21
 
hannahbanana schrieb am 20.05.2016 um 09:13:19:
Also müssen wir für ein Heiratsvisum dann wohl doch die Dokumente und Vorbereitungen vom Standesamt bei Visabeantragung vorlegen?


ja,
Voraussetzung für ein Eheschliessungsvisum ist die "unmittelbar bevorstehende" Eheschliessung, also wenn ein Eheschliessungstermin vereibnart ist oder eine entsprechende Bestätigung vom Standesamt vorhanden ist.

hannahbanana schrieb am 20.05.2016 um 09:13:19:
Auch wenn diese laut Merkblatt der Botschaftnicht gefordert sind? 

was hat die peruanische Botschaft mit einem deutschen Visum zu tun? Genauosviel ist deren Aussage dazu dann auch wert.
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hannahbanana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.05.2016 um 09:48:53
 
erne schrieb am 20.05.2016 um 09:35:21:
was hat die peruanische Botschaft mit einem deutschen Visum zu tun? Genauosviel ist deren Aussage dazu dann auch wert.


Laut lachend Ok. Alles klar. Genau den Eindruck hatte ich bei den letzten Versuchen (Schengen und Arbeitsvisum). 

Dann braucht sich ja niemand wundern, wenn die Visa abgelehnt werden, wenn nur die Hälfte der Unterlagen verlangt and die ABH gesendet werden.

Dann mache ich mich mal an die Beschaffung der Unterlagen, bis Schatzi im Juni das A1 besteht.  Das Merkblatt hatte ja fast zu einfach geklungen...

Danke

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messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.05.2016 um 18:50:06
 
Vergiss Dänemark! Drei Staaten - dreifach Probleme. Reicht bi-national nicht?....  (
der Rest sagt meine Signatur
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 20.05.2016 um 18:59:36
 
hannahbanana schrieb am 20.05.2016 um 08:02:12:
Ich (Deutsche) möchte in Deutschland einen Peruaner (visafreie Einreise seit März) heiraten. Er möchte anschließend hier bleiben.
Es dauert ja schließlich einige Zeit die Unterlagen zu besorgen.

Guckst du hier:

http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1615026/Daten/6555101/Urkunden_Ausl...
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hannahbanana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 17.08.2016 um 13:15:02
 
Hallo zusammen,

wir haben das Visum!  Laut lachend

Da ich hier so viele gute Infos im Forum erhalten habe, möchte ich euch meine Erfahrung mitteilen - vielleicht hilft dies ja auch mal jemandem.

Schatzi hat auf der Botschaft (Peru) folgende Unterlagen abgegeben:
*legalisierte und übersetzte Geburtsurkunde (mit Apostille)
*legalisierte und übersetzte Ledigkeitsbescheinigung (mit Apostille)
*A1 Deutsch Zertifikat
*Einladungsschreiben von der Verlobten
*Krankenversicherung (vorsichtshalber mal abgeschlossen)

Nach 3 Tagen habe ich bereits ein Schreiben von der Ausländerbehörde erhalten mit folgenden Anforderungen:
* Mietvertrag
* Bestätigung vom Vermieter
* Bestätigungsschreiben Arbeitgeber
* Schuldenbestätigung
* Verpflichtungserklärung
* Bestätigungsschreiben Standesamt über Termin

Der nächste freie Termin für die Verpflichtungserklärung war nach 2 Wochen. Für diese waren die letzten 3 Gehaltsabrechnungen und der Mietvertrag erforderlich.

Verpflichtungserklärung am selben Tag mit den anderen Papieren eingereicht und 1 Woche später hat Schatzi schon den Anruf von der Botschaft erhalten, das Visum konnte die Woche drauf abgeholt werden.

Wenn er kommt, werden wir die Befreiung für die Ehefähigkeit beim OLG beantragen. Das Standesamt hatte uns empfohlen das zu machen, wenn der Verlobte da ist. Anderfalls wäre das sehr kompliziert. Eine Terminreservierung war in unserem Fall ausreichend. 

