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Legalisation tunesischer Geburtsurkunde (Gelesen: 3.889 mal)
m0ntara
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01.07.2016 um 14:22:54
 
Hallo,

ich habe versucht das Thema in der Suchfunktion zu finden, aber nichts spezielles dazu gefunden.
Meine Frage ist, ob jemand bereits Erfahrungen gesammelt hat bzgl. der Legalisation in Tunesien? Ich helfe einer Familie, die finanziell nicht besonders gut auf den Beinen ist und die Legalisation (der mütterlichen Geburtsurkunde) so schnell wie möglich braucht um im weiteren Kindergeld für die neugeborenen Kinder zu beziehen.
Deshalb frage ich mich, ob Agenturen wie "RCL Service" oder "Visabox" zu empfehlen sind? Anderenfalls habe ich Sorge, dass der ganze Vorgang mitsamt Vor- und Nachbeglaubigung mehrere Monate in Anspruch nehmen wird.

Viele Grüße, m0ntara
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Saxonicus
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Antwort #1 - 01.07.2016 um 14:34:55
 
Internationaler Urkundenverkehr
Wer amtliche Urkunden eines fremden Staates in Deutschland vorlegen möchte - oder umgekehrt - sollte vorher wissen, unter welchen Voraussetzungen diese Dokumente anerkannt werden. Hier kannst Du Dich über die häufigsten Verfahren, die Legalisation und die Apostille informieren.

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/Urkundenverkehr__...
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Aras
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Antwort #2 - 01.07.2016 um 14:42:37
 
1. Reicht für die Beantragung von Kindergeld und Co. nicht ein beglaubigter Auszug aus dem deutschen Geburtsregister aus?

2. Wozu braucht die Mutter ihre Geburtsurkunde?  Gibt es Zweifel an ihrer Identität?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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m0ntara
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Antwort #3 - 01.07.2016 um 15:03:02
 
Aras schrieb am 01.07.2016 um 14:42:37:
1. Reicht für die Beantragung von Kindergeld und Co. nicht ein beglaubigter Auszug aus dem deutschen Geburtsregister aus?

2. Wozu braucht die Mutter ihre Geburtsurkunde?  Gibt es Zweifel an ihrer Identität?


1. Das Geburtenregister kann ausreichen, wenn bereits das Kind eine SteuerID hat. Hier jedoch ist das Standesamt extrem darum bemüht die Situation zu verkomplizieren. D.h. eine SteuerID für die Kinder wurde nicht beantragt.

2. Die Mutter kam als Flüchtling nach Deutschland. Bei der Übersetzung ihrer Geburtsurkunde hat der Übersetzer einige Fehler gemacht, weil er wohl mit dem maghrebinischen Dialekt nicht vertraut war (Fehler beim Familiennamen und Geburtsdatum in der Übersetzung). Nun ist das Misstrauen auf Seiten des Standesamt natürlich groß...
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 01.07.2016 um 15:11:45
 
m0ntara schrieb am 01.07.2016 um 15:03:02:
eine SteuerID für die Kinder wurde nicht beantragt.

Auch ohne Steuer-ID der Kinder bekommt Kindergeld. Hierzu gibt es auch eine Übergangsfrist.
Das Thema wurde ja im letzten Jahr immer wieder in den Medien angesprochen, weil viele Eltern gar nicht wussten, dass sie für die Kinder eine Steuer-ID beantragen müssen.
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Aras
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Antwort #5 - 01.07.2016 um 15:14:35
 
Ist das Kind reintunesisch? Wurde sie als Flüchtling anerkannt? Verstehe grad nicht was der Rechtsanspruch für das Kindergeld sein kann.

Man kann natürlich beim Gericht, das den Übersetzer ermächtigt hat, sich beschweren.
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m0ntara
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Antwort #6 - 01.07.2016 um 15:27:42
 
trixie schrieb am 01.07.2016 um 15:11:45:
Auch ohne Steuer-ID der Kinder bekommt Kindergeld. Hierzu gibt es auch eine Übergangsfrist.
Das Thema wurde ja im letzten Jahr immer wieder in den Medien angesprochen, weil viele Eltern gar nicht wussten, dass sie für die Kinder eine Steuer-ID beantragen müssen.


Die Kindergeldkasse ist bereit auf die Geburtsurkunde zu verzichten,  braucht jedoch für die Auszahlung die SteuerId.
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m0ntara
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Antwort #7 - 01.07.2016 um 15:29:05
 
Aras schrieb am 01.07.2016 um 15:14:35:
Ist das Kind reintunesisch? Wurde sie als Flüchtling anerkannt? Verstehe grad nicht was der Rechtsanspruch für das Kindergeld sein kann.

Man kann natürlich beim Gericht, das den Übersetzer ermächtigt hat, sich beschweren.


Nein, der Vater ist deutscher. Die Mutter wurde als Flüchtling nicht anerkannt, ihre Duldung ist ausgelaufen, d.h. sie ist hält sich derzeit illegal in Deutschland auf.
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Saxonicus
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Antwort #8 - 01.07.2016 um 17:20:37
 
m0ntara schrieb am 01.07.2016 um 15:29:05:
Nein, der Vater ist deutscher. Die Mutter wurde als Flüchtling nicht anerkannt, ihre Duldung ist ausgelaufen, d.h. sie ist hält sich derzeit illegal in Deutschland auf.

Da dürfte wohl einiges schief/falsch gelaufen sein. Wenn der Vater Deutscher ist, ist das Kind auch deutsch und der Mutter steht als Sorgeberechtigte für ein deutsches Kind eine AE zu.

Wieso hatte sie nur eine Duldung?
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m0ntara
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Antwort #9 - 01.07.2016 um 20:28:14
 
Saxonicus schrieb am 01.07.2016 um 17:20:37:
Da dürfte wohl einiges schief/falsch gelaufen sein. Wenn der Vater Deutscher ist, ist das Kind auch deutsch und der Mutter steht als Sorgeberechtigte für ein deutsches Kind eine AE zu.

Wieso hatte sie nur eine Duldung?


Die Kinder kamen nach Ablauf der Duldung. Nun gibt es nur ein Geburtenregister mit dem Eintrag der ungeklärten Identität der Mutter. Daher kann sie auch ihre AE nicht beantragen, weil in der ABH die Geburtsurkunde vorgelegt werden muss.
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Antwort #10 - 02.07.2016 um 12:55:28
 
m0ntara schrieb am 01.07.2016 um 20:28:14:
Daher kann sie auch ihre AE nicht beantragen, weil in der ABH die Geburtsurkunde vorgelegt werden muss. 

Das ist doch gar kein Problem, wenn die tunesische Geburtsurkunde ZUVOR von der deutschen Botschaft in Tunis legalisiert worden ist.
Eine klare Anweisung dazu gibt's hier:

Legalisation tunesischer Urkunden      http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/04/Konsularischer__Service/Legalis...

Die Legalisation kommt immer auf die Originalurkunde,
erst danach erfolgt die Übersetzung von einem in Deutschland gerichtlich beeidigten Übersetzer.
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