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Aufenthaltsstatus Asylbewerberin und Geburtsurkunde des Kindes (Gelesen: 5.603 mal)
Madame-kuddi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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15.05.2016 um 17:34:10
 
Hallo zusammen,

eine Asylbewerberin aus Nigeria, die über Italien nach Deutschland gekommen ist, in Deutschland ein Kind bekommt, inwiefern ändert sich für sie das Recht auf Aufenthalt in Deutschland? Was ändert sich wenn sie keinen Vater angibt oder wenn sie sagt, dass der Vater ebenfalls Asylbewerber aus Nigeria ist, auch eingereist über Italien. Und welche Wichtigkeit spielt dabei die Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde?

Schöne Grüße und vielen Dank schon mal im voraus für eure Mühen
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NotLupus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.05.2016 um 18:27:33
 
Madame-kuddi schrieb am 15.05.2016 um 17:34:10:
inwiefern ändert sich für sie das Recht auf Aufenthalt in Deutschland? 


Die Geburt eines Kindes begründet erstmal kein besonderes Aufenthaltsrecht.

Madame-kuddi schrieb am 15.05.2016 um 17:34:10:
Was ändert sich wenn sie keinen Vater angibt

Dann hat das Kind keinen rechtlichen Vater in der Geburtsurkunde.

Madame-kuddi schrieb am 15.05.2016 um 17:34:10:
oder wenn sie sagt, dass der Vater ebenfalls Asylbewerber aus Nigeria ist, auch eingereist über Italien.

Dann muss der Vater sein Kind beim Jugendamt/Standesamt/Notar anerkennen. Dann hat das Kind auch einen rechtlichen Vater.

Madame-kuddi schrieb am 15.05.2016 um 17:34:10:
Und welche Wichtigkeit spielt dabei die Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde? 

Jedes Kind, dass in Deutschland geboren wird, erhält auch eine deutsche Geburtsurkunde. Also normale Wichtigkeit.

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Madame-kuddi
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 15.05.2016 um 18:31:04
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wenn zunächst die Gefahr bestand, dass die Asylbewerberin nach Italien zurück muss um dort das Asylverfahren durchführen zu lassen, ändert sich das dann mit der Geburt eines Kindes welches in Deutschland zur Welt gekommen ist?
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Saxonicus
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Antwort #3 - 15.05.2016 um 19:18:21
 
Madame-kuddi schrieb am 15.05.2016 um 18:31:04:
ändert sich das dann mit der Geburt eines Kindes welches in Deutschland zur Welt gekommen ist? 

Nein.

Falls Du darauf spekulierst, dass das Kind durch die Geburt in Deutschland einen Aufenthaltsstatus oder gar die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt und die Mutter deshalb auch hier verbleiben kann, irrst Du Dich.

Das 'Geburtsortprinzip' gilt, zumindest in diesen Falle, nicht.
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Madame-kuddi
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Antwort #4 - 15.05.2016 um 22:01:26
 
Nein, ich spekuliere nicht auf irgendetwas. Ich kenne einige Frauen aus Nigeria, bei denen ich die  Vermutung habe,dass sie  aus  Angst vor Abschiebung oder Rückführung nach Italien versuchen dadurch ein Asylverfahren hier zu bekommen um bessere Chancen zu haben.
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Saxonicus
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Antwort #5 - 15.05.2016 um 22:28:19
 
Madame-kuddi schrieb am 15.05.2016 um 22:01:26:
dass sieausAngst vor Abschiebung oder Rückführung nach Italien versuchen dadurch ein Asylverfahren hier zu bekommen um bessere Chancen zu haben. 

Eine solche Chance gibt es nicht (zumindest dann nicht, wenn das Gesetz korrekt angewandt wird):

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
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NotLupus
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Antwort #6 - 15.05.2016 um 22:54:14
 
Das ist zu kurz gedacht. Das ist politisches Asyl. Gibt ja noch Flüchtling nach GFK und subsidiär Schutzbedürftiger. Und dann noch Dublin-III Verordnung das Ausnahmen kennt.
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Madame-kuddi
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Antwort #7 - 16.05.2016 um 13:46:28
 
Okay, zu Dublin III lese ich folgendes:

Hier geht es um die Rückführung nach Italien.

Familien mit Kindern dürfen nur überstellt werden, wenn im Einzelfall eine kindgerechte Unterbringung und Versorgung sicher gestellt ist (vgl. BVerfG vom 17.09.2014 und EGMR vom 04.11.2014 – „Ta r a k h e l “); aktuelle Weisung
des Bundesamtes: vorerst keine Überstellungen von Familien mit Kindern  unter 16 Jahren. 

Und das ist in Italien nicht gegeben.  Daher werden die Asylverfahren dann wohl hier weiter geführt.

Danke für die Tipps
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Antwort #8 - 16.05.2016 um 13:50:21
 
Madame-kuddi schrieb am 16.05.2016 um 13:46:28:
Familien mit Kindern dürfen nur überstellt werden, wenn im Einzelfall eine kindgerechte Unterbringung und Versorgung sicher gestellt ist (vgl. BVerfG vom 17.09.2014 und EGMR vom 04.11.2014 – „Ta r a k h e l “); aktuelle Weisung
des Bundesamtes: vorerst keine Überstellungen von Familien mit Kindern  unter 16 Jahren. 


Das ist das eine, die Frau wird also ihr Asylverfahren hier machen. Das andere ist, dass man das Kind nicht "rücküberstellen" kann, da es nie in Italien war.

Es ist allerdings was anderes, wenn die Frau ihr Asylverfahren in Italien schon positiv abgeschlossen hat. Dann bekommt sie kein zweites Verfahren.
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Antwort #9 - 18.05.2016 um 14:37:06
 
reinhard schrieb am 16.05.2016 um 13:50:21:
Das andere ist, dass man das Kind nicht "rücküberstellen" kann, da es nie in Italien war.



Das ist so nicht richtig, da das Kind seinen Status von der Mutter ableitet und somit mit der Mutter abgeschoben würde. Auch kleine Kinder die über Italien kommen haben keine Fingerabdrücke abgegeben, werden aber mit den Eltern als Dublinfälle behandelt - wenn diese Fingerabdrücke abgegeben haben.

Nach der Geburt gibt es eine gewisse Frist in der nicht abgeschoben werden darf, zum Schutz der Mutter und ihrer Gesundheit.

Am Besten ihr versucht möglichst schnell dass Deutschland sein Selbsteintrittsrecht ausübt...man weiß nie wann solche Weisungen rückgängig gemacht werden. Vor zwei Jahren noch wurden Frauen mit Kindern nach Italien abgeschoben.
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dreamer82
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Antwort #10 - 20.06.2016 um 13:13:31
 
Madame-kuddi schrieb am 15.05.2016 um 17:34:10:
Hallo zusammen,
eine Asylbewerberin aus Nigeria, die über Italien nach Deutschland gekommen ist, in Deutschland ein Kind bekommt, inwiefern ändert sich für sie das Recht auf Aufenthalt in Deutschland? Mühen


Davon mal abgesehen dass die Anerkennungsquote 2015 für Nigerianer bei 1,7 % lag. Selbst wenn das Verfahren hier durchgeführt wird sind die Chancen auf Anerkennung minimal. Fluchtgründe gibt es eigentlich keine von der schlechten wirtschaftlichen Situation und dem Bildungsproblem mal abgesehen.

Abgeschoben wird aber je nach Bundesland nach Nigeria aber auch nur sehr zögerlich bzw. gar nicht, was sehr unfair gegenüber denen ist die wirklich Anspruch auf Asyl haben.
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