Hallo zusammen,
meine albanische Frau besitzt seit gestern das Visum zur
FZF. Nun geht es als nächstes darum, eine
AE für sie zu bekommen.
Ich komme gebürtig aus NRW, habe dort meinen Erstwohnsitz und auch ein Gewerbe angemeldet, mit dem ich meinen Lebensunterhalt verdiene. Im Zuge der Ausübung des Gewerbes befinde ich mich allerdings die meiste Zeit in Karlsruhe, wo ich einn Zweitwohnung beziehe. In dieser Wohnung werde ich mit meiner Frau wohnen.
Nun habe ich heute mit der
ABH in Karlsruhe gesprochen und dort wurde mir gesagt, dass sich die zuständige
ABH in NRW um den Antrag zur
AE kümmern soll.
Danach habe ich mit der
ABH in NRW gesprochen. Dort hieß es, meine Frau solle sich dann erstmal in meiner Heimatstadt anmelden, da sie sich sonst nicht zuständig sehen. Meine Frau möchte aber gar nicht nach NRW. In der Wohung dort ist auch gar nicht genug Platz für uns beide. Ich möchte allerdings auch nicht meinen Erstwohnsitz nach Karlsruhe verlegen, da das zu ganz anderen bürokratischen Hürden führen würde, die ich mir gerne sparen möchte.
Meiner Meinung nach muss die
ABH in Karlsruhe den Antrag zur
AE bearbeiten. Allerdings würde ich da gerne noch andere Meinungen zu hören. Wie seht Ihr das? Mit welcher Argumentation sollte ich die
ABH in Karlsruhe überzeugen können, den Antrag meiner Frau zu bearbeiten?