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FzF Probleme mit ABH (Gelesen: 5.826 mal)
Themen Beschreibung: Lügen und keine Sicht auf Einreisevisa
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag FzF Probleme mit ABH
06.07.2016 um 15:44:35
 
Herzliches Hallo,
viel gelesen hier und nun auch registriert. Auch ich habe massive Probleme mit einer Sachbearbeiterin bei der ABH. Ich habe meinen Mann Ende Januar 2016 in Marokko geheiratet. 03.02. die Familienzusammenführung in Rabat mit Termin beantragt. Bei der Unterlagenzusammenstellung war sogar das  Konsulat Agadir beteiligt und machte einen Termin für uns. Soweit alles in Ordnung. Hier bekam ich dann in Hessen von der ABH einen Brief Ende März für  Anfang Mai meinen Personalausweis Orginal u. Kopie sowie Nachweis Wohnraum mitzubringen. Gesagt getan. Brachte sogar den letzten Bankauszug mit der neuesten Miete mit.
Die Dame erklärte mir nun dauert es noch 1 bis 2 Wochen. Superglücklich verlies ich den Raum. Dann aber die Hinhaltetaktiken. Keine Antwort. Nach gefühlten 1000 Anrufen die Auskunft, dass es noch etwas internes mit Rabat zu regeln wäre ..... 3 wochen warten, anrufen die Aussage Rabat hätte nicht geantwortet und das kann länger dauern. Nach 5 Wochen das gleiche Rabat hätte auf die EMail nicht geantwortet. Sie würde nun eine andere Email probieren!!!
Nun keine Chance mehr sie am Telefon zu erwischen, Sie hätte Urlaub, wär in Besprechung aber nur sie könne mir wegen der Buchstabenzugehörigkeit Auskunft geben.
Mein Mann nun genauso sauer versucht Auskunft in Rabat zu erhalten. Diese sagten ihm dann, das unsere Akte seit Februar rausgegangen wäre und sie nie etwas mehr von Deutschland erhalten hätten. Sie warten nur noch auf das Ok von Deutschland und können das Visa erteilen.
Wir sind echt verzweifelt. Immer hatten wir gedacht es liegt an Rabat aber nein die ABH macht Probleme. Nur warum???
Ich schickte mein Anliegen per Einschreiben mit Rückschein direkt an die Abteilungsleitung. Entweder hat die Sachbearbeiterin keine Ahnung ist neu oder was auch immer. Das ist nun auch schon 1 1/2  Wochen her und leider keinerlei Antwort.
Ich hab es aufgegeben anzurufen, da eh keine Chance auf ehrliche Antwort oder überhaupt jemand am Telefon zu erwischen.
Kann die Flüchtlingsproblematik verstehen und den Arbeitsstress, keine Frage. Arbeite selbst beim Staat. Aber wir haben ein Recht auf dieses Einreisevisum.
Alle Unterlagen sind korrekt und einwandfrei vorhanden. Ich habe einen sicheren Job Einkommen und Wohnraum sind vorhanden. Krankenmitversichern kann ich ihn erst wenn er hier ist.
Jeden Tag rechnen wir mit dem erlösenden Anruf. Es ist so nervenaufreibend und er ist noch nicht hier. Mittlerweile ist Juni vorbei.
Den einzigsten Haken den wir haben ist unser Altersunterschied. Ich bin 20 Jahre älter. Für uns und die gesamte Familie war das niemals ein Grund und kein Problem zumal man es uns wirklich nicht ansieht und es eine echte Liebe ist.
Und leider hab ich auch erst seit letztes Jahr meine Scheidungspapiere. Somit Scheidung (aber sehr lange getrennt nur der letzte Stempel fehlte eben rechtskräftig) und kurze Heirat danach kann schon Fragen aufwerfen. Ok aber dann soll uns doch das ABH das Interview geben. Davon ist aber gar nicht die Rede. Wir können alles beweisen. Seit 2014 hunderte von Seiten Chats, Whatsapp, Bilder von unseren Treffen und der Hochzeit aber nein es tut sich einfach nix. Wenn sie uns sagen würden z.b. es dauert noch 3 Monate ok dann könnte man sich darauf einstellen und er vielleicht schon den B1 Kurs dort machen. Aber so nur warten.
Ich denke einfach, dass sie nicht wollen oder was auch immer und unsere Akte in irgendwelchen Schränken unberührt versauert.
Ich weiß wirklich nicht mehr weiter. Soll ich warten hoffen warten hoffen.....
Oder doch zu einem Anwalt gehen, damit die Akte mal angerührt wird.
Weil wiegesagt wir sind! verheiratet. Den ganzen Papierkrieg hatten wir ja vorher bis alles mit Legalisierung und Eidesstl. Vesicherung, Übersetzung, Pol.Zeugnis etc. Deutschtest A1 wurde sehr gut von ihm bestanden.  Bei der Botschaft alles ok nur hier!!.
Sorry für die lange Ausführung, aber vielleicht hat jemand einen Rat oder Tipp für mich, was ich am besten machen kann. Wir haben schon soviel schwieriges hinter uns, wir dürfen einfach nicht an diesem Thema verzweifeln.  Traurig
vielen herzlichen Dank für Antworten
Smiley
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trixie
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Antwort #1 - 06.07.2016 um 16:03:47
 
