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Ausreise Ankündigung des Ausländerbehörde (Gelesen: 4.439 mal)
Sharck
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i4a rocks!


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05.07.2016 um 16:24:54
 
Hallo, bin aufgefordert nach 11 monatigen ehe mit deutsche Staatsbürgerin vom ausländeramt zur Ausreise. Habe bei Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Was kann ich alles machen oder welche Gesetze stehen mir zu ?! Ich will in Deutschland bleiben.
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Saxonicus
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Antwort #1 - 05.07.2016 um 16:36:01
 
Womit wird diese Ausreiseaufforderung begründet?

Habt Uhr Euch getrennt?  Bist Du straffällig geworden?
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Sharck
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 05.07.2016 um 16:54:23
 
Ich habe nach der Ehe keine Interesse gezeigt ( sagte sie bei der ausländerbehörde)
Da ich Akte bei Ausländeramt von Jahr 2009 noch habe, wegen ehe Schließung um Aufenthaltsrecht.
Meine 1 Ex Frau hatte mich angezeigt gehabt und das Verfahren wurde 2014 eingestellt
Straffällig bin ich nicht geworden
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Sharck
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 05.07.2016 um 16:55:31
 
Das Gesetz würde 3 Jahre Eheleben vorschreiben
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.07.2016 um 16:59:28
 
Sharck schrieb am 05.07.2016 um 16:55:31:
Das Gesetz würde 3 Jahre Eheleben vorschreiben

....und wenn Ihr Euch vorher trennt, hast Du Dein Aufenthaltsrecht verloren, musst ausreisen, so einfach ist das. Das begründet keine Klage, weil es das Gesetz so verlangt.
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Sharck
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Antwort #5 - 05.07.2016 um 17:11:50
 
Saxonicus schrieb am 05.07.2016 um 16:59:28:
....und wenn Ihr Euch vorher trennt, hast Du Dein Aufenthaltsrecht verloren, musst ausreisen, so einfach ist das. Das begründet keine Klage, weil es das Gesetz so verlangt.


Aber gibt es nichts was ich machen kann ? Das ich Zeit Gewinne um
Neu zu heiraten ?weil libanon ist in Moment auch nicht sicher wegen der ganzen unruhen
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deerhunter
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Antwort #6 - 05.07.2016 um 17:36:50
 
Sharck schrieb am 05.07.2016 um 17:11:50:
Aber gibt es nichts was ich machen kann ? Das ich Zeit Gewinne um
Neu zu heiraten 


Nein, es gibt nichts....du scheinst das Eheleben nur für eine AE zu missbrauchen, wie es sich anhört. Da sind deine Chancen vor Gericht nicht wirklich groß...also bereite dich auf eine Ausreise vor
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trixie
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Antwort #7 - 05.07.2016 um 19:27:35
 
Sharck schrieb am 05.07.2016 um 17:11:50:
weil libanon ist in Moment auch nicht sicher wegen der ganzen unruhen 

Ob du eine Duldung bekommen kannst, oder gar ein Abschiebehindernis vorliegt, solltest du am besten mit einem Anwalt besprechen.

Ich glaube, dein Sachverhalt ist viel zu kompliziert, als dass wir ihn hier beantworten können.
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Zeno
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Antwort #8 - 05.07.2016 um 21:21:38
 
Sharck schrieb am 05.07.2016 um 17:11:50:
Aber gibt es nichts was ich machen kann ? Das ich Zeit Gewinne um
Neu zu heiraten ?weil libanon ist in Moment auch nicht sicher wegen der ganzen unruhen

Unruhen gibt es überall. Soweit ich weiß besteht für Libanesen keine grundsätzliche Gefahr von Leib und Seele, wie es bspw. in Syrien oder Iraq der Fall ist. Eine andere Möglichkeite ist vielleicht zu versuchen die Ehe noch zuretten.


Vom anderen Threaed:

Sharck schrieb am 05.07.2016 um 20:01:11:
Ich hatte eine Firma, der Firma läuft zur Zeit auf mein Bruder ( Geschäftsführer)
Bin Oktober 2013 nach Deutschland mit geschäftsvisum gekommen. Ausländeramt wollte meine Visum nicht verlängern und darauf hin nahm ich eine Anwalt, dadurch bekam ich fiktionsbescheinigung bis März 2014.
Dann habe ich dort angekündigt, das ich heiraten möchte und mir wurde bis Oktober 2014 der Frist gegeben( weil ich wegen Eheschließung Unterlagen aus dem Libanon brauchte.
Nach der Eheschließung habe ich Hartz 4 Antrag gemacht.
Meine noch Ehefrau hat dann Oktober 2015 bei ausländeramt die Trennung angegeben.

Das ich kaum zu Hause war und ich 4 mal alleine im Libanon war..

Das hört sich aber nicht wirklich danach an, als ob der Libanon für dich unsicher wäre.
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Daddy
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Antwort #9 - 05.07.2016 um 21:45:07
 
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