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Familienname nach bras. Namensrecht nach Heirat in Dänemark (Gelesen: 2.931 mal)
nilsnegativ
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18.04.2016 um 10:57:23
 
Hallo zusammen!

Ich erhoffe mir etwas Klarheit zu nachfolgend beschriebenem Sachverhalt, da ich mich durch meine Internetrecherche mal wieder eher selbst verunsichert habe...

1) Meine Frau ist Brasilianerin, ich bin Deutscher.
2) Wir haben in Dänemark geheiratet und die Urkunde im dänischen Außenministerium mit einer Apostille versehen lassen. Das wiederum haben wir von der brasilianischen Botschaft in Dänemark beglaubigen/legalisieren (?) lassen.
3) In Deutschland haben wir nur im Bürgerbüro den Familienstand ändern lassen. Es gab keinen Kontakt mit einem Standesamt.
4) Eine Eintragung der Ehe in Brasilien durch das Konsulat in Frankfurt fand bisher nicht statt.

Jetzt geht es langsam ans Thema Nachwuchs.. und wir hätten gerne, dass dieser beide bisherigen Nachnamen tragen kann.

Soweit ich weiß kann man in Brasilien dem eigenen Familiennamen den jeweils anderen hinzufügen. Und wir sollten in Deutschland wiederum brasilianisches Namensrecht wählen können. Womit die Kinder dann auch beide Namen hätten. Richtig?

Die Frage ist jetzt allerdings: Wie genau geht das vor sich?

Ich glaube verstanden zu haben, dass sich diese Namenswahl aus der brasilianischen Heiratsurkunde ergeben muss. Bekommen wir eine solche nach der Registrierung am Konsulat? Erklären wir dort auch vorher diese Namenswahl?

Wenn wir dann eine brasilianische Heiratsurkunde haben, gehe ich mit dieser zum deutschen Standesamt und wir erklären unseren (doppelten) Familiennamen nach brasilianischem Namensrecht?

Vielen herzlichen Dank!
Nils

Ich beziehe mich auf folgendes Dokument:
http://www.brasil.diplo.de/contentblob/3960934/Daten/5955003/Merkblatt_Namensrec...
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Antwort #1 - 20.04.2016 um 20:05:41
 
nilsnegativ schrieb am 18.04.2016 um 10:57:23:
Es gab keinen Kontakt mit einem Standesamt.



nilsnegativ schrieb am 18.04.2016 um 10:57:23:
Die Frage ist jetzt allerdings: Wie genau geht das vor sich?


ich würde gleich an die Quelle gehen und da nachfragen: beim  Standesamt
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Antwort #2 - 21.04.2016 um 11:45:38
 
erne schrieb am 20.04.2016 um 20:05:41:
ich würde gleich an die Quelle gehen und da nachfragen: beimStandesamt 


Ja, das schien mir auch eine gute Methode - leider habe ich bislang keine Rückmeldung bekommen. Auch das Konsulat habe ich angefragt. Mal sehen!

Ich werden berichten sobald ich Neuigkeiten habe.  Daumen hoch
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erne
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Antwort #3 - 21.04.2016 um 17:46:12
 
nilsnegativ schrieb am 21.04.2016 um 11:45:38:
leider habe ich bislang keine Rückmeldung bekommen.


du bist *hingegangen* und hast gefragt und keine Rückmeldung bekommen?

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Antwort #4 - 22.04.2016 um 08:31:30
 
erne schrieb am 21.04.2016 um 17:46:12:
du bist *hingegangen* und hast gefragt und keine Rückmeldung bekommen?



Nein, ich habe einen Termin angefragt, um dann zu diesem Termin hinzugehen. So wie man es sich auf der Website des Standesamt erbittet.
Normalerweise erhöht es die Chancen auf zuvorkommende Behandlung nicht gerade, wenn man unangemeldet aufkreuzt.
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Antwort #5 - 04.05.2016 um 10:37:51
 
Nachtrag, aktueller Stand:

Ich habe sowohl per Email eine Auskunft, als auch einen Termin erhalten. Gestern war ich dann mit meiner Frau beim zuständigen Standesamt. Unter Vorlage der Pässe und der dänischen Eheurkunde konnten wir eine Erklärung abgeben, dass wir nach brasilianischem Recht jeweils den Familiennamen des Partners dem unserem voranstellen bzw. hinzufügen.

Darüber gab es eine Bestätigung. Damit kann ich nun neue Dokumente beim Bürgerbüro erhalten.

Meine Frau sollte mit diesem Schrieb beim bras. Konsulat die Ehe nun inkl. Namensänderung registrieren lassen können.

Dazu bei Zeit ein Update.

Ergänzung: Die Erklärung hat 30€ gekostet.
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