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Unterlagen Einbürgerungsantrag (Gelesen: 1.004 mal)
Johannes Sambia
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Beiträge: 72

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unterlagen Einbürgerungsantrag
01.07.2016 um 14:04:30
 
Hallo,

ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit, meine Frau hat eine NE und mein Stiefsohn (9 Jahre) eine AE.
Wir leben zusammen seit 5 Jahren in Deutschland.
Meine Frau hat B1 und den Einbürgerungstest.

Wir wollen jetzt die Einbürgerung von ihr und meinem Stiefsohn angehen.

Meine Frau hat folgende Dokumente der ABH vorgelegt:
- Antrag, Lebenslauf, Passfoto
- B1 und Einbürgerungstest
- Geburtsurkunden, Heiratsurkunde
- Schulbescheinigung und letztes Zeugnis meines Stiefsohnes
- Meine 3 letzten Gehaltsabrechnungen

Aber die Dokumente reichen wohl nicht aus.

1. Staatsangehörigkeitsausweis: Warum muss ich so etwas beantragen und dann vorlegen. Warum reicht mein deutscher Pass nicht aus?

2. Kontoauszüge: Ich habe meine vier letzten Gehaltsabrechnungen meiner Frau mitgegeben. Warum muss ich jetzt noch meinen Kontostand gegenüber der ABH offenlegen? Ich habe noch nie staatliche Leistungen bezogen und verdiene ca. 65.000 Brutto im Jahr.

3. Einverständniserklärung des leiblichen Vaters: meine Frau war nie verheiratet und hat nie Unterhalt erhalten. Zum Vater besteht auch keinerlei Kontakt seit mehreren Jahren. Zur Ausreise wurde auch keine Einverständniserklärung des Vaters verlangt. Warum jetzt?

4. alle Schulzeugnisse (Schulbescheinigung und letztes Zeugnis reichen nicht aus): na gut, wenn es sein muss, können wir die noch ausgraben.


Meine Frage wäre eher, ob 1-3 wirklich rechtlich vorgelegt werden müssen.

Danke!

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.07.2016 um 15:11:30
 
Johannes Sambia schrieb am 01.07.2016 um 14:04:30:
Warum reicht mein deutscher Pass nicht aus?

Die Diskussion haben hier ständig. Da deine Frau wohl über § 9 StAG eingebürgert werden muss, hängt es davon ab, dass du auch nachweislich Deutscher bist. Nur stellen sich die Behörden hier auf den Punkt, dass der Nachweis verbindlich nur dann erbracht wird, wenn auch ein Staatsangehörigkeitsausweis vorliegt. Der Personalausweis enthält in der Hinsicht eine widerlegbare Vermutung. Ich weiß ist komisch.

Johannes Sambia schrieb am 01.07.2016 um 14:04:30:
Warum muss ich jetzt noch meinen Kontostand gegenüber der ABH offenlegen?

Diese Forderung halte ich für rechtswidrig. Die Lohnabrechnungen sollten als Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes reichen.

Johannes Sambia schrieb am 01.07.2016 um 14:04:30:
Warum jetzt?

Wurde wohl übersehen. Die Forderung ist zumindest bei gemeinsamem Sorgerecht nicht rechtswidrig, s. http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1378052551/1#1 zur Lösung falls die Zustimmung nicht zu bekommen ist.
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