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Optionen/Möglichkeiten- Visum für Ehefrau (Gelesen: 3.104 mal)
NicoTse
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29.04.2016 um 21:08:55
 
Hallo zusammen- habe hier bereits einen Thread zum FZF Visum laufen, jedoch befasse ich mich momentan mit allen Möglichkeiten.

Daher schildere ich kurz die Situation :  Smiley

Ich (deutscher Staatsangehöriger) habe im Frühjar meine indonesische Verlobte geheiratet und wir wollen unser gemeinsames Leben hauptsächlich in Deutschland verbringen.

Mein eigentlicher Plan ist folgender :
Nachdem meine Frau (sie macht momentan einen 10 wöchigen Sprachkurs) das Zertifikat A1 erlangt hat, wird das Visum beantragt und im Oktober würde sie nach hier kommen.

Dann würden wir zunächst ca. 5 Wochen Deutschland bereisen, Freunde und Verwandte besuchen und Mitte November zur ABH , um die AE zu beantragen.  (Antrag auf AE muß im Gültigkeitszeitraum des Visums erfolgen)

Nach ausgestellter AE würde dann innerhalb von 2 Wochen die Anmeldung zum Integrationskurs, welcher nach Anmeldung innerhalb der nächsten 3 Monate angetreten werden soll/muß, erfolgen.

Also sagen wir mal- Anmeldung zum Kurs Mitte Dezember- Antritt Mitte März (so pi mal Daumen).  Zwinkernd

-> Das ist für mich von entscheidender Wichtigkeit, denn ab Anfang Januar habe ich 2 Monate Urlaub, welchen ich nutzen will, um mit meiner Frau in Ihre Heimat zu reisen, und wir vor Ort noch einige Dinge regeln müssen !  Zwinkernd


Soweit sogut... Daher bekommt für mich in diesem Zusammenhang eigentlich der Weg- FZF Visum den Vorrang.

Ist dieser Weg zeitlich realistisch ?

Oder ist es sinnvoller vorerst ein anderes Visum zu beantragen ?
Augenrollen


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grisu1000
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Antwort #1 - 30.04.2016 um 05:06:00
 
Zitat:
Ist dieser Weg zeitlich realistisch ?


Ja, aber umständlich und damit ist der Plan mit dem Risiko des Scheiterns behaftet. Da  Behörden exakt nach deinem Plan arbeiten müssen, das tun die aber nicht.
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messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.04.2016 um 05:59:53
 
NicoTse schrieb am 29.04.2016 um 21:08:55:
Mein eigentlicher Plan ist folgender : Nachdem meine Frau (sie macht momentan einen 10 wöchigen Sprachkurs) das Zertifikat A1 erlangt hat, wird das Visum beantragt und im Oktober würde sie nach hier kommen.


Nachdem A1 Zertifikat vorliegt wird nicht das Visum beantragt, sondern ein Termin zur Abgabe des Visumantrags. (Liest du eigentlich was auf der Botschaftsseite steht?)

Wenn deine Frau Glück hat, geschieht das zeitnah. Wenn nicht können das einige Wochen sein.

Weiterhin ist abzuklären wie lange der Reisepass deiner Frau noch Gültigkeit hat und ob die Botschaft bei Visumbeantragung neuen Reisepass, auf deinen Namen ausgestellt, fordert.

Falls ja, neuer Reisepass mit deinem Familiennamen setzt neuen Ausweis voraus. Dauer? 4 - 8 Wochen. Muss deine Frau Vorort selbst erfragen.
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Antwort #3 - 30.04.2016 um 07:38:07
 
Zitat:
Nachdem A1 Zertifikat vorliegt wird nicht das Visum beantragt, sondern ein Termin zur Abgabe des Visumantrags. (Liest du eigentlich was auf der Botschaftsseite steht?)

