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Fiktionsbescheinigung läuft ab- Umzug - neue ABH sagt 2 - 3 Monate warten (Gelesen: 1.504 mal)
Steve Dash
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Fiktionsbescheinigung läuft ab- Umzug - neue ABH sagt 2 - 3 Monate warten
04.04.2016 um 09:29:24
 
Hallo, brauche eure Hilfe,....

Fiktionsbescheinigung läuft in 1 Woche ab.

Aufenthaltserlaubnis zur Personenfürsorge als Mutter eines deutschen Kindes.

wir wollen in den Urlaub nach Asien  fliegen und die Familie besuchen.

Problem ist dann, das Sie bei Wiedereinreise gar nicht erst ins Flugzeug zurück  in die EU / nach  Deutschland gelassen wird.



Umzug letztes Wochenende

meine Freundin will sich morgen am neuen Wohnort anmelden.

Auf Nachfrage sagt die neue zuständige ABH:

1. Bis die Akte von der ehemaligen ABH kommt, kann es es bis zu 2 Monate dauern

2. bevor eine neue Fiktionsbescheinigung ausgestellt wird,  müssen wir erst mal sehen was in der Akte drinsteht und Sie brauchen einen Termin, nächster freier Termin  wäre in ca.  3 Monaten

3. Lassen Sie sich von der alten ABH eine neue Fiktionsbescheinigung ausstellen, bevor Sie sich hier anmelden, diese wäre als letzte ABH zuständig.

und alte ABH sagt jetzt; wir sind nicht mehr zuständig.

Sie sind abgemeldet und weggezogen, gehen Sie nach Anmeldung zur neuen ABH

Wenn meine Freundin Deutschland nicht verlässt, gibt es keine Probleme aber 3 Monate warten.... ?

Was machen wir jetzt ?
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dgstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.04.2016 um 10:09:25
 
Hallo Steve Dash,

das war alles von eurer Seite aus zeitlich schlecht geplant. Deine Freundin hätte besser vor dem Umzug nochmal bei der alten ABH zur Verlängerung der Fiktionsbescheinigung vorsprechen sollen.

Zitat:
und alte ABH sagt jetzt; wir sind nicht mehr zuständig. Sie sind abgemeldet und weggezogen

Dadurch, dass deine Freundin dort nun nicht mehr gemeldet ist, ist eine Zuständigkeit der alten ABH nicht mehr gegeben und sie kann tatsächlich nichts mehr machen.

Zitat:
Problem ist dann, das Sie bei Wiedereinreise gar nicht erst ins Flugzeug zurück  in die EU / nach  Deutschland gelassen wird.

Die Fiktionsbescheinigung selbst hat nur deklaratorischen Charakter. D.h., dass die Fiktionswirkung von Gesetzes wegen auch über die Gültigkeit der Fiktionsbescheinigung hinaus fortbesteht. Aber das dürfte einem ausländischen Beamten wohl nur schwer vermittelbar sein und euch am Flughafen auch nicht viel nützen, wenn sie an der Rückreise gehindert wird.

Zitat:
bevor eine neue Fiktionsbescheinigung ausgestellt wird,  müssen wir erst mal sehen was in der Akte drinsteht

Das ist aus Sicht der ABH verständlich.

Zitat:
Was machen wir jetzt ?


Eine Möglichkeit wäre, dass deine Freundin sich nochmal kurzfristig beim alten Wohnort behördlich anmeldet und dann dort bei der ABH vorspricht. In diesem Fall wäre es aber klug, zuvor Kontakt aufzunehmen und nachzufragen, ob ihre Akte schon versandt wurde und daher kein Zugriff mehr darauf besteht.

Ansonsten bleibt wohl nur, nochmal bei der neuen ABH vorzusprechen und auf die Dringlichkeit der Verlängerung hinzuweisen. Oder ihr müsst notfalls den Urlaub verschieben.

Viele Grüße

dgstein
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 04.04.2016 um 10:42:36
 
dgstein schrieb am 04.04.2016 um 10:09:25:
Eine Möglichkeit wäre, dass deine Freundin sich nochmal kurzfristig beim alten Wohnort behördlich anmeldet und dann dort bei der ABH vorspricht

Von diesem "Tipp" ist eindeutig abzuraten, vorallem weil nach dem neuen Melderecht, der Wohnungsgeber den Zuzug bescheinigen muss. Eine Gefälligkeitsbescheinigung ist mit einem hohen Bussgeld behaftet. Das steht meistens auch auf den Hinweisblättern.
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dgstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 04.04.2016 um 11:09:59
 
Hallo,

ich muss gestehen, dass ich mich im Melderecht nicht auskenne. Für mich war das darum einfach eine pragmatische Lösung. Danke für den Hinweis, trixie.

Viele Grüße

dgstein
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