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Zwei Wohnsitze mit AE (Gelesen: 1.969 mal)
Sonataluna
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zwei Wohnsitze mit AE
03.07.2016 um 02:30:27
 
Hallo alle,

ich lese hier schon einige Zeit mit als es darum ging meine damalige Verlobte (Mexiko) nach Deutschland zu holen mit Eheschließungsvisum.

Problem weiter unten, erst ein wenig Hintergrund:

Das hat auch alles super geklappt, insbesondere das Standesamt hier in Celle hat uns super unterstützt.

Wir haben dann eine AE für ein Jahr bekommen. Auf Nachfrage wurde uns gesagt, dass das in Celle so üblich ist, konnte man leider nichts machen. Die AE läuft noch bis März 2017.

Jetzt haben wir hier ein "Problem". Überraschend hat sich ergeben, dass sie vielleicht einen festen Job bei einer Firma in Hamburg bekommen könnte (ist in der letzten Runde von Interviews). Gleichzeitig hat sich bei mir ergeben, dass ich unter Umständen einen Job in München annehmen kann. Beides war bei Antrag Eheschließung nicht absehbar, wir sind davon ausgegangen einige Zeit hier in Celle zu bleiben.

Beide Positionen sind deutliche Verbesserungen Jobmäßig zu dem was wir bisher hatten und neben uns beiden ist uns auch unsere jeweilige Karriere wichtig.

Wir hatten zwar nicht damit gerechnet nach Jahren Fernbeziehung wieder eine zu führen, aber kategorisch ausschließen wollen wir es auch nicht. Insbesondere weil es uns auch finanziell helfen würde ein schönes Polster zu schaffen mit dem wir etwas aufbauen können.

Meine Frage nach dem Lesen hier:

Ist es rechtlich möglich "getrennt" zu leben ohne das hier eine Scheinehe unterstellt wird? Wir wollen uns nicht trennen, aber zwei Einkommen für ein Jahr oder zwei (und ordentliche Erfahrung für den Lebenslauf) wären durchaus super. Wie genau würde ein Umschreiben ihrer AE auf einen neuen Wohnort eigentlich ablaufen. Würde die dann gleich mit neuer Dauer versehen werden oder nur die alte umgeschrieben?

Wir würden uns regelmäßig sehen (Wahrscheinlich 2-3x im Monat, jedes Wochenende wäre bei der Entfernung wahrscheinlich zu teuer (Flug) oder stressig (Zug)) und wie auch schon während unserer Fernbeziehung jeden Tag skypen und telefonieren.
Hauptwohnsitz würden wir beide in Hamburg annehmen und ich würde in München nur eine kleine Wohnung als Zweitwohnsitz beantragen.

Das Ganze ist noch nicht in trockenen Tüchern, wenn einer von uns den Job nicht bekommt hätte es sich eh erledigt und wir würden zusammen umziehen, aber erst dann fragen wenn wir am Ende beide ein Angebot haben wäre wahrscheinlich ein wenig zu spät.

Danke fürs lesen wenn ihr bis hierhin durchgekommen seid Smiley

Schöne Grüße
Michael


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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 03.07.2016 um 07:58:55
 
Sonataluna schrieb am 03.07.2016 um 02:30:27:
Ist es rechtlich möglich "getrennt" zu leben ohne das hier eine Scheinehe unterstellt wird?


Es ist möglich, aber muss sehr gut begründet werden und möglicherweise muss man "sehr" regelmäßige Besuche nachweisen! Kommt aber auf die ABH an! Normalerweise hat deine Frau eine AE zum "gemeinsamen Eheleben" in Deutschland, nicht weil ihr verheiratet seid! Dieses findet dann nicht mehr statt! Also macht euch auf Probleme gefasst..auch "Scheineheverdacht" liegt nahe!
Sonataluna schrieb am 03.07.2016 um 02:30:27:
Wie genau würde ein Umschreiben ihrer AE auf einen neuen Wohnort eigentlich ablaufen. Würde die dann gleich mit neuer Dauer versehen werden oder nur die alte umgeschrieben?