Wegen der nett formulierten Nachfrage:
Wo steht dort, dass das Zertifikats zum Zeitpunkt der Buchung vorliegen muss?
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NicoTse
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Antwort #4 - 30.04.2016 um 17:06:10
 
Zitat:
Nachdem A1 Zertifikat vorliegt wird nicht das Visum beantragt, sondern ein Termin zur Abgabe des Visumantrags. (Liest du eigentlich was auf der Botschaftsseite steht?)


Ja selbstverständlich.  hä?

Den den Termin werde ich beantragen/vereinbaren, sobald die Prüfung terminiert ist.

Zudem ist das mit dem Namen im Pass (noch 4,5 Jahre gültig) ne interessante Sache, da werde ich mal bei der Botschaft nachfragen.
Oder weiß da jemand was genaues zu ?

grisu1000 schrieb am 30.04.2016 um 05:06:00:
Ja, aber umständlich und damit ist der Plan mit dem Risiko des Scheiterns behaftet. Da  Behörden exakt nach deinem Plan arbeiten müssen, das tun die aber nicht.


Ich denke, wenn die Behörden "normal" arbeiten, müßte das hinhauen->
1.) Voraussichtlicher Prüfungstermin Ende Juni/Anfang Juli -> Dann im Juli Termin bei Botschaft- bei Bearbeitungszeit von bis zu 3 Monaten, könnte im Oktober Einreise erfolgen.
2.) Momentan ist die ABH hier auch schnell dabei, was die Terminvergabe und die Ausstellung der AE angeht. (zwischen 1 und 3 Wochen)

Zwinkernd

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NicoTse
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Antwort #5 - 30.04.2016 um 18:15:16
 
Zitat:
Weiterhin ist abzuklären wie lange der Reisepass deiner Frau noch Gültigkeit hat und ob die Botschaft bei Visumbeantragung neuen Reisepass, auf deinen Namen ausgestellt, fordert


und

NicoTse schrieb am 30.04.2016 um 17:06:10:
Zudem ist das mit dem Namen im Pass (noch 4,5 Jahre gültig) ne interessante Sache, da werde ich mal bei der Botschaft nachfragen.
Oder weiß da jemand was genaues zu ? 



Ich frage mich grad echt, ob da was dran ist.   Schockiert/Erstaunt

Also- als ich im letzten Jahr beim Standesamt mein EFZ beantragt und bekommen habe, da sagte der Standesbeamte zu mir, dass wenn meine Frau in Deutschland ist und wir uns ins Eheregister eintragen lassen möchten, dann könnten wir auch eine Namensänderung meiner Frau in die Wege leiten.

Muß man das nun wirklich in bestimmten Fällen für das FZF Visum schon vorher machen, und wie sollte das gehen ?  hä?

Und warum ?

Das "Namensrecht" , bzw. die Namensgebung in Indonesien ist nämlich ganz anders als hier.  Ich bezweifle, daß die Indonesischen Behörden nen neuen Pass ausstellen, in dem der Name geändert wird, nur weil dies in Deutschland möglich ist, zudem kann man doch auch hier verheiratet sein, ohne den Namen des Partners anzunehmen , oder liege ich da falsch ? 

Welche Grundlage hätte denn die ausgebende Stelle in Indonesien, um diesen geänderten Namen in den Pass zu schreiben ?
Hat da einer nen Plan von ?  Zwinkernd

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grisu1000
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Antwort #6 - 30.04.2016 um 19:20:22
 
NicoTse schrieb am 30.04.2016 um 18:15:16:
dann könnten wir auch eine Namensänderung meiner Frau in die Wege leiten. 


Eine Namenserklärung kann man unabhängig von der Eintragung machen und auch sofort. Man muss also nicht bis zum Nachzug warten. Aber darberhinaus macht eine Nachregistrierung meistens Sinn, und auch hier muss man nicht bis zum Nachzug warten, sondern kann es sofort nach Eheschließung angehen. Das macht auch insbesondere Sinn, wenn eine Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wurde. Man muss dann einige Nachweise nicht zweimal beibringen.

