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Was heißt das? (Gelesen: 3.779 mal)
Tomford
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i4a rocks!


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01.07.2016 um 12:06:44
 
Das habe ich von meinem ehemaligen Anwalt bekommen aber ich verstehe das nicht ganz genau

"Hallo Herr Jones,
dass Sie nicht ausgewiesen wurden, ergibt sich daraus, dass es in dem Sie betreffenden Auszug aus dem Ausländerzentralregister nicht drinsteht!

MfG"

Was heißt das denN genau für mich wenn aus dem Ausländeezentralregister nicht drinsteht?
Heißt dass das ich eine schengensperrw habe oder?

Sorry wenn die Frage bisschen dumm ist
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reinhard
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Antwort #1 - 01.07.2016 um 12:21:11
 
Ausweisungen und Sperren werden beim Ausländerzentralregister eingetragen. Wenn im Auszug nichts steht, gibt es nicht. Dazu ist der Auszug ja da.
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Tomford
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Antwort #2 - 01.07.2016 um 12:43:27
 
Ah ok das kommt mir nur ein bisschen komisch vor weil als ich vor nem Jahr abgeschoben würde hat der Beamter am Flughafen gesagt dass ich nicht wiedereinreisen darf und das gilt für alle schengenländer. Das würde dann heißen dass ich doch eine Sperre habe oder nicht?
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reinhard
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Antwort #3 - 01.07.2016 um 13:02:46
 
Was jemand angeblich gesagt hat, hat für eine Verwaltung keine Bedeutung. Was jemand sagt, zählt nur, wenn er gleichzeitig ein entsprechendes Schreiben übergibt.
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Tomford
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Antwort #4 - 01.07.2016 um 14:52:20
 
Ok vielen dank das bringt mich einen Schritt weiter
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ninnschen
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Antwort #5 - 01.07.2016 um 18:07:57
 
Ausweisung und Abschiebung sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe! Selbst wenn dein Rechtsanwalt sagt "Sie wurden nicht ausgewiesen also keine Sperre" - weiß dein Rechtsanwalt vielleicht nicht, dass auch eine Abschiebung eine Sperre nach sich zieht - also so wie es der Beamte am Flughafen gesagt hat.

Fordere dir doch einfach deinen Auszug vom AZR an, dann weißt du es.

http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_S/AZR/Antraege/antr...
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Lila F.
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 01.07.2016 um 20:53:44
 
ninnschen schrieb am 01.07.2016 um 18:07:57:
Fordere dir doch einfach deinen Auszug vom AZR an, dann weißt du es. 


Das hat er doch offensichtlich gemacht. Der Rechtsanwalt schreibt doch, dass keine Ausweisung im Auszug aus dem AZR steht. Dann steht wohl auch keine Sperre drin, sonst hätte der Rechtsanwalt das ja wohl dazu geschrieben.
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Tomford
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Antwort #7 - 02.07.2016 um 12:27:34
 
Ja einen Auszug habe ich und steht nichts drin aber der Anwalt hat mir das hier heute noch geschrieben

"Eine  Sperre könne Sie auch aufgrund einer Abschiebung erhalten. Ich müsste in den europäischen Zentralcomputer schauen. Dafür bräuchte ich aber von Ihnen eine notarielle Kopie ihres Nationalpasses im Original."
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