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aktuelle Geburtsurkunde (Gelesen: 3.265 mal)
Themen Beschreibung: Unterlagen Einbürgerung
Zwezdo4et
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i4a rocks!


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04.07.2016 um 12:15:42
 
Hallo liebe Forum-Mitglieder,

kurz zu meinem Hintergrund: ich komme aus Russland, wohne seit 10 Jahren in Deutschland, habe hier studiert und jetzt arbeite ich.

Heute habe ich meine Unterlagen für die Einbürgerung abgegeben, sie wurden soweit akzeptiert. Bis auf meine Geburtsurkunde. Es ist eine Originalurkunde, die aus dem Jahr 1983 stammt und nach meiner Geburt ausgestellt wurde. Da hat die Sachbearbiterin gesagt, dass sie eine AKTUELLE Geburtsurkunde brauche, weil ich in der Zwischenzeit geheiratet, Kinder bekommen oder adoptiert sein könnte.

Ich weiss natürlich nicht, wie es in Deutschland ist, in Russland wird in die Geburtsurkunde der Vater, die Mutter, der Name des Kindes und sein Geburtsdatum eingetragen. Auch wenn ich geheiratet hätte, würde so was nicht in meiner Geburtsurkunde stehen. Wäre ich adoptiert und sich dadurch mein Name geändert hätte, würde mein neuer Name in meinem aktuellen Reisepass stehen. Für mich scheint ihre Forderung nach einer aktuellen Geburtsurkunde ein Nonsens zu sein.

Kann die Sachbearbeiterin generell sowas verlangen? Vor allem, weil ich vor 6 Monaten schon einen Termin bei einer anderen Sachbearbeiterin hatte und sie nach einer Nachfrage beim Kollegen mir gesagt hat, dass die Geburtsurkunde in Ordnung sei und es sogar besser sei, dass ich das Original und kein neu erstelltes Duplikat vorzeige.

Ich habe wirklich nichst zu verheimlichen - ich war nicht verheiratet und habe auch keine Kinder. Mir geht es darum, die Unterlagen so schnell wie möglich abzugeben. Ich versuche natürlich  im russischen Standesamt nach einer aktuellen Bescheinigung zu fragen. Aber eine aktuelle Geburtsurkunde... es wird doch einfach ein Duplikat der alten gemacht. Oder hat jemand von Ihnen schon sowas bei russischen Staatsbürgern gesehen?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Olga



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Antwort #1 - 04.07.2016 um 12:55:20
 
Zwezdo4et schrieb am 04.07.2016 um 12:15:42:
ich komme aus Russland, wohne seit 10 Jahren in Deutschland, habe hier studiert und jetzt arbeite ich.

welchen Aufenthaltstitel (AT §§) hast Du jetzt?
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Zwezdo4et
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Antwort #2 - 04.07.2016 um 13:02:56
 
Hallo,

ich habe AT nach § 18 Abs. 4, S.1

Gruß

Olga
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Aras
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Antwort #3 - 04.07.2016 um 14:43:16
 
Wo soll es auf einer sowjetischen Geburtsurkunde Platz für weitere Personenstandsangaben geben?! Dafür gibt es den russischen Inlandspass.

Ich sehe das genauso wie du. Die Forderung nach einer aktuellen Geburtsurkunde ist keine Einbürgerungsvoraussetzung. Einbürgerungsvoraussetzung ist die geklärte Identität. Diese ist durch Reisepass etc.. geklärt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Zwezdo4et
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Antwort #4 - 04.07.2016 um 17:08:21
 
Wie könnte ich jetzt vorgehen? Soll ich mich an den Vorgesetzten der Sachbearbeiterin wenden. Sie hat ja auch einen Kollegen gefragt und angeblich war es ihr Vorgesetzter.
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dim4ik
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Antwort #5 - 04.07.2016 um 17:09:46
 
Zwezdo4et schrieb am 04.07.2016 um 17:08:21:
Wie könnte ich jetzt vorgehen?

Zunächst mal sich diese Forderung schriftlich (aber nicht per Email!) geben lassen.
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Zwezdo4et
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Antwort #6 - 04.07.2016 um 17:37:34
 
Die Sachbearbeiterin hat auf einem kleinen Zettel angekreuzt, was ich nächstes Mal mitbringen soll (siehe Anhang). Würde es reichen?