Am besten wählt man die Namen so, dass sie deutschen und indonesischen Namensrecht entsprechen. Man vermeidet damit eine hinkende Namensführung.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #7 - 30.04.2016 um 20:28:22
 
NicoTse schrieb am 30.04.2016 um 18:15:16:
Also- als ich im letzten Jahr beim Standesamt mein EFZ beantragt und bekommen habe, da sagte der Standesbeamte zu mir, dass wenn meine Frau in Deutschland ist und wir uns ins Eheregister eintragen lassen möchten, dann könnten wir auch eine Namensänderung meiner Frau in die Wege leiten.

Muß man das nun wirklich in bestimmten Fällen für das FZF Visum schon vorher machen, und wie sollte das gehen ?hä?


Nein, das muss man nicht vorher machen. Solange deine Frau nach indonesischem Recht weiterhin ihren "alten" Namen trägt, braucht sie auch keinen neuen Pass. Ob sie in Deutschland deinen Namen annimmt oder nicht, ist auch unabhängig vom FZF-Visum. Da brauchst du dir keine Sorgen zu machen.

Ansonsten noch eine Anmerkung zu deinem Zeitplan: Habt ihr beim Prüfungsinstitut nachgefragt, wie lange die Ausstellung der Zertifikate dauert? Das solltet ihr mit einplanen, je nach Institut kann es sehr schnell gehen oder auch ein paar Wochen dauern.
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Antwort #8 - 30.04.2016 um 22:45:30
 
NicoTse schrieb am 30.04.2016 um 18:15:16:
zudem kann man doch auch hier verheiratet sein, ohne den Namen des Partners anzunehmen , oder liege ich da falsch ?

RICHTIG,
die Ehegatten KÖNNEN, MÜSSEN aber nicht, einen gemeinsamen Ehe- bzw. Familiennamen bestimmen.
Jeder Ehegatte kann seinen Namen beibehalten bzw. weiter führen und geht damit möglichen Komplikationen aus dem Weg.
§10 EGBGB http://www.buzer.de/gesetz/5257/a100513.htm
Namensrecht international http://www.personenstandsrecht.de/PERS/DE/Themen/Informationen/Oeffentliches-Nam...
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« Zuletzt geändert: 30.04.2016 um 22:58:53 von HeFi »  
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Antwort #9 - 30.04.2016 um 22:51:34
 
Petersburger schrieb am 30.04.2016 um 07:38:07:
Wegen der nett formulierten Nachfrage:
Wo steht dort, dass das Zertifikats zum Zeitpunkt der Buchung vorliegen muss?


Aussage:
Der Themenstarter hat mich verstanden, dass vor Visumbeantragung die Terminbuchung erfolgt.

Begründung:
Terminbuchung ohne Zertifikat in den Händen ist irrig, da weder Ausgang des Sprachtests, noch Aushändigung bei Bestehen, im Vorfeld einschätzbar sind.


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Petersburger
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Antwort #10 - 01.05.2016 um 08:12:31
 
Zitat:
Aussage:
Der Themenstarter hat mich verstanden, dass vor Visumbeantragung die Terminbuchung erfolgt.

Es steht nicht auf der Website, dass die Terminbuchung erst bei Vorliegen aller zur Visumbeantragung erforderlichen Dokumente erfolgen darf.

Wer einen solchen Eindruck erweckt, erzeugt Probleme.

Zitat:
Begründung:
Terminbuchung ohne Zertifikat in den Händen ist irrig, da weder Ausgang des Sprachtests, noch Aushändigung bei Bestehen, im Vorfeld einschätzbar sind.

Deine Begründung ist nicht stichhaltig.
Gerade dann, wenn die Vorlaufzeiten der Terminbuchung nicht nur ein paar Tage betragen, ist planvolles Handeln sinnvoll.

Rechtzeitige Terminbuchung, ggf. mit ein paar Tagen "Sicherheitszuschlag", vermeidet unnötige Wartezeiten.
Verantwortungsbewußtes Stornieren des Termins gehört natürlich dazu, sobald man sieht, dass nicht alle Dokumente zusammenkommen bis dahin ...
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