Hallo zusammen,
mein Lebensgefährte hat einen Aufenthaltstitel nach
AufenthG §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 (Familiennachzug). Er ist bereits seit 3 Jahren in Deutschland. Bevor wir uns kennenlernten, war er als Geflüchteter hier. In dieser Zeit hat er auch einen vom Bund geförderten Sprachkurs für Flüchtlinge besucht und in diesem Rahmen das A2 Sprachniveau erreicht. Nach der Geburt unserer Tochter hat er nun die Aufenthaltserlaubnis erhalten - wie uns mittlerweile aufgefallen ist, haben wir aber nie eine Erlaubnis zum Integrationskurs erhalten.
In seinem Heimatland hat er "nur" ein College besucht. Er hat keine Hochschulzugangsberechtigung. Mittlerweile habe wir außerdem bemerkt, dass seine derzeitigen Sprachkenntnisse nicht für den deutschen Arbeitsmarkt "am Land" ausreichen. Aus diesem Grund würde mein Freund seine Sprachkenntnisse gerne verbessern.
Macht es Sinn einen Antrag bei der Ausländerbehörde für die Zulassung zum Integrationskurs zu stellen? Wie sind die Chancen, dass dieser bewilligt wird (wir vermuten ja, dass damals die Bescheinigung nicht ausgestellt wurde, da "kein Integrationsbedarf" besteht)? Hat dies jemand schon einmal im Nachhinein bewilligt bekommen? Was wäre eine gute, überzeugende Legitimation des Antrages?
Alternativ: Was hätten wir sonst noch für Möglichkeiten, dass er seine Sprache verbessern kann um so auch am Arbeitsmarkt bessere Chancen zu erhalten? Ich selber studiere. Mein Freund hat derzeit (noch) einen 450€ Job mit 1 Wochenstunde laut Vertrag (er wird nach Bedarf beschäftigt, was derzeit leider nicht viel ist) und bezieht Leistungen vom Jobcenter.
Vielen Dank und liebe Grüße