Außerdem steht in der Liste der notwendigen Unterlagen, dass  aktuelle Personenstandurkunden benötigt werden (siehe Anhang).

Ich habe nur Bedenken, dass es für mich hoffnungslos aussieht, weil sie sich darauf beziehen kann...
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Antwort #7 - 04.07.2016 um 17:46:51
 
Was bedeutet denn eigentlich "aktuell". Neuausgestellt oder dass der Inhalt der Urkunde nicht veraltet ist.

Zitat:
Die Personenstandsurkunden geben zum Zeitpunkt ihrer Ausstellung den jeweiligen Stand der standesamtlichen Beurkundung in den Personenstandsregistern wieder. Änderungen durch Fortführung der Personenstandsregister werden in die Urkunden eingearbeitet. Folge ist z.B., dass in einer älteren Geburtsurkunde noch kein Vater eingetragen ist, wenn die Vaterschaft erst später anerkannt wurde. Die Abstammung von dem Mann kann dann nur mit einer neueren Geburtsurkunde nachgewiesen werden.

Dieses Beispiel soll verdeutlichen, dass immer nur die neueste Personenstandsurkunde den aktuellen Stand der Beurkundung in einem Personenstandsregister wiedergeben kann. Selbst wenn keine Veränderungen eingetreten sind, lässt sich auch diese Tatsache nur mit einer Personenstandsurkunde neuesten Datums beweisen.


https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/4333023669

Da kann man jetzt natürlich streiten, warum da nicht wie bei der Forderung nach Personenstandsurkunden für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis steht, dass die Geburtsurkunde nicht älter als X Monate sein darf....


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Antwort #8 - 04.07.2016 um 17:47:47
 
Ehrlich gesagt mag ich das nicht so recht glauben, was ich hier unter "aktuell" lese, denn auch eine Eheurkunde oder ein Scheidungsurteil gibt es nur in der damals ausgestellten Form.

Du schreibst hier:
Zitat:
Aber eine aktuelle Geburtsurkunde... es wird doch einfach ein Duplikat der alten gemacht.

... und das würde ich so erwähnen.

Unabhängig davon, wäre es sehr aufwendig, ein solches Duplikat zu bekommen?
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Antwort #9 - 04.07.2016 um 17:53:53
 
trixie schrieb am 04.07.2016 um 17:47:47:
Unabhängig davon, wäre es sehr aufwendig, ein solches Duplikat zu bekommen?

Du müsstest schon einen sinnvollen Grund für das Duplikat anführen. Und solange die Geburtsurkunde nicht verloren oder vollständig beschädigt ist, kriegst du afaik auch kein Duplikat. Die Angabe, dass die Urkunde verloren ist, obwohl die Urkunde noch im Besitz ist, ist glaub ich bei den Russen strafbar.

Die kleinen Kladden wurden für die Ewigkeit bestimmt.

Viel sinnvoller wäre die Vorlage des russischen Inlandspasses.
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Antwort #10 - 04.07.2016 um 18:02:08
 
Generell wird ein Duplikat nach dem Verlust der Originalgeburtsurkunde erstellt. In Russland werden Änderungen im Zusammenhang mit Eheschließung, Kindern usw. im Inlandpass eingetragen. Meine Mutter wird morgen nachfragen, ob sie in meinem Fall so etwas ausstellen können.  Es ist auf jeden Fall zeitaufwendig, alleine der Versand wird ca. 4 Wochen dauern.

Ich kann der Sachbearbeiterin auch meinen Inlandpass zeigen, er ist auch übersetzt. Nur nach ihm hat sie gar nicht gefragt.

Ich würde dann einfach versuchen, mit der Ausländerbehörde morgen zu telefonieren. Vielleicht wende ich mich direkt an den Vorgesetzten, verlieren kann ich ja nichts.
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trixie
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Antwort #11 - 04.07.2016 um 18:18:18
 
Zwezdo4et schrieb am 04.07.2016 um 18:02:08:
Ich kann der Sachbearbeiterin auch meinen Inlandpass zeigen, er ist auch übersetzt. Nur nach ihm hat sie gar nicht gefragt.

Vielleicht ist der SB nicht bekannt, dass im Inlandspass diese Änderungen eingetragen werden und hatte nur eine neue GU im Kopf, die, so wie du schreibst, nur bei Verlust ausgestellt wird und auch keine anderen Daten enthält, als das Original.
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