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Probleme mit Vertrauensanwältin in Delhi (Gelesen: 1.537 mal)
kathenja
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Probleme mit Vertrauensanwältin in Delhi
01.05.2016 um 08:15:03
 
Mein Verlobter lebt in Indien (Punjab) und wir wollen in deutschland heiraten und auch hier leben. Wir waren noch nie verheiratet und haben beide keine Kinder
Soweit so gut alle Dokumente eingereicht und abgewartet.

gestern war die Vertrauensanwältin von der Botschaft in Delhi bei ihm und seiner Mutter und hat nur Probleme gemacht:

1. Sie sagt, dass der Reisepass und die Geburtsurkunde ungültig sind, was nicht stimmt.

2. Sie unterstellt mir, dass ich homosexuell sein soll, stimmt auch nicht

3. Sie unterstellt ihm, dass er nach der Einreise in Dtl eine andere heiraten möchte, mit der er ab und zu mal geschrieben hat

4. Sie glaubt nicht, dass ich einen festen Arbeitsplatz habe (habe eine leitende Position in einer der größten Firmen Europas.....)

5. Sie hat Fotos aus seinem Handy gemacht, auch div. pikante Bilder von Ihm und Mir, obwohl er Ihr das nicht erlaubt hat

6. Sie hat ihn und seine Mutter übelst beleidigt und schlecht gemacht

Sie sagte, er wird niemals ein Visum bekommen, kann er machen was er will.


Hat hier jemand einen Tipp für mich, wie man gegen diese Frau vorgehen kann und er ein Heiratsvisum bekommt?

Vielen Dank, schönen Sonntag.....
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Vinzent2m
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Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme mit Vertrauensanwältin in Delhi
Antwort #1 - 01.05.2016 um 14:37:10
 
hattest Du bereits Kontakt mit dem Bürgerservice des Auswärtigen Amt?

Wenn nicht, wäre dies m. E. einen Versuch Wert.
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 01.05.2016 um 16:04:33
 
kathenja schrieb am 01.05.2016 um 08:15:03:
1. Sie sagt, dass der Reisepass und die Geburtsurkunde ungültig sind, was nicht stimmt.


Hallo,

das zu prüfen ist ihre Aufgabe. Allerdings muss sie ihre Bewertung nachvollziehbar begründen können.

Zitat:
2. Sie unterstellt mir, dass ich homosexuell sein soll, stimmt auch nicht


Das geht die Anwältin nichts an.

Zitat:
3. Sie unterstellt ihm, dass er nach der Einreise in Dtl eine andere heiraten möchte, mit der er ab und zu mal geschrieben hat


Das zu mutmaßen, steht ihr nicht zu.

Zitat:
4. Sie glaubt nicht, dass ich einen festen Arbeitsplatz habe (habe eine leitende Position in einer der größten Firmen Europas.....)


Das zu bewerten, steht ihr nicht zu.

Zitat:
5. Sie hat Fotos aus seinem Handy gemacht, auch div. pikante Bilder von Ihm und Mir, obwohl er Ihr das nicht erlaubt hat


Das ist eine Straftat nach deutschem und vermutlich auch indischem Recht.

Zitat:
6. Sie hat ihn und seine Mutter übelst beleidigt und schlecht gemacht


Auch das sind Straftaten.

Zitat:
Sie sagte, er wird niemals ein Visum bekommen, kann er machen was er will. 


Diese Bewertung steht ihr nicht zu.

Fazit: Zusätzlich zum Ratschlag in Beitrag #1 würde ich, je nach Reaktion seitens des Bürgerservices, empfehlen, diesen Sachverhalt schriftlich zu formulieren und der Botschaft, adressiert an den "Gesandten" (2. Mann / Frau in der Hierarchie), zuzusenden. Mehrstück als Kopie (und dies auf dem Original vermerken) auch an das AA.

Meiner Lebenserfahrung nach dienen solche Verhaltensweisen der Vorbereitung einer korrupten Vorgehensweise seitens der Anwältin.
Und immer vorausgesetzt, die Vorwürfe sind zutreffend.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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