Vielen Dank für die Antwort.
Zu meiner Aufenthaltshistorie - ich befinde mich seit 11 Jahren regelmäßig in Deutschland:
- Januar 2005: Ersteinreise
- März 2005:
AE zur Teilnahme am Studienkolleg
- Oktober 2005:
AE zum Studium Informatik (Diplom)
- September 2007: Verlängerung der
AE- Juli 2008:
AE zum Hochschulwechsel
- September 2009: Verlängerung der
AE- November 2009: Exmatrikulation von der Hochschule
- Oktober 2011 - Juli 2012: Fiktion
- Juli 2012: nach großem Entgegenkommen der AB erfolgte die Erteilung
AE zum Studium Physik
- Januar 2013 - Januar 2015: jährliche Verlängerung der
AEIch habe zwar seit 2008 regelmäßig Nebenbeschäftigungen als Programmierer/Softwareentwickler bei Firmen/Uni gehabt, weiß jedoch nicht inwie weit sie als Jahre Berufserfahrung zählen würden.
NACHTRAG:
In der Beschäftigungsverordnung (§ 26) [1] steht auch folgendes, weiß jedoch nicht in wie weit das in meinem Fall Anwendung finden würde:
Zitat:(2) Für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien können in den Jahren 2016 bis einschließlich 2020 Zustimmungen zur Ausübung jeder Beschäftigung erteilt werden. Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn der Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels bei der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsstaat gestellt wurde. Die Zustimmung darf nicht erteilt werden, wenn der Antragsteller in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen hat. Satz 3 gilt nicht für Antragsteller, die nach dem 1. Januar 2015 und vor dem 24. Oktober 2015 einen Asylantrag gestellt haben, sich am 24. Oktober 2015 gestattet, mit einer Duldung oder als Ausreisepflichtige im Bundesgebiet aufgehalten haben und unverzüglich ausreisen.
[1]
https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/__26.html