Die Visumsbeantragung hat mir viele Nerven gekostet, aber im nachhinein war es gar nicht so tragisch.

Viele Grüße

Hannah
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Antwort #8 - 17.08.2016 um 19:47:40
 
hannahbanana schrieb am 17.08.2016 um 13:15:02:
* Bestätigungsschreiben Standesamt über Termin ...
...
Wenn er kommt, werden wir die Befreiung für die Ehefähigkeit beim OLG beantragen. Das Standesamt hatte uns empfohlen das zu machen, wenn der Verlobte da ist. Anderfalls wäre das sehr kompliziert. Eine Terminreservierung war in unserem Fall ausreichend.

Das ist aber etwas seltsam, denn
das (für das Heiratsvisum erforderliche) "Bestätigungsschreiben Standesamt über Termin" dürfte die Bestätigung der Eheanmeldung sein, diese gibt es aber idR erst dann, wenn die Prüfung der Ehefähigkeit bzw. die Befreiung vom EFZ durch OLG-Beschluss abgeschlossen ist.

Wie kann es sein, dass die Befreiung vom EFZ erst NACH Einreise mit Heiratsvisum beim OLG beantragt werden kann?
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Antwort #9 - 17.08.2016 um 19:51:49
 
HeFi schrieb am 17.08.2016 um 19:47:40:
Wie kann es sein, dass Ihr die Befreiung vom EFZ erst NACH Einreise mit Heiratsvisum beim OLG beantragen könnt?


Weil Standesamt und Ausländerbehörde das praktischer finden.

Ich auch.

Und dann gibt die Botschaft das Visum, und alles wird gut.
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Antwort #10 - 17.08.2016 um 20:36:41
 
reinhard schrieb am 17.08.2016 um 19:51:49:
Weil Standesamt und Ausländerbehörde das praktischer finden.
Ich auch.
Und dann gibt die Botschaft das Visum, und alles wird gut.

Ich bin verwirrt, denn
Das widerspricht mMn den Erteilungsvoraussetzungen zum Heiratsvisum in Ziff. 30.0.6 der AVV-2009      http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.p...
Zitat:
30.0.6 Das nationale Visum zur Eheschließung ist erst
zu erteilen, wenn der Eheschließung keine
rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse ent-
gegenstehen und sie unmittelbar bevorsteht
.
Die Eheschließung steht unmittelbar bevor,
wenn das – durch die Anmeldung der Ehe-
schließung beim zuständigen Standesamt ein-
geleitete – Verwaltungsverfahren zur Prüfung
der Ehefähigkeit nachweislich abgeschlossen
ist
und seitdem nicht mehr als sechs Monate ver-
gangen sind. Der Abschluss des Anmeldever-
fahrens kann durch eine vom zuständigen Stan-
desamt ausgestellte Bescheinigung nachge-
wiesen werden.

Wenn die Befreiung vom EFZ vom OLG noch NICHT erteilt ist, dann ist auch das Verwaltungsverfahren zur Prüfung der Ehefähigkeit nachweislich noch NICHT abgeschlossen, mithin dürfte das Heiratsvisum mMn auch noch NICHT erteilt werden, ganz abgesehen davon, dass die Befreiung vom EFZ vom OLG ggf. Wochen dauern kann, weil ggf. noch Unterlagen aus dem Ausland besorgt werden müssten und die Dauer des erteilten HeiratsvisumS dafür ggf. nicht ausreicht.
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Antwort #11 - 18.08.2016 um 07:39:49
 
@ HeFi... Könntest du diese sicher interessante Diskussion an einem anderen Platz weiterführen, der Verlobte der TS hat sein Visum, ihre Fragen werden jetzt sicherlich in eine anderer Richtung gehen als in die von dir eingeschlagene.

Danke!
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