Hallo Forengemeinde,
habe mich soeben hier angemeldet, da ich zum Thema beim Bemühen von Google schon oft auf dieses hilfreiche Forum gestoßen bin.
Hier zu meiner Situation:
Ich studiere aktuell in Berlin und habe die deutsche Staatsangehörigkeit.
Meine Verlobte ist Mexikanerin und hält sich aktuell zum Studieren an derselben Hochschule wie ich mit einem Studentenvisum hier auf. Dieses läuft am 30. September 2016 ab.
Da wir zusammen bleiben möchten und schon länger zusammen leben, möchten wir hier in Deutschland heiraten, sodass sie eine
AE erhält. Anschließend ist es ihr Ziel, hier auch Deutsch zu lernen und eine Stelle in ihrer Profession zu finden. Finanziell abgesichert wird sie momentan von ihrem Bruder.
Hier meine Fragen:
1.:
Im Standesamt Kreuzberg haben wir bereits vorgesprochen, allerdings eine Woche nach dem Wechsel unseres Wohnsitzes in einen anderen Bezirk innerhalb Berlins. Ist die "Fremd"-Vorsprache für das
nun zuständige Standesamt noch gültig oder muss diese erneut durchgeführt werden?
2.:
Die folgenden Voraussetzungen werden an uns (lt. Standesamt Kreuzberg) gestellt, um die Ehe anzumelden:
- Abschrift aus dem Geburtenregister (habe ich heute in meinem Geburtsort beantragt, kein Thema)
- Meldebescheinigung (haben wir beide nun für unseren neuen Wohnsitz)
- Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung aus México; das ganze dann vom beeidigten Übersetzer umtexten lassen (sie schickt im Lauf der nächsten zwei Wochen einen Verwandten in ihr zuständiges registro civil in México und lässt die Papiere per Express hier nach DE versenden —einen Übersetzer suchen wir momentan)
- Dolmetscher (bekommen wir)
- bei ihr eine formlose Erklärung ihres gesicherten Einkommens, unterschrieben von ihrem Bruder (die erhält sie zum Glück im Lauf der nächsten Woche, da er gerade zu Besuch in DE ist)
Wie sieht das Timing also aus? Beim Standesamt in Kreuzberg war man sehr positiv und meinte, wir lägen noch gut in der Zeit (das war vor zwei Wochen). Also Übersetzungen anfertigen, Eheschließung anmelden, Ehe schließen und die
AE bei der
ABH beantragen wären die wichtigsten Dinge, die jeweils am meisten Zeit verspeisen.
Hat jemand diesbezüglich Erfahrung und kann mir sagen, ob es noch bis zum 30. September 16 okay ist mit der Zeit?
Beste Grüße,
Euda