Es wird nichts umgeschrieben, nur die Meldeadresse! Bei der nächsten Verlängerung kann es allerdings zu größeren Problemen führen, wenn ihr nicht zusammen lebt! Es wird dann garantiert auch wieder nur 1 Jahr geben. Muss deine FRau nicht zum Integrationskurs??




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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.07.2016 um 08:49:35
 
deerhunter schrieb am 03.07.2016 um 07:58:55:
Bei der nächsten Verlängerung kann es allerdings zu größeren Problemen führen, wenn ihr nicht zusammen lebt!

Es gibt eine gemeinsame Hauptwohnung und wegen des Arbeitsplatzes eine Nebenwohnung. So eine Konstellation kommt tausendfach vor, auch bei binationalen Ehen. Zwinkernd

Problematisch wäre es nur dann, wenn es keine gemeinsame Hauptwohnung gibt, denn dann wird nicht mehr von einem gemeinsamen Wohnen ausgegangen.
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Sonataluna
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 03.07.2016 um 15:04:43
 
Die ABH hier in Celle hat bisher nichts zu einem Integrationskurs gesagt.

Generell lief ihr Visumsantrag auch komplett problemfrei ab etc.

Und eine Hauptwohnung ist für uns selbstverständlich, sie ist ja tatsächlich nicht hergekommen um hier gleich in eine Arbeit zu springen, aber die Chance ist zu gut um es nicht zu probieren für sie.

Und wir würden tatsächlich sehr regelmäßig uns besuchen, Urlaube zusammen verbringen und so weiter. Das Ganze hat sich spontan ergeben das wir Jobs in unterschiedlichen Enden von DE vielleicht bekommen könnten und wäre für uns beide halt super wenn wir das annehmen könnten wenn es sich ergibt.

Hm, macht es Sinn wegen sowas vorab zu einem Anwalt zu gehen der sich auf Ausländerrecht spezialisiert hat? Oder ist das eher weniger sinnvoll weil es eh von der ABH abhängt?
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 03.07.2016 um 15:11:27
 
Zitat:
Hm, macht es Sinn wegen sowas vorab zu einem Anwalt zu gehen der sich auf Ausländerrecht spezialisiert hat?

Was sollte ein Anwalt jetzt für dich tun können, ausser dich beraten und dafür 190 + MwST zu verlangen?

Diese Beratung bekommst du hier kostenlos. Zwinkernd
Spenden werden aber auch gerne angenommen.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1262362782
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Lila F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #5 - 03.07.2016 um 15:52:25
 
Sonataluna schrieb am 03.07.2016 um 15:04:43:
Hm, macht es Sinn wegen sowas vorab zu einem Anwalt zu gehen der sich auf Ausländerrecht spezialisiert hat? Oder ist das eher weniger sinnvoll weil es eh von der ABH abhängt? 


Der Anwalt wird euch auch nur erklären können, dass es rechtlich in Ordnung ist, was ihr machen wollt, aber eben der Verdacht aufkommen könnte, dass ihr euch getrennt habt. Sollte das passieren, könnt ihr den aber schnell entkräften, da ihr durch die guten Jobangebote plausible Gründe für die räumliche Trennung habt. Sollten Nachfragen kommen, erklärt ihr eben die Situation und legt Belege für die gelebte Ehe vor. Hebt dafür am besten vorsichtshalber Tickets von Besuchen, gemeinsamen Urlauben, eure Skypehistorie, etc. auf, dann könnt ihr ggf. etwas vorlegen.

Bei uns hat die ABH in Berlin bisher noch nicht mal nachgefragt, wieso mein Mann seit ein paar Monaten einen zusätzlichen Zweitwohnsitz hat. Die haben eben auch Besseres zu tun.
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