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Einbürgerung nach §9 Abgelehnt (Gelesen: 1.648 mal)
mez
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Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung nach §9 Abgelehnt
08.04.2016 um 19:16:01
 
Ich habe heute einen Brief von Ausländeramt bekommen.

".......Gefordert ist, dass der Lebensunterhalt nicht nur aktuell  sichergestellt ist;  in der Vergangenheit müssen mindestens 24 Monatsbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt worden sein.

Sie Herr ..... , erzielen aus Ihrer Erwerbstätigkeit aktuell ein ausreichendes Einkommen.
Nach den vorgelegten Gehaltsabrechnung arbeiten Sie seit einem Jahr als Arbeitnehmer und zahlen in die Rentenkasse ein. Damit können Sie geforderten 24 Monate Einzahlung in die Rentenkasse noch nicht nachweisen.

Ihr Lebenspartner bezieht derzeit eine geringe Rente. Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass Ihr Lebenspartner den Lebensunterhalt der Familie sicherstellen könnte, wenn Sie Ihre Arbeitsstelle verlieren würden.

Daher erfüllen Sie derzeit nicht die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Ermessenseinbürgerung nach §9 StAG.

Ich schlage daher vor, die Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrages bis September 2017 zurückzustellen."


Ich arbeite, wie gesagt seit einem Jahr, habe vorher  Harz 4 bekommen ca. 9  Monaten und ein Jahr davor habe ich Studiert und Bafög bekommen.


Gibt es eine Möglichkeit trotzdem im Moment einbürgert zu werden? Kann ich dagegen angehen oder soll ich lieber lassen.?

Noch eine Frage. Z.b. habe ich 24 Monate in die Rentenkasse eingezahlt,  dann bin ich eingebürgert würde und dann bin ich arbeitslos gewordenen, dann kann doch auch keiner meine Lebensunterhalt sicherstellen. ..?


DANKE



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Floppine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.04.2016 um 09:35:45
 
Der Antrag wurde nicht abgelehnt, sondern soll lediglich zurückgestellt werden. Du hast folgende Möglichkeiten:
- Du erklärst Dich mit der Rückstellung einverstanden.
- Du verlangst einen rechtsmittelfähigen Bescheid (= Ablehnung) und klagst dagegen.

Ich würde mich mit der Rückstellung einverstanden erklären. Bis über die Klage entschieden wird, dürfte auch einige Zeit ins Land gehen. Und wer kann das Ergebnis schon absehen?
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