Auch wenn es für dich eine Ewigkeit bedeutet, dass die Abteilungsleitung sich seit 1 1/2 Wochen nicht gemeldet hat, dürftest du hier noch ein wenig Geduld haben. Du weißt ja gar nicht, ob die Person nicht gerade im Urlaub ist.

Ob die Aussage der Botschaft stimmt, dass die ABH sich seither nicht mehr gemeldet hat, weißt du nicht, da dein Mann diese Aussage auch nur telefonisch bekam.
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Antwort #2 - 06.07.2016 um 16:15:59
 
Das ich noch warte ist selbstverständlich. Ging mehr um die Frage ob und wann oder überhaupt zum Anwalt gehen. Einfach um Erfahrungen anderer vielleicht gleichen Problemen zu erhalten.
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Aras
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Antwort #3 - 06.07.2016 um 16:41:20
 
Du kannst natürlich eine Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO einreichen. Der Antragsteller muss 3 Monate nach vollständiger Antragsstellung warten und kann die Klage einreichen. Wird die Klage zu früh gestellt, fallen die Kosten dem Kläger zur Last, ansonsten dem Beklagten.

Der Antrag ist meines Erachtens ab dem Nachreichen deiner Unterlagen bei der Behörde als vollständig zu betrachten. Ab dem Zeitpunkt läuft die 3 Monatsfrist. Der Antragsteller ist dein Mann. Er soll dir eine (General)Vollmacht erteilen und du reichst die Klage ein.

Ein Anwalt wird dazu nicht benötigt. Man geht mit den nötigen Unterlagen (Aktenzeichen, Gedächtnisprotokolle, selbsterstelltes Protokoll  aus dem Ersichtlich wird, wann welche Unterlagen eingereicht wurden und dann der Antrag vollständig wurde etc.) zur Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichtes. Die helfen beim verfassen der Klage.
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trixie
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Antwort #4 - 06.07.2016 um 17:03:24
 
Aras schrieb am 06.07.2016 um 16:41:20:
Du kannst natürlich eine Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO einreichen

Die dürfte m.M. nicht erfolgreich sein:

Zitat:
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
§ 75

Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden


Der unzureichende Grund dürfte hier auf die fehlende und entscheidungsrelevante Antwort der ABH an die Botschaft liegen.

Ist ja ähnlich der Problematik wenn Rückmeldungen zu Sicherheitsanfragen noch nicht vorliegen, obwohl vom Anfragedatum schon Monate vergangen sind.
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Aras
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Antwort #5 - 06.07.2016 um 17:08:11
 
trixie schrieb am 06.07.2016 um 17:03:24:
Der unzureichende Grund dürfte hier auf die fehlende und entscheidungsrelevante Antwort der ABH an die Botschaft liegen.

Das sind interne Angelegenheiten, die den Antragsteller nicht interessieren müssen.

Fraglich ist aber ob das lokale Verwaltungsgericht  oder das Verwaltungsgericht in Berlin zuständig ist. Wahrscheinlich das Verwaltungsgericht in Berlin, da die Botschaft die Herrin des Verfahrens ist.

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Antwort #6 - 06.07.2016 um 17:16:04
 
Zuständig wäre das VG in Berlin, da es um die Visumserteilung geht, welches von der Botschaft ausgestellt wird.

Ich würde der Botschaft noch einmal eine kurze Frist mit Klageandrohung setzen. Das kann sicherlich nicht schaden.
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Antwort #7 - 06.07.2016 um 17:28:28
 
ich gehe in meinem Fall wirklich davon aus, dass es am ABH liegt. Alle A1-Kursmitteilnehmer vom Januar 2016  haben  innerhalb von 2 bis 4 oder 6 Wochen Antwort erhalten und alle FzF eingereicht in Rabat und sind bereits in Deutschland in verschiedenen Städten. Auch so unverständlich die unterschiedlichen Aussagen der Sachbearbeiterin bzgl. Email und noch ne Email probieren. Also ich denke das ist nicht die erste FzF und denke schon das die ABH mit den Botschaften andere Emailadressen haben,  als wenn OttoNormalbürger schreibt.
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Aras
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Antwort #8 - 06.07.2016 um 17:34:01
 
Und was nützen dir diese Erkenntnisse in deinem konkreten Fall?

Die Klageandrohung dem Konsulat mitzuteilen kann durchaus sinnvoll sein, da du dann deren Aussage nimmst, dass der Vorgang seit mehr  als drei Monaten bei der ABH untätig rumliegt. Die freuen sich bestimmt, wenn das Konsulat bzw. das Auswärtige Amt eine Untätigkeitsklage bekommt und die Kosten für sowas tragen müssen, obwohl die ABH versagt hat. Die könnten dann entsprechenden Druck ggü. der ABH ausüben.
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Lila F.
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Antwort #9 - 06.07.2016 um 18:25:56
 
gruebchen schrieb am 06.07.2016 um 17:28:28:
ich gehe in meinem Fall wirklich davon aus, dass es am ABH liegt.


Das kann sein, aber dein Mann kann nicht gegen die ABH klagen, sondern nur gegen die AV. Die ABH wird nur behördenintern beteiligt und kann daher nicht direkt beklagt werden. Wieso es trotzdem sinnvoll sein kann, eine Klage anzudrohen, hat Aras ja schon erklärt.
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Antwort #10 - 06.07.2016 um 19:01:48
 
Es wäre sinnvoll, mit der Vorgangsnummer in der Hand beim Bundesverwaltungsamt zu fragen, wann was passiert ist und wo was liegt.

"Akte rausgegangen" ist ein sehr unscharfer Begriff. Fertiggemacht für den Kurierdienst, der zwei Wochen später alles abgeholt hat? Außerdem geht die Sendung aus Rabat ja nicht zur Ausländerbehörde, sondern zum Auswärtigen Amt in Berlin.

Anrufen und fragen bedeutet ja, man fragt "irgendwen", der eventuell überhaupt nichts mit dem Vorgang zu tun hat, und der immer sagt, "wir warten auf die ABH", ohne nachzusehen.
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Antwort #11 - 06.07.2016 um 19:28:49
 
reinhard schrieb am 06.07.2016 um 19:01:48:
Es wäre sinnvoll, mit der Vorgangsnummer in der Hand beim Bundesverwaltungsamt zu fragen, wann was passiert ist und wo was liegt.


Ich verstehe nicht so richtig, was das im vorliegenden Fall bringen soll. Es scheint ja unstrittig zu sein, dass die Akte schon lange bei der ABH ist (die TE hatte ja sogar schon eine persönliche Vorsprache bei der ABH) und die ABH die Zustimmung noch nicht erteilt hat. Strittig ist nur, an was es momentan hakt. Die ABH behauptet, dass sie irgendetwas bei der AV per E-Mail nachgefragt hat und erst nach der Antwort der AV die Zustimmung erteilen kann. Die AV behauptet, dass sie keine E-Mail von der ABH bekommen hat. Was soll das Bundesverwaltungsamt da genau beitragen? Vom E-Mail-Verkehr bekommen die doch nichts mit, oder?
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Antwort #12 - 06.07.2016 um 21:22:17
 
Meine Befürchtung ist eben auch, dass die sich den Ball hin und herschieben. Die Dame in Rabat hätte mit Namen und Geburtsdatum von uns beiden im Computer geschaut und gesagt es wäre nie was angekommen und die Akte längst raus, was wie richtig bemerkt alles heißen kann. Aber ohne das die Akte nach allen Prüfungen im ABH ist, hätte ich keinen Termin bei ihr bekommen. Ich warte jetzt noch die paar Wochen ab, dann sind definitiv auch nachdem ich am 2 Mai beim ABH war, die 3 Monate um. Ich hoffe wirklich, dass sich das noch von allein regeltt ohne klagen zu müssen. Das wäre für mich doch der letzte Weg und ich würd ihn lieber nur dann gehn, wenn ich ihn gehen muss.  Aber beim Bundesverwaltungsamt mal anzurufen ist trotzdem eine gute Idee, dann bestätigt sich wenigstens  eine Aussage. Schadet ja nix. Puhhh
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Antwort #13 - 07.07.2016 um 00:41:30
 
Lila F. schrieb am 06.07.2016 um 19:28:49:
Was soll das Bundesverwaltungsamt da genau beitragen? Vom E-Mail-Verkehr bekommen die doch nichts mit, oder? 


Schließe mich dieser Meinung an, denn es gilt: Nur Schriftliches zählt. Eine offizielle Bestätigung mit Dienstsiegel und Unterschrift wäre die Basis, ohne die wohl es gar nicht zur Klageerhebung kommt.
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Antwort #14 - 07.07.2016 um 07:25:00
 
Zitat:
Eine offizielle Bestätigung mit Dienstsiegel und Unterschrift wäre die Basis, ohne die wohl es gar nicht zur Klageerhebung 

Weder die Botschaft noch die ABH wird dem Antragsteller in der von dir gewünschten Form mitteilen, wann welche Dokumente verschickt oder Anfragen gestellt wurden. Auch wäre das für eine Klageerhebung völlig irrelevant. Entscheidend ist der Umstand ob der Antrag nicht in angemessener Zeit hätte entschieden werden müssen.
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