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FZF Türkei - spezielle Fragen zu den Dokumenten (Gelesen: 1.902 mal)
dest
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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14.04.2016 um 18:27:03
 
Hallo zusammen,

ich lese in diesem Forum schon etwas länger, habe mich jedoch jetzt dazu entschlossen mich hier zu registrieren da ich ein paar spezielle Fragen zur FZF Türkei -> Deutschland habe.

Folgender Hintergrund:

Meine Verlobte (türkische Staatsangehörigkeit) und ich (deutsche Staatsangehörigkeit) wollen ende Mai in der Türkei heiraten. Nach einem langen Kampf konnten wir die notwendigen türkischen Dokumente sammeln sodass ich mein Ehefähigkeitszeugnis in Deutschland bekommen habe. Ich muss dieses und meine intl. Geburtsurkunde nur noch mit einer Apostille versehen lassen und dann ist alles tutti, d.h. der Trauung steht nichts mehr im Wege.

Da ich danach meine zukünftige Ehefrau auch möglichst schnell nach Deutschland holen will möchten wir nach der Hochzeit und der Trauung einen Antrag auf FZF stellen. Die dafür notwendigen Dokumente sind auf den offiziellen PDFs des deutschen Konsulats meines erachtens nur unzureichend beschrieben, sodass ich hier doch ein paar Fragen zu den Dokumenten habe für die ich bislang keine Antwort fand.

Die fragliche PDF befindet sich hier: http://www.tuerkei.diplo.de/contentblob/4511606/Daten/5525712/40ehegattennachzug...

Zur Info: das A1 Zertifikat hat meine Verlobte bereits erworben.

Frage 1: müssen die in der Türkei ausgestellen Dokumente meiner zukünftigen Frau beglaubigt und/oder übersetzt werden? In der PDF steht nämlich nichts davon! Bzw. es steht explizit dran wenn etwas übersetzt werden soll!

Frage 2: von mir möchte das deutsche Konsulat eine Meldebestätigung. Muss diese Meldebestätigung dann noch extra beglaubigt und mit einer Apostille versehen sein?

Frage 3: ebenfalls möchte das deutsche Konsulat eine Kopie von Reisepass oder Personalausweis. Müssen diese Kopien mit einer Beglaubigung und mit einer Apostille versehen sein?

Frage 4: der Zusatz "Falls  der  Ehepartner  vorher  nie  türkischer  Staatsangehöriger  war:"

- Deutsche  Geburtsurkunde

.. macht mich auch etwas stutzig. Möchten die jetzt das Original haben!? Ich habe bereits eine intl. Geburtsurkunde und eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Kann ich diese auch verwenden? Wie sieht es mit Beglaubigung und Apostille aus?

Frage 5: in der PDF befindet sich folgender Eintrag:

Zitat:
Zur Beantragung eines Visums zur Eheschließung und anschließendem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland sind zusätzlich noch folgende Unterlagen vorzulegen:

Internationale  Geburtsurkunden  beider  Ehegatten und internationales  Ehefähigkeitszeugnis („Formül A“) beider Ehegatten

oder

Bestätigung der Anmeldung der Eheschließung vom Standesamt in Deutschland


- dieser Zusatz trifft für uns nicht zu oder? Da wir ja in der Türkei heiraten werden. Falls er doch zutrifft: wie sieht es hier mit Beglaubigung und Apostille aus?


Wenn ich jetzt nichts vergessen habe war das jetzt erstmal alles. Wie ihr seht geht es grundsätzlich um Beglaubigungen und Apostillen. Wenn diese nötig wären sollte dies meiner Meinung nach explizit in der PDF stehen, tut es aber nicht. Gibt es hier im Forum jemanden der das gleiche (Türkei) durchgemacht hat und kann aus erster Hand berichten? Was manche Sachen angeht bin ich ziemlich schwer von Begriff und stelle mich an wie der letzte Trottel, und der ganze Papierberg vor mir macht das Ganze auch nicht besser - hierfür entschuldige ich mich schon einmal  Traurig

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
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Antwort #1 - 14.04.2016 um 19:38:30
 
Ohne die Spezifika der konkreten AV zu kennen das Allgemeingültige:

Da Anträge auf FZF auch von innerdeutschen Behörden bearbeitet werden, müssen alle fremdsprachigen Dokumente ins Deutsche übersetzt werden.
I.d.R. mit Ausnahme der Reisepässe.

Deutsche Dokumente und Beglaubigungen müssen für die Verwendung bei deutschen Behörden nicht apostilliert werden. Ausländische Urkunden dagegen grundsätzlich ja.
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dest
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Antwort #2 - 15.04.2016 um 10:43:32
 
Danke für die Antwort. D.h. das Apostillieren von deutschen Dokumenten die ich hier in Deutschland bekomme kann ich mir sparen, meine Verlobte in der Türkei kann diese so einreichen - sämtliche Dokumente und Urkunden die meine Verlobte in der Türkei bekommt (egal ob in türkischer oder intl. Form) müssen apostilliert werden? Habe ich das richtig verstanden?

Und noch eine Frage: müssen etwaige intl. Urkunden (mehrsprachig, z.B. intl. Geburtsurkunden) auch übersetzt werden? Ich nehme an nein, oder?
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Antwort #3 - 15.04.2016 um 11:38:25
 
dest schrieb am 15.04.2016 um 10:43:32:
sämtliche Dokumente und Urkunden die meine Verlobte in der Türkei bekommt

Auch hier - allgemeingültig:

Sämtliche Dokumente - nein.
Auf jeden Fall: Personenstandsdokumente, notarielle Urkunden (!) und Gerichtsurteile müssen apostilliert werden.

Beispiel: Eine Erklärung mit notariell beglaubigter Unterschrift bedarf i.d.R. einer Apostille, wenn es entscheidungserheblich ist, ob die Erklärung tatsächlich vom Unterzeichner abgegeben wurde.
Eine notariell beglaubigte Kopie nicht in jedem Fall, weil es da nicht um den Inhalt geht, sondern nur die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original.

dest schrieb am 15.04.2016 um 10:43:32:
müssen etwaige intl. Urkunden (mehrsprachig, z.B. intl. Geburtsurkunden) auch übersetzt werden?

Wenn Deutsch in den Sprachversionen dabei ist - keine Übersetzung.
Anderenfalls - Übersetzung erforderlich.
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Antwort #4 - 15.04.2016 um 20:09:21
 
Die Personenstandsurkunden der Türken und Deutschen gibt es in internationaler Form (Gemäß CIEC-Übereinkommen). Diese müssen nicht für den Einsatz in Deutschland bzw. der Türkei apostilliert werden.
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« Zuletzt geändert: 15.04.2016 um 20:23:11 von NotLupus »  
 
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dest
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Antwort #5 - 19.04.2016 um 17:54:39
 
Danke euch, ihr habt uns sehr geholfen!
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