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Fzf Ägypten negativ (Gelesen: 10.058 mal)
UmmYou
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Fzf Ägypten negativ
01.08.2016 um 20:16:59
 
Hallo meine Lieben,

dies ist mein erster Beitrag und ich möchte mich vorab für eventuelle Fehler entschuldigen.

Wir sitzen seit 2,5 Jahren an unserem Thema und kommen nicht vorran. Mittlerweile hat Verzweiflung  unsere anfängliche Hoffnung zerstört.

Meine Anmeldung hier ist der letzte Versuch.

Es geht um meinen Mann. Wir haben anfang 2014 islamisch in Deutschland geheiratet. Unsere Ehe ist im Ägyptischen Konsulat anerkannt worden. (Also in ägypten sind wir verheiratet. Nach deutschem Recht gibts jedoch keine anerkennung)

Mein Mann kam 2012 nach DE. Die damalige politische Situation zwang ihn zur Flucht. In DE beantragte er damals Asyl, da er jedoch nicht zum Interview Termin erschien wurde sein Antrag negativ entschieden. Seitdem lebt er ohne gültigen Aufenthalt hier.

Wir sind im Januar 2016 Eltern eines wunderbaren kleinen Jungen geworden.-haben noch während der Schwangerschaft Vaterschaftsanerkennung sowie das geteilte Sorgerecht Notariell Beglaubigen lassen.

Alles zu unserem Anwalt und seitdem ist nichts wirklich passiert. Die Ausländerbehörde in der mein Mann als erstes registriert worden ist leider (oder zum.Glück?) nicht die in der Millionenstadt in der wir leben, sondern über 350km entfernt. Diese hat gesagt "wir sind nicht zuständig, die stadt in der ihr lebt ist verantwortlich!", die ausländerbehörde der millionenstadt jedoch sagt ebenfalls "wir sind nicht zuständig, die andere ausländerbehörde ist in der zuständigkeit". Unser Anwalt hat versucht die "ursprungs" ausländerbehörde jetzt mehrmals zu Kontaktieren; telefonisch und natürlich postalisch. Doch nix passiert.

Ich komme rechtlich gar nicht mehr hinterher. Ich finde es super kompliziert.

Ausreisen kann er soweit ich das verstanden haben, nicht einfach so. Und wenn ist die Frage, wann er wieder zurück kommt.
Wir wissen das wir das Recht auf Familienzusammenführung haben. Jedoch scheint die umsetzung komplizierter als gedacht.

Wir überlegten auch standesamtlich zu Heiraten aber dafür benötigen wir nicht nur papiere aus ägypten sondern auch einen Aufenthaltstitel.

Arbeit bzw einen Arbeitsvertrag würde er sofort bekommen mit einer Arbeitserlaubnis.

Vielleicht kann mir hier jemand tipps, ratschläge etc.geben? Oder mir einfach das Problem erklären.

Durch die illegalität ist unser leben sehr stark beeinträchtigt. Wir können weder verreisen (familienurlaub) noch einen Anspruch auf eine größere Wohnung erheben (wir leben zu dritt auf 30qm/1zi.- nichtmal eine waschmaschiene passt hier rein) Seit 2014 versuchen wir endlich mal weiter zu kommen aber ich habe den Eindruck wir laufen nur gegen wände.

Vielleicht gehts jetzt endlich mal weiter.
liebe grüße,
UmmYou
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Antwort #1 - 01.08.2016 um 20:22:40
 
Wo ist der Vater gemeldet?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 01.08.2016 um 20:22:41
 
Eventuell solltet ihr den Anwalt wechseln wenn Ihr trotz Anwalt seit 2,5 Jahren nicht voran kommt.

Die Ausländerbehörde am Wohnort ist zuständig.

Warum fühlt diese sich nicht zuständig?

Habt ihr mal eine AE beantragt, (Vater eines deutschen Kindes) schriftlich bei der AB am Wohnort? Wenn nein warum nicht?
Falls die AE Abgelehnt wird kann man dagegen wenigstens Rechtsmittel einlegen.
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Antwort #3 - 01.08.2016 um 20:27:09
 
Also der Kindsvater ist nirgends gemeldet. AE wurde zusammen mit den anderen Dokumenten gestellt. Jedoch gabs von der Behörde nur als Antwort, sie seien nicht zuständig.

In BEIDEN Ausländerbehörden liegt unsere vollständige Akte vor.
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Antwort #4 - 01.08.2016 um 20:30:58
 
Dann meldet Ihn mal auf dem Einwohnermeldeamt an eurem Wohnort an.
Das löst Zuständigkeit der AB am Wohnort aus.

Eine Antwort ist kein rechtsmittelfähiger Bescheid. Den sollte der Anwalt mal anfordern.

Hat der Anwalt überhaupt vom Ausländerrecht Ahnung?
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Antwort #5 - 01.08.2016 um 20:41:43
 
Kann man ihn einfach so ohne papiere anmelden?

Ja sein Schwerpunkt liegt u.a. auf Ausländerrecht. Er ist mittlerweile der zweite Anwalt den wir konsultierten.
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Antwort #6 - 01.08.2016 um 20:47:11
 
Was hat er denn? Reisepass?
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Antwort #7 - 01.08.2016 um 20:50:16
 
Theoretisch alle Papiere. Pass, Geburtsurkunde, Bestätigung seiner Ausbildung, ich glaube sogar seine Abstammungsurkunde etc.

Aber im Reisepass gucken die doch ob er einen Aufenthaltstitel hat oder?
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Antwort #8 - 01.08.2016 um 20:53:13
 
Das ist der zweite Schritt. Erstmal soll er sich amtlich anmelden. Dann kann sich die örtlich zuständige Ausländerbehörde nicht mehr rausreden...
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Antwort #9 - 01.08.2016 um 20:54:14
 
Reisepass und Geburtsurkunde reicht.

Die Meldebehörde  interessiert sich nicht für aufenthaltstitel sondern wer wo wohnt.

Ich beibe dabei der Anwalt hat keine Ahnung.
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Antwort #10 - 01.08.2016 um 20:57:17
 
Ja aber das ist u.a mit ein Problem.
Um ihn anzumelden benötigen wir die bzw eine eAt.
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Antwort #11 - 01.08.2016 um 20:59:01
 
Nein. Kein Ausländer der neu ankommt hat einen eAT . Den bekommt man erst später von der Ausländerbehörde auf Antrag.
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Antwort #12 - 01.08.2016 um 21:04:39
 
Das benötigt er nicht. Er stellt schriftlich den Antrag.

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wohne seit dem xx.xx.xxxx in Ort in der Hauptstraße 1 mit meiner Frau und meinem Kind. Ich melde mich hiermit gemäß Bundesmeldegesetz bei der Gemeinde an.

Bitte bestätigen Sie mir den Empfang meines Antrags.

Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname

Anlagen:
Kopie Reisepass
Vermieterbescheinigung



Davon machst du zwei Ausfertigungen und sagst, dass man dir den Empfangsstempel auf einem der Ausfertigungen anbringen soll und behälst diese Ausfertigung. Damit geht ihr dann zur zuständigen Ausländerbehörde und legt den bestätigten Antrag vor.  Will man keinen Empfangsstempel anbringen fragst du nach dem Namen der Person wo ihr den Antrag abgebt und schreibt: "Am xx.xx.2016 um xx:xx Uhr bei Frau/Herr XY der Meldebehörde von Ort X abgegeben"

Nachtrag:
Es kann natürlich auch sein, dass es ein Formular dazu gibt. Das natürlich auch ausfüllen und als Anhang einreichen.

Wenn die Anmeldung erfolgreich war, dann natürlich den "Durchschlag" mitnehmen.
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Antwort #13 - 01.08.2016 um 21:09:31
 
Super danke für die antworten! Smiley

Also laut Homepage bzw PDF Antrag des hiesigen Bezirksamtes/Einwohnermeldeamt muss man einen Aufenthalt vorweisen.

Die Ausländerbehörden wissen im übrigen das wir zusammen in meiner Wohnung wohnen.

Aber morgen werde ich das parallel mit der Wohnungsanmeldung mal versuchen.
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Antwort #14 - 01.08.2016 um 21:19:43
 
Dein mann ist ja hier und wohnt dort. Somit hält.er sich dauerhaft in der BRD auf und muss sich laut meldegesetz anmelden.

Ob der Aufenthalt rechtmäßig ist braucht die Meldebehörde nicht zu kümmern das ist Aufgabe der ABH
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