Hallo,
ich hörte gerade, dass es keine
VE gibt, da die beiden mit ihren Pässen visafrei einreisen konnten. Eine
VE würde von Sohn und Schwiegertochter gegeben, die ihre Eltern sowieso unterstützen würden, wenn sie länger hier bleiben. Alternativ gibt es hier noch andere Verwandte, die für die Abgabe einer
VE in Frage kommen.
Ich werde ihnen also raten, am Montag mal einen Termin bei der
ABH zu vereinbaren und zu fragen, welche Möglichkeiten es gibt.
Beim
BAMF habe ich eben angerufen und geballte Info bekommen.
1.
AE wegen familiärer Hilfe nach Geburt eines Kindes
(wäre ggf. für die Schwägerin möglich - das Kind ist allerdings schon 2 Jahre alt)
2.
AE zum Besuch eines Sprachkurse mit mindestens 18 Wochenstunden (Teilnahme- bzw. Anmeldebestätigung muss bei Antrag auf
AE vorgelegt werden - wäre für den Schwager möglich)
3.
AE nach § 7 Aufenthaltsgesetz (ich kapiere allerdings nicht, wie ich das für Schwager und Schwägerin verwenden kann)
Dass diese
AE dann nur für D gilt, macht nichts.
Falls Euch noch etwas einfällt, immer nur her mit den Ideen.
Danke und liebe Grüße
Janna