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Ehegattennachzug (Gelesen: 2.443 mal)
Themen Beschreibung: Indische Ehe laut deutscher Botschaft ungültig
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegattennachzug
16.04.2016 um 16:47:51
 
Hallo,

ich (Deutsche) habe meinen Mann (Inder) 2012 in Indien geheiratet und dort mit ihm vier Jahre zusammen gelebt. Wir haben erst eine hinduistische Zeremonie bei der Arya Samaj vollzogen und diese dann vom Gericht unter dem "Special Marriage Act" registrieren lassen (Heiratsurkunde liegt vor). Da wir uns nun dazu entschlossen haben, nach Deutschland zu ziehen, hat mein Mann einen Antrag auf ein nationales Visa zum Zwecke der Familienzusammenführung gestellt. Ich bin schon vorher nach Deutschland gezogen und habe eine Arbeit und eine Wohnung gefunden. Nun meint die deutsche Botschaft, dass unsere Ehe nicht gültig wäre, weil ich Christin bin und er Hindu - da die traditionelle Zeremonie nur zwischen Hindus möglich wäre - damit wäre die nachträgliche Registrierung (laut Botschaft) durch das indische Gericht ungültig. Allerdings habe ich bereits von der indischen Regierung einen OCI Ausweis (lebenslanges Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis) bekommen - was ja eigentlich beweist, dass unsere Ehe nach indischem Recht sehr wohl rechtswirksam ist! Der Botschaftsmitarbeiter meinte, dass wir unsere Ehe nun annulieren und dann noch einmal - rein standesamtlich - in Indien heiraten müssten oder dass mein Mann einen Antrag auf ein Heiratsvisum stellen müsse. Allerdings stellt sich mir die Frage, wie wir ein Heiratsvisum beantragen sollen, wenn wir nach indischem Recht bereits verheiratet sind und von daher auch keine Ledigkeitsbescheinigung vorlegen können (mein Name steht auch in dem Ausweis meines Mannes).

Hat evlt. jemand bereits Erfahrungen gemacht und könnte mir hilfreiche Tipps geben?

Vielen Dank schon mal im Voraus!
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namaskaram
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.04.2016 um 19:27:55
 
Ich würde versuchen mit dem Argument durchzukommen, dass ihr ja unter dem Special Marriage Act geheiratet habt und nicht nach dem Hindu Marriage Act trotz der hinduistischen Zeremonie.
Vielleicht kann euch ein indischer Rechtsanwalt unterstützen? Der muss aber wirklich gut sein. Also er sollte die Frage klären, ob die Kombination hinduistische Hochzeit mit Registrierung unter dem Special Marriage Act in Indien zweifelsfrei ihre Gültigkeit hat.

Für den Hindu Marriage Act müssen tatsächlich beide Hindu, Sikh, Buddhist, etc. sein. Und selbst wenn eine solche Ehe in Indien registriert würde, wäre sie aus deutscher Perspektive ungültig, wenn einer der beiden Christ wäre, weil die offiziellen Voraussetzungen nicht gegeben waren.
Insofern ist dein Argument, dass eure Ehe in Indien anerkannt wurde durch die OCI card leider nicht hilfreich, da Deutschland von einer nicht rechtsgültigen Ehe ausgeht. Und Indien ein Land ist, dessen Urkunden man nicht unbedingt vertraut.

Ich weiß von einem Paar, dass sich gerade scheiden lässt, weil sie zwar Hindu geworden war aber das Zertifikat nicht mehr aufzutreiben war. Sie wollen, sobald es geht, noch einmal heiraten.

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namaskaram
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.04.2016 um 14:16:41
 
Lies dir doch bitte den Special Marriage Act genau durch. Insbesondere Chapter 3 könnte euch helfen. Erfüllt ihr all die Bedingungen? http://keralaregistration.gov.in/pearlpublic/downloads/The%20Special%20Marriage%...

"Registration of Marriage Celebrated in other forms

15. Registration of marriages celebrated in other forms.-

Any marriage celebrated, whether before or after the commencement of this Act, other than a marriage solemnized under the Special Marriage Act, 1872 or under this Act, may be registered under this Chapter by a Marriage Officer in the territories to which this Act extends if the following conditions are fulfilled, namely:

(a) a ceremony of marriage has been performed between the parties and they have been living together as husband and wife ever since
(b) neither party has at the time of registration more than one spouse living;
(c) neither party is an idiot or a lunatic at the time of registration:
(d) the parties have completed the age of twenty-one year at the time of registration;
(e) the parties are not within the degrees of prohibited relationship:
Provided that in case of a marriage celebrated before the commencement of this Act, this condition shall be subject to any law, custom or usage having the force of law governing each of them which permits of a marriage between the two; and
(f) the parties have been residing within the district of the Marriage Officer for a period of not less than thirty days immediately preceding the date on which the application is made to him for registration of the marriage."

Das könnte das Argument unterstützen, dass man eine Heirat unter dem Special Marriage Act registrieren kann, die anderswo stattgefunden hat.

Die zweite Variante, die ich sehe, wäre das Argument, dass du in der oder vor der Zeremonie Hindu geworden bist. Bist du? Vielleicht kann man dir das dort bestätigen?

Andererseits finde ich auf deren Seite, dass man nicht einer bestimmten Religion angehören muss: http://www.aryasamajthane.com/marriage.html

"The Arya Samaj wedding is an option for people of all religions - any one can have an Arya Samaj wedding."
Andererseits steht dort auch "Shuddhi is an exceptional ritual, wherein the couple if hailing from a non-Hindu background, has to get converted into Hindus. Shuddhi means purification. This is mandatory as the founder of the religion, Maharishi Dayanand Saraswati believed only in Hinduism as the original authentic religion."
Hattest du dieses Ritual? Wie kommt die Botschaft darauf, dass du Christin bist?
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« Zuletzt geändert: 17.04.2016 um 14:27:30 von namaskaram »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 07.05.2016 um 10:49:44
 
Vielen lieben Dank für eure hilfreichen Antworten! Ich verstehe die Section 15 eben auch genauso. Dort steht ja explizit, dass jede Hochzeit, die vollzogen wurde unter dem Special Marriage Act registriert werden kann. Wir lassen es nun darauf ankommen und werden sehen, was beim nächsten Termin raus kommt Smiley Ansonsten bleibt uns wahrscheinlich nichts übrig, als noch einmal zu  heiraten. Danke nochmal Smiley
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