Hallo liebes Team,
ich habe eine Frage zum Thema "Erlöschen des Aufenthaltstitels wegen eines Auslandsaufenthaltes".
Ich bin Deutscher, meine Frau Iranerin und wir leben in München. Sie hat die unbefristete Niederlassungserlaubnis.
Meine Frau ist Akademikerin und hat jetzt einen neuen Job an einer Uni im nicht EU Ausland (Südafrika) bekommen. Wir werden daher in einigen Monaten einen längeren Auslandsaufenthalt in Südafrika beginnen.
Laut $51
AufenthG müssen wir um spätere mögliche Probleme bei der Wiedereinreise zu vermeiden bei der Ausländerbehörde in München eine gemeinsame Erklärung zum Fortbestand der Ehe im Ausland und nach Wiedereinreise nach Deutschland abgeben, um eine Bescheinigung für längere Auslandsaufenthalte zu erhalten.
So weit so gut. Allerdings habe ich jetzt auf direkte Nachfrage bei der Ausländerbehörde in München die Auskunft erhalten, dass ich, damit wir diese Bescheinigung erhalten können, einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen muss.
Auf Basis des §51, Absatz (2) bin ich aber der Meinung, dass dieser Nachweis eines gesicherten Lebensunterhaltes genau aus dem Grund meiner deutschen Staatsbürgerschaft eben nicht notwendig ist.
Auch habe ich bei der Stadt Berlin ein Dokument gefunden (siehe Anhang), welches meine Vermutung bestätigt, dass ein gesicherter Lebensunterhalt nicht nachgewiesen werden muss bei deutscher Staatsangehörigekeit eines der Ehepartner, um die Bescheinigung zu erhalten.
Meine Frage an das Team:
Könnt Ihr bitte von Euch aus bestätigen, ob meine Vermutung stimmt, dass keine Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt notwendig ist, und somit die Aussage der Mitarbeiterin aus der Ausländerbehörde nicht korrekt ist.
Ich würdet mir sehr weiterhelfen und vielen Dank im Voraus.