Hallo zusammen,
ich lese in diesem Forum schon etwas länger, habe mich jedoch jetzt dazu entschlossen mich hier zu registrieren da ich ein paar spezielle Fragen zur
FZF Türkei -> Deutschland habe.
Folgender Hintergrund:
Meine Verlobte (türkische Staatsangehörigkeit) und ich (deutsche Staatsangehörigkeit) wollen ende Mai
in der Türkei heiraten. Nach einem langen Kampf konnten wir die notwendigen türkischen Dokumente sammeln sodass ich mein Ehefähigkeitszeugnis in Deutschland bekommen habe. Ich muss dieses und meine intl. Geburtsurkunde nur noch mit einer Apostille versehen lassen und dann ist alles tutti, d.h. der Trauung steht nichts mehr im Wege.
Da ich danach meine zukünftige Ehefrau auch möglichst schnell nach Deutschland holen will möchten wir nach der Hochzeit und der Trauung einen Antrag auf
FZF stellen. Die dafür notwendigen Dokumente sind auf den offiziellen PDFs des deutschen Konsulats meines erachtens nur unzureichend beschrieben, sodass ich hier doch ein paar Fragen zu den Dokumenten habe für die ich bislang keine Antwort fand.
Die fragliche PDF befindet sich hier:
http://www.tuerkei.diplo.de/contentblob/4511606/Daten/5525712/40ehegattennachzug...Zur Info: das
A1 Zertifikat hat meine Verlobte bereits erworben.
Frage 1: müssen die in der Türkei ausgestellen Dokumente meiner zukünftigen Frau beglaubigt und/oder übersetzt werden? In der PDF steht nämlich nichts davon! Bzw. es steht explizit dran wenn etwas übersetzt werden soll!
Frage 2: von mir möchte das deutsche Konsulat eine Meldebestätigung. Muss diese Meldebestätigung dann noch extra beglaubigt und mit einer Apostille versehen sein?
Frage 3: ebenfalls möchte das deutsche Konsulat eine Kopie von Reisepass oder Personalausweis. Müssen diese Kopien mit einer Beglaubigung und mit einer Apostille versehen sein?
Frage 4: der Zusatz
"Falls der Ehepartner vorher nie türkischer Staatsangehöriger war:"- Deutsche Geburtsurkunde.. macht mich auch etwas stutzig. Möchten die jetzt das Original haben!? Ich habe bereits eine intl. Geburtsurkunde und eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Kann ich diese auch verwenden? Wie sieht es mit Beglaubigung und Apostille aus?
Frage 5: in der PDF befindet sich folgender Eintrag:
Zitat:Zur Beantragung eines Visums zur Eheschließung und anschließendem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland sind zusätzlich noch folgende Unterlagen vorzulegen:
Internationale Geburtsurkunden beider Ehegatten und internationales Ehefähigkeitszeugnis („Formül A“) beider Ehegatten
oder
Bestätigung der Anmeldung der Eheschließung vom Standesamt in Deutschland
- dieser Zusatz trifft für uns nicht zu oder? Da wir ja in der Türkei heiraten werden. Falls er doch zutrifft: wie sieht es hier mit Beglaubigung und Apostille aus?
Wenn ich jetzt nichts vergessen habe war das jetzt erstmal alles. Wie ihr seht geht es grundsätzlich um Beglaubigungen und Apostillen. Wenn diese nötig wären sollte dies meiner Meinung nach explizit in der PDF stehen, tut es aber nicht. Gibt es hier im Forum jemanden der das gleiche (Türkei) durchgemacht hat und kann aus erster Hand berichten? Was manche Sachen angeht bin ich ziemlich schwer von Begriff und stelle mich an wie der letzte Trottel, und der ganze Papierberg vor mir macht das Ganze auch nicht besser - hierfür entschuldige ich mich schon einmal
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.