Hallo!
Mir ist unklar, wie es im Falle meines Partners mit der Krankenversicherungspflicht aussieht und ich bedanke mich für Hilfestellungen.
Wir sind nicht verheiratet und haben ein gemeinsames deutsches Kind. Er hat nun eine
AE aus humanitären Gründen für 6 Monate erhalten. Sein Aufenthalt gilt ab dem 29.6. Die Bescheinigung über die Bewilligung des Aufenthalts, mit der er auch arbeiten darf, hat er am 8.7. per Post erhalten. Seinen
eAT wird er Mitte August erhalten.
Zuvor war er geduldet und hat bis letzten Monat auch Leistungen vom Sozialamt bezogen, während ich in Elternzeit war. Seit diesem Monat arbeite ich allerdings wieder und mein Einkommen beträgt ca. 2000 € netto, sodass er keinen Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter haben wird.
Er wird nun schnellstmöglich eine sozialversicherungspflichtige Arbeit antreten, möglicherweise auch schon ab übernächster Woche, wenn es bei der anvisierten Stelle klappt. Vielleicht wird er diese oder eine andere Stelle aber auch erst ab dem 1.8. antreten können.
Somit besteht ja kein nahtloser Übergang zwischen dem Anspruch auf Leistungen vom Sozialamt und dem Antritt einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit, sondern ein Zeitraum dazwischen von voraussichtlich drei bis vier Wochen.
Muss er sich für diesen Zeitraum nun um eine Krankenversicherung kümmern oder gibt es da Übergangsregelungen?
Denn mit einer
AE von 6 Monaten kann er sich nicht freiwillig in der GKV versichern, oder doch?
Würde ihn die GKV, wenn er nun nächste oder übernächste Woche einen Arbeitsvertrag unterschreibt, noch rückwirkend ab dem 29.6. aufnehmen?
Oder würde das Sozialamt diese paar Wochen überbrücken?
Oder muss er sich zwingend für die drei bis vier Wochen freiwillig versichern und das dann in der PKV?
Oder sollten wir uns nicht so viele Gedanken machen und erstmal auf den Aufhebungsbescheid des Sozialamts warten und überhaupt abwarten, ob überhaupt jemals danach gefragt werden wird, ob er in diesen drei bis vier Wochen versichert war?
Danke für die Hilfe!