Hallo zusammen!
Ich habe ein paar Fragen bzgl. der Beantragung eines
FZF Visums für meine zukünftige Ehefrau aus der Volksrepublik China.
Zur Info vorab: Wir werden Mitte September in Hongkong heiraten (deutlich weniger Bürokratie als bei einer Heirat in Deutschland). Direkt nach der Heirat beantragen wir die Apostille beim High Court.
Erste Frage: Kennt hier jemand eine Adresse in Hongkong, wo man direkt die Heiratsurkunde übersetzen und beglaubigen lassen kann? Die Heiratsurkunde muss ja in übersetzer Form vorliegen, wenn wir dann ein
FZF Visum im deutschen Konsulat in Guangzhou beantragen wollen.
Und genau da liegt unser Problem: Das würden wir alles gerne während meines Aufenthalts erledigen. Das Visum würden wir also etwa eine Woche nach unserer Heirat beantragen wollen, sprich wir bräuchten die Übersetzungen recht zeitnah.
Zweite Frage: Auf dem
Merkblatt zum Ehegattennachzug steht zum Thema Krankenversicherungsschutz, dass ein
Nachweis von diesem beim Nachzug zu einem Deutschen entfällt. Was bedeutet das für uns im Klartext? Ich habe heute bei meiner Krankenversicherung angerufen und den Fall geschildert, allerdings konnte man mir diese Frage nicht gänzlich beantworten, ob denn nun VOR der Beantragung des
FZF ein Krankenversicherungsschutz bestehen muss oder eben nicht. Meine Krankenkasse (gesetzliche Pflichtversicherung) hat mir angeboten, mir ein Schreiben zu senden, das eine Zusicherung der Möglichkeit einer Familienversicherung meiner zukünftigen Ehefrau ab Einreisedatum enthält. Vorab kann ich sie ja logischerweise nicht familienversichern, da wir erst kurz vor der Beantragung des Visums heiraten werden und sie auch noch nicht in Deutschland gemeldet ist.
Frage: Reicht das aus, um das Visum zu beantragen? Es würde quasi genügen, meine zukünftige Ehefrau direkt nach der Einreise mittels Familienversicherung zu versichern, und wir brauchen für die Beantragung und die Ausstellung des
FZF Visums keine extra Versicherung vorab? Ich frage deshalb, da entgegen des Merkblatts zum Ehegattennachzug auf
dieser Seite unter dem Punkt "Krankenversicherung" eindeutig geschrieben steht, dass bereits
bei Beantragung des Visums eine
Vorlage einer Krankenversicherung notwendig ist! Wie verhält es sich denn nun tatsächlich in unserem Fall? Die beiden Infos widersprechen sich ja gänzlich.
Dritte Frage: Das
Merkblatt zum Ehegattennachzug umfasst nur sehr wenige Punkte. Ist das tatsächlich der volle Umfang der notwendigen Dokumente? Es ist weder von Lohnabrechnungen, Mietverträgen oder ähnlichem die Rede, wenn der Nachzug zu einem Deutschen erfolgt. Da wir wie gesagt kurz nach unserer Heirat zusammen das Visum beantragen möchten, möchte ich so frühzeitig wie möglich alle notwendigen Unterlagen beisammen haben und mit nach China nehmen (ich werde insgesamt für 25 Tage dort sein). Sprachnachweis
A1 hat sie, Hukou hat sie bislang noch nicht.
Gibt es sonst noch irgendwelche wichtigen Punkte, die zu "unschönen Überraschungen" führen können, aber evtl. unter meinem Radar irgendwo versteckt sind? Bzgl. der Heirat als auch zur Beantragung des Visums und der weiteren Schritte dann in Deutschland meine ich.
Und wie lange dauert es in der Regel ungefähr, bis ein
FZF Visum ausgestellt wird? Ich habe da schon so viel gehört, zwischen 6 Wochen und 12 Monaten war da schon alles dabei...
Vielen Dank schon mal für das Lesen dieses Textes vorab.