kathenja schrieb am 01.05.2016 um 08:15:03:1. Sie sagt, dass der Reisepass und die Geburtsurkunde ungültig sind, was nicht stimmt.
Hallo,
das zu prüfen ist ihre Aufgabe. Allerdings muss sie ihre Bewertung nachvollziehbar begründen können.
Zitat:2. Sie unterstellt mir, dass ich homosexuell sein soll, stimmt auch nicht
Das geht die Anwältin nichts an.
Zitat:3. Sie unterstellt ihm, dass er nach der Einreise in Dtl eine andere heiraten möchte, mit der er ab und zu mal geschrieben hat
Das zu mutmaßen, steht ihr nicht zu.
Zitat:4. Sie glaubt nicht, dass ich einen festen Arbeitsplatz habe (habe eine leitende Position in einer der größten Firmen Europas.....)
Das zu bewerten, steht ihr nicht zu.
Zitat:5. Sie hat Fotos aus seinem Handy gemacht, auch div. pikante Bilder von Ihm und Mir, obwohl er Ihr das nicht erlaubt hat
Das ist eine Straftat nach deutschem und vermutlich auch indischem Recht.
Zitat:6. Sie hat ihn und seine Mutter übelst beleidigt und schlecht gemacht
Auch das sind Straftaten.
Zitat:Sie sagte, er wird niemals ein Visum bekommen, kann er machen was er will.
Diese Bewertung steht ihr nicht zu.
Fazit: Zusätzlich zum Ratschlag in Beitrag #1 würde ich, je nach Reaktion seitens des Bürgerservices, empfehlen, diesen Sachverhalt schriftlich zu formulieren und der Botschaft, adressiert an den "Gesandten" (2. Mann / Frau in der Hierarchie), zuzusenden. Mehrstück als Kopie (und dies auf dem Original vermerken) auch an das AA.
Meiner Lebenserfahrung nach dienen solche Verhaltensweisen der Vorbereitung einer korrupten Vorgehensweise seitens der Anwältin.
Und immer vorausgesetzt, die Vorwürfe sind zutreffend.
Gruß