Hallo zusammen!
Ich erhoffe mir etwas Klarheit zu nachfolgend beschriebenem Sachverhalt, da ich mich durch meine Internetrecherche mal wieder eher selbst verunsichert habe...
1) Meine Frau ist Brasilianerin, ich bin Deutscher.
2) Wir haben in Dänemark geheiratet und die Urkunde im dänischen Außenministerium mit einer Apostille versehen lassen. Das wiederum haben wir von der brasilianischen Botschaft in Dänemark beglaubigen/legalisieren (?) lassen.
3) In Deutschland haben wir nur im Bürgerbüro den Familienstand ändern lassen. Es gab keinen Kontakt mit einem Standesamt.
4) Eine Eintragung der Ehe in Brasilien durch das Konsulat in Frankfurt fand bisher
nicht statt.
Jetzt geht es langsam ans Thema Nachwuchs.. und wir hätten gerne, dass dieser beide bisherigen Nachnamen tragen kann.
Soweit ich weiß kann man in Brasilien dem eigenen Familiennamen den jeweils anderen hinzufügen. Und wir sollten in Deutschland wiederum brasilianisches Namensrecht wählen können. Womit die Kinder dann auch beide Namen hätten. Richtig?
Die Frage ist jetzt allerdings: Wie genau geht das vor sich?
Ich glaube verstanden zu haben, dass sich diese Namenswahl aus der
brasilianischen Heiratsurkunde ergeben muss. Bekommen wir eine solche nach der Registrierung am Konsulat? Erklären wir dort auch vorher diese Namenswahl?
Wenn wir dann eine brasilianische Heiratsurkunde haben, gehe ich mit dieser zum deutschen Standesamt und wir erklären unseren (doppelten) Familiennamen nach brasilianischem Namensrecht?
Vielen herzlichen Dank!
Nils
Ich beziehe mich auf folgendes Dokument:
http://www.brasil.diplo.de/contentblob/3960934/Daten/5955003/Merkblatt_Namensrec...