Hallo,
Ich habe eine Frage bzgl. Erlöschen von Daueraufenthalt - EU.
Im § 51 Aufenthaltsgesetz steht so
Zitat:(9) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU erlischt nur, wenn
[...]
3. sich der Ausländer für einen Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten außerhalb des Gebiets aufhält, in dem die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erworben werden kann; der Zeitraum beträgt 24 aufeinanderfolgende Monate bei einem Ausländer, der zuvor im Besitz einer Blauen Karte EU war, und bei seinen Familienangehörigen, die zuvor im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 30, 32, 33 oder 36 waren,
Was bedeutet genau "zuvor" dort?
Dass derjenige unmittelbar vor dem Daueraufenthalt - EU eine Blaue Karte gehabt haben muss?
Oder gilt das auch wenn er zwischen Blaue Karte und Daueraufenthalt - EU eine Niederlassungserlaubnis hatte?
Der Grund ist, ich besitze jetzt Blaue Karte und erfülle eigentlich Vorraussetzugen für
NE. Ich überlege mir, ob ich jetzt
NE beantrage, oder lieber noch einige Zeit warte bis ich Daueraufenthalt - EU beantragen kann, wenn die günstigere Bedingung nur so anwendbar ist.
Vielen Dank für die Antworten.