Hallo zusammen,
ich habe zurzeit folgenden Problem mit der deutschen Botschaft in BKK:
Für meinen deutschen Einbürgerungsantrag muss ich meine Geburtsurkunde legalisieren lassen. Dies geschieht über ein s. g. Legalisationsersatzverfahren.
Meine Originalgeburtsurkunde wird zwingend für meinen Einbürgerungsantrag benötigt, weshalb ich diese ungern aus der Hand geben möchte (es besteht keinerlei Chance diese in Thailand neu zu beschaffen).
Sowohl mit meiner Heimatbehörde (Aussteller der Geburtsurkunde) als mit der deutschen Einbürgerungsbehörde hatte ich im Vorfeld Kontakt.
Für die Einbürgerungsbehörde ist es ausreichend, wenn sie eine durch die Heimatbehörde beglaubigte und durch die deutsche Botschaft legalisierte Kopie plus meine Originalurkunde erhält. Für meine Heimatbehörde ist dies auch kein Problem und sie sind bereit die beglaubigte Kopie erneut an die deutsche Botschaft zu bestätigen.
Auf dem Merkblatt der Botschaft (
http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/407906/Daten/5828361/Legalisation.pdf) steht folgender Absatz:
Für beide Verfahren müssen der Botschaft grundsätzlich die Originalurkunden bzw. von der ausstellenden Behörde beglaubigte Kopien und je zwei einfache Fotokopien jeder Urkunde zur Verfügung gestellt werden.Ich habe den Antrag zur Legalisation meiner Geburtsurkunde persönlich beim Pförtner abgegeben (gleich wie postalische Beantragung), da ich nur am Ostermontag in BKK war und die Botschaft geschlossen hatte.
Nun habe ich von der Botschaft eine Mitteilung erhalten, dass sie die Originalurkunde benötigen und die beglaubigte Kopie nicht legalisieren.
Meiner Meinung widerspricht dies den Angaben des Merkblattes. Gibt es hier verbindliche Richtlinien oder eine Gesetzesgrundlage?
Vielen Dank vorab.