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Dokumente und Übersetzung (Gelesen: 2.195 mal)
dimo
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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17.04.2016 um 22:05:55
 
Hallo,

zur FZF müssen alle fremdsprachigen Dokumente und Urkunden ins Deutsche übersetzt werden. Meine Urkunden (Heirats- und Geburtsurkunde) sind allesamt Original. Mir geht es um die Korrektheit der beglaubigten Übersetzung, die bei Antragsstellung akzeptiert wird:

Muss das Original zusammen mit der Übersetzung mit Stempel angeheftet sein oder reicht es aus, dass nur die Fotokopie des Originals zusammen mit der Übersetzung mit Stempel angeheftet (das Original wird dann separat beigelegt)?

Danke und LG
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Petersburger
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Beiträge: 6.394

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RUS
Russia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.04.2016 um 05:16:11
 
Das kannst Du nur bei der zuständigen AV erfragen, welche Formvorschriften es dort gibt.

Eine für alle Länder und AV geltende Vorschrift, die das Eine verbietet oder das Andere vorschreibt, gibt es nicht.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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dimo
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.04.2016 um 13:46:49
 
Mir kam die Idee, dass ich die einfachen Fotokopien meiner ausländischen Urkunden hierzulande beglaubigen lasse, dann diese beglaubigten Fotokopien wiederum bei einem vereidigten Übersetzer übersetzen lasse. Bei der Antragsstellung gebe ich noch das Original zum Vergleich dazu ab.
Ich bin gerade beim Bürgerdienst gewesen. Dort sagten die beiden Mitarbeiterinnen, dass sie die ausländischen Heirat-, und Geburtsurkunden nicht beglaubigen dürfen. Somit fällt diese Möglichkeit weg.
Ich habe große Bedenken, dass das Original dadurch beschädigt wird, wenn es zusammen mit der Übersetzung an der Ecke geknickt und darauf abgestempelt wird.

Vielen Dank für die Antworten.
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namaskaram
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i4a rocks!


Beiträge: 232
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.04.2016 um 14:30:15
 
Bei uns wurden Kopien mit der Übersetzung aneinander getackert und gestempelt (mit gefalteten Ecken).

Bei der Antragstellung haben wir Originale und Übersetzung vorgelegt. So blieben unsere Originale unbeschädigt.
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NotLupus
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i4a rocks!


Beiträge: 356

irgendwo, Germany
irgendwo
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 18.04.2016 um 15:45:27
 
Nicht jede Urkunde kann allgemein beurkundet werden. Zudem gibt es Länder mit Legalisationsverfahren(Urkunde wird entsprechend gestempelt) und Länder mit Legalisationsersatzverfahren(notariell beglaubigte Kopie der Urkunde oder notariell beglaubigte Übersetzung der Urkunde werden beglaubigt und legalisiert). Ohne konkret zu wissen um welche Urkunde bzw. um welches Land es sich dreht zu sagen "mach es so und so" wird wahrscheinlich nicht den gehofften Erfolg bringen.
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Pfirsichring
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Berlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 18.04.2016 um 20:25:42
 
Ich bin Übersetzerin und verbinde Originale nur auf ganz ausdrücklichen Kundenwunsch mit der Übersetzung. Normalerweise verbinde ich nur eine ganz normale Kopie mit der Übersetzung und vermerke, dass mir das Original vorgelegen hat.
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Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
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messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 18.04.2016 um 23:06:59
 
dimo schrieb am 18.04.2016 um 13:46:49:
Mir kam die Idee


Hör auf mit Ideen. Mach das, was dir Petersburger schrieb und halte dich an die Vorgaben deiner AV, die mit Sicherheit eine Webseite hat.  Zwinkernd
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dimo
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 19.04.2016 um 13:20:34
 
Hallo zusammen,

Ich möchte mich bei Allen ganz herzlich für die Antworten bedanken. Jede Antwort hat mir sehr viel weiter geholfen!

Ich war heute bei ABH. Dort sagte die Sachbearbeiterin im Infobüro, dass die einfachen Fotokopien + beglaubigte Übersetzung OK sei, aber letztendlich entscheidet die Botschaft, ob sie dies akzeptiere Schockiert/Erstaunt
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