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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visa Verlängerung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1470028439 Beitrag begonnen von Bigbad am 01.08.2016 um 07:13:58 |
Titel: Visa Verlängerung Beitrag von Bigbad am 01.08.2016 um 07:13:58
Ich habe eine russische Frau geheiratet. Sie hat ein normales Visum bis zum 18 August. Wie können wir dies verlängern lassen auf 1-3 Jahre Aufenthaltsgenehmigung ? Krankenkasse und Anmeldung in unserer Wohnung ist erfolgt.
Ich weiss, dass das Ausländeramt des öfteren schon mal ein Visum quasi verlängert hat. Nur bekomme ich keine Infos wie und warum. Ist schade, wenn meine Frau zurück muss. Danke für Eure Hilfe. :) |
Titel: Re: Visa Verlängerung Beitrag von Petersburger am 01.08.2016 um 08:51:30 Bigbad schrieb am 01.08.2016 um 07:13:58:
Damit meinst Du ein Schengen-Visum? Bigbad schrieb am 01.08.2016 um 07:13:58:
Gar nicht. Sie reist aus, beantragt bei der zuständigen AV nach Terminvereinbarung ein nationales Visum, indem sie die Ehe und Grundkenntnisse Deutsch nachweist und reist damit zum Daueraufenthalt ein. Bigbad schrieb am 01.08.2016 um 07:13:58:
Verstehe ich nicht ganz. Wenn ich irgendwohin für eine kurze Zeit reise (bis 90 Tage), dann kann ich gar nicht einfach dortbleiben. Nebenbei: Wenn Deine Frau bereits bei der Einreise nicht wieder zurück wollte, dann hätte sie dieses Visum gar nicht benutzen, sprich: bei der Einreise vorzeigen dürfen. |
Titel: Re: Visa Verlängerung Beitrag von Saxonicus am 01.08.2016 um 09:25:48 Petersburger schrieb am 01.08.2016 um 08:51:30:
Bigbad schrieb am 01.08.2016 um 07:13:58:
Die Verlängerung eines Schengen-(Besuchs-, Touristen-) Visums ist nur dann möglich, wenn z.B. wegen Krankheit oder Unfall eine termingerechte Rückreise nicht möglich sein sollte. Bigbad schrieb am 01.08.2016 um 07:13:58:
Bereits bei der Visumsbeantragung hat sich Deine Frau unterschriftlich verpflichtet, zum Ende der Visumsgültigkeit wieder auszureisen. |
Titel: Re: Visa Verlängerung Beitrag von Mojo Jojo am 01.08.2016 um 13:12:04 Bigbad schrieb am 01.08.2016 um 07:13:58:
Garnicht. Bzw nur, wenn die Ausreise auf Grund von Krankheit termingerecht medizinisch nicht möglich ist. Um langfristig hier bleiben zu können, muss das Visaverfahren durch die Ehefrau von zu Hause aus durchlaufen werden. Bigbad schrieb am 01.08.2016 um 07:13:58:
Dazu hat sie sich aber per Unterschrift verpflichtet. Mag schade sein, war doch aber schon klar, bevor sie ankommen ist. Die Überraschung, dass eine anschließende Ausreise dazu gehört, kann ich nicht nachvollziehen. Ihr habt euch doch bewusst für die Beantragung eines 'normalen Visums' entschieden. |
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