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Einsatz in Deutschland: Verlängerung der 3 Jahresfrist? (Gelesen: 851 mal)
Themen Beschreibung: Einsatz für indisches Unternehmen bei Unternehmen in Deutschland, Verlängerung der 3 Jahresfrist möglich?
Hamburg007
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einsatz in Deutschland: Verlängerung der 3 Jahresfrist?
30.06.2016 um 08:03:02
 
Hallo,

ich habe eine indische Bekannte, die seit fast drei Jahren über ihren indischen Arbeitgeber bei einem deutschen Unternehmen im IT Support beschäftigt ist. Ihr dortiger Einsatz war bis März 2017 geplant.
Nun hat ihr indischer Arbeitgeber ihr kurzfristig mitgeteilt, dass es in Deutschland eine 3-Jahresregelung gäbe nach der sie Mitte September Deutschland verlassen müsste.

Ich kenne mich leider mit Entsendungen, Aufenthaltstitel und Zustimmungspflicht der BA nicht aus. Allerdings gibt es ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit, das folgenden Passus enthält "Die Zustimmung zur Erteilung eines Aufenthaltstitels, der zur Aufnahme einer Beschäftigung berechtigt,...  wird grundsätzlich für die Dauer der Beschäftigung, längstens für 3 Jahre erteilt."
An den drei Jahren scheint also etwas dran zu sein.

Meine Frage ist nun, ob es Umstände gibt, die es ermöglichen diesen Zeitraum zu verlängern?
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.

Hoffenden Gruß
Hamburg007
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einsatz in Deutschland: Verlängerung der 3 Jahresfrist?
Antwort #1 - 30.06.2016 um 08:39:37
 
Hamburg007 schrieb am 30.06.2016 um 08:03:02:
Meine Frage ist nun, ob es Umstände gibt, die es ermöglichen diesen Zeitraum zu verlängern?

Wenn ihr (indischer) Arbeitgeber das so will, müsste er das  dementsprechend beantragen.

Hamburg007 schrieb am 30.06.2016 um 08:03:02:
...über ihren indischen Arbeitgeber bei einem deutschen Unternehmen im IT Support beschäftigt ist. 

Die Initiative zur Verlängerung müsste vom Arbeitgeber ausgehen.

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