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geplante Ehe mit Afghanen (Gelesen: 1.674 mal)
cessi
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag geplante Ehe mit Afghanen
04.07.2016 um 13:20:57
 
Hallo,

ich weiß nicht genau ob ich's hier überhaupt richtig poste, weil eine Ehe noch in weiter Ferne ist - es erschien mir aber am sinnvollsten.

Zur Situation:

Mein Freund, ein 22jähriger Afghane, hat momentan eine Aufenthaltsgestattung. Diese läuft am 04.08.2016 ab.
Am 04.05.2016 hatte er seine Anhörung, ein Ergebnis steht noch aus, ich rechne allerdings damit, dass dieses bald kommt. (vielleicht liege ich da auch falsch, aber ein Anderer, welcher am selben Tag die Anhörung hatte,  hat letzte Woche sein Ergebnis erhalten)

Ich war vor knapp 1,5 Wochen beim Standesamt um mich zu erkundigen, welche Unterlagen wir für eine Eheschließung benötigen. Mir erscheint die Beschaffung dieser, in einer halbwegs humanen Zeit als nahezu unmöglich.

Wir brauchen folgendes:

- Tazkira
- Reisepass
- eidesstattliche Versicherung über die Personalien und den Familienstand
- Geburtsbescheinigung des Krankenhauses (ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, ob er sowas überhaupt hat, er weiß das auch nicht))
- Schulzeugnisse
- Studienbescheinigung / Abschlüsse
- Dokumente, die in diesen Angelegenheiten durch afghanische Behörden ausgestellt wurden.

- Wegskizze/-Beschreibung zu Anschriften von Referenzpersonen

- Fragebögen der Botschaft, in welchen er sich quasi "völlig nackt" machen muss

Nun denn. Das Ganze wird dann, soweit ich das rausbekommen habe zur Botschaft nach Kabul geschickt, mittels Amtshilfeersuchen und dort wird seine Identität überprüft, was mindestens vier Monate dauern kann.

Danach geht wohl auch noch irgendwas der Dokumente zum OLG.

Erst DANACH ist das Standesamt bereit, einen Termin zur Ehe festzusetzen.
Es ist zwar jetzt dort das Datum vermerkt, an welchem ich da hin gegangen bin, um mich zu erkundigen, auch unsere Namen und Geburtsdaten, aber meines Wissens reicht das im Zweifelsfall nicht aus um eine Abschiebung - sollte sie denn kommen - außer Kraft zu setzen. Dies geschieht doch nur, wenn der Termin zur Ehe unmittelbar bevorsteht.

Weiteres Problem ist, dass seine Familie welche zu großen Teilen noch in Afghanistan lebt, sich weigert, ihm die Unterlagen zukommen zu lassen, die sie dort noch haben. Das dürften zumindest die Tazkira, ein, zwei Zeugnisse und eventuell die Geburtsbescheinigung des KKH sein.
Sie möchten das nicht, weil sie gegen diese Verbindung sind.

Wie verhalten wir uns jetzt am Besten? Zur Botschaft nach Berlin fahren und seine Unterlagen beantragen?
(kann das für ihn irgendwelche rechtlichen Konsequenzen haben?)
Oder nochmal mit der Familie reden und hoffen, dass sie die Dringlichkeit erkennen und uns die Unterlagen doch zuschicken?

Was passiert, wenn das Ergebnis seiner Anhörung negativ ausfällt? Klar, Klageweg beschreiten, aber hat irgendwer eine Ahnung, um welchen Zeitraum es sich da handelt - könnte dieser lang genug sein um in der Zwischenzeit alle Unterlagen + Überprüfung beisammen zu haben?

Wäre eine gemeinsame Wohnung sinnvoll? Wäre es sinnvoll, vielleicht jetzt schon mit der Ausländerbehörde zu sprechen und denen die Heiratsabsicht mitzuteilen oder wäre das im Hinblick auf Unterstellung einer Scheinehe oder sonstigen negativen Auswirkungen ehr hinderlich?

Gibt es sonst noch irgendwas, was ich machen kann, aber vergessen habe?
Sollte man bereits jetzt einen Anwalt hinzuziehen?

Sorry, dass das so lang geworden ist, allerdings blicke ich mittlerweile überhaupt nicht mehr durch und weiß weder ein noch aus. Ich bin eigentlich nur noch panisch, weil ich Angst vor irgendwelchen Bescheiden und dem habe, was noch so kommen könnte.
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Saxonicus
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: geplante Ehe mit Afghanen
Antwort #1 - 04.07.2016 um 13:25:39
 
cessi schrieb am 04.07.2016 um 13:20:57:
Das Ganze wird dann, soweit ich das rausbekommen habe zur Botschaft nach Kabul geschickt, mittels Amtshilfeersuchen und dort wird seine Identität überprüft, was mindestens vier Monate dauern kann. 

Guckst Du hier:

http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619656/Daten/5942447/Merkblatt_Afg...
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Mojo Jojo
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Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 04.07.2016 um 13:53:38
 
cessi schrieb am 04.07.2016 um 13:20:57:
aber meines Wissens reicht das im Zweifelsfall nicht aus um eine Abschiebung - sollte sie denn kommen - außer Kraft zu setzen. Dies geschieht doch nur, wenn der Termin zur Ehe unmittelbar bevorsteht. 


Das ist korrekt.

cessi schrieb am 04.07.2016 um 13:20:57:
Zur Botschaft nach Berlin fahren und seine Unterlagen beantragen?
(kann das für ihn irgendwelche rechtlichen Konsequenzen haben?) 


Verstehe ich nicht. Rechtliche Konsequenzen wieso und weshalb hä? ? An welchem Punkt genau soll er Deiner Ansicht nach etwas verbotenes machen/ gemacht haben?

cessi schrieb am 04.07.2016 um 13:20:57:
Oder nochmal mit der Familie reden und hoffen, dass sie die Dringlichkeit erkennen und uns die Unterlagen doch zuschicken?


Das wäre natürlich die wahrscheinlich schnellste und unkomplizierteste Variante, um an die erforderlichen Unterlagen zu kommen.

cessi schrieb am 04.07.2016 um 13:20:57:
aber hat irgendwer eine Ahnung, um welchen Zeitraum es sich da handelt - könnte dieser lang genug sein um in der Zwischenzeit alle Unterlagen + Überprüfung beisammen zu haben? 


Ja, könnte. Könnte aber auch nicht. Wieviel Zeit Euch das schenkt, kommt auf die Auslastungen an, die hier wahrscheinlich niemand kennt